Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329) (Antwort zu Drs. 21/3233)
Text
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329) (Antwort zu Drs. 21/3233)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3971
21. Wahlperiode 03.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3233 –
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen
Stellwerks Ulm
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2329)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Sperrpausen im Rahmen der
Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm“ können nach Ansicht
der Fragestellenden die Bundesregierung und Deutsche Bahn (DB) nicht
begründen, warum eine Sperrung von vier Wochen – die erhebliche negative
Auswirkungen auf die Pendlerinnen und Pendler in Ulm und um Ulm haben –
für die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm
Hauptbahnhof (Hbf) erforderlich ist. Auch der verkehrliche Nutzen der
Maßnahme, beispielsweise im Hinblick auf die Blockteilung,
Geschwindigkeitserhöhungen und Spurplanverbesserungen, bleibt unklar. Am 29. Oktober 2025
hat die DB die Inbetriebnahme abgesagt (www.deutschebahn.com/de/presse/p
resse-regional/pr-stuttgart-de/aktuell/presseinformationen/Bahn-optimiert-Spe
rrzeiten-im-Ulmer-Hauptbahnhof--13587522).
In der Geschichte der Eisenbahn in Deutschland ist die fast vierwöchige
Sperrung eines großen Knotens zur Inbetriebnahme eines Stellwerks ohne
Beispiel. So ging das elektronische Stellwerk Hannover Hbf 1996 in zwei
achtstündigen Nachtsperrungen in Betrieb, das Stellwerk Leipzig Hbf in den
Jahren 2003 und 2004 in zwei Stufen und 20- bzw. 60-stündigen Sperrungen. Das
ESTW Frankfurt (Main) Hbf wurde 2005 in vier Stufen und ohne längere
Sperrungen in Betrieb genommen (vgl. www.drehscheibe-online.de/ds_redakt
ion/anlagen/2005-11-02_inbetrieb_estw_ff.pdf?PHPSESSID=d79ce0867cae9
2b0b75b7d26b187c2d1).
Eine erfolgreiche Bahnstrategie des Bundes kann nur funktionieren, wenn
wesentliche Sachfragen gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber, den
Fachpolitikern und der interessierten Öffentlichkeit auch sachlich beantwortet werden.
Wenn – wie in der vorigen Anfrage – nach Ansicht der Fragestellenden
weitgehend ausweichende, an den Fragen vorbeigehende und in Teilen erkennbar
sachlich unzutreffende Antworten gegeben werden, beschädigt dies nicht nur
Vertrauen, sondern hemmt auch tatsächliche Lösungen. Die Fragestellenden
können nicht glauben, dass die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 2. Februar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die gestellten Fragen nicht fachkundig beantworten können und stellen die
Fragen nun noch dezidierter. Mit vollständigen, aussagekräftigen Antworten
ersparen sich die DB wie die Bundesregierung erneute Fragen und damit
zusätzliche Arbeit für alle Beteiligten.
1. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als
auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) befinden sich im Stellbereich des
Bestandsstellwerks Ulm Hbf?
2. Über wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren
als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) verfügt der Stellbereich des in Betrieb zu
nehmenden ESTW-Z Ulm Hbf im bislang geplanten
Inbetriebnahmezustand?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen.
Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die aus Gründen des
Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob
und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem
parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann, und
gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu suchen, die das
Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der berechtigen
Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 1 und 2 nicht öffentlich erfolgen kann.
Durch die Offenlegung der Anzahl signaltechnischer Einrichtungen im
Stellbereich der in Betrieb zu nehmenden Elektronischen Stellwerks-Zentrale
(ESTW-Z) Ulm Hauptbahnhof würde ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil
dadurch Sabotagen und Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden.
Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages mit
den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland sind die
erbetenen Informationen der DB InfraGO AG daher als „VS-Vertraulich“
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
3. Welche Stellwerke werden als ausgelagerte Stellwerksrechner (ESTW-A)
der neuen ESTW-Z parallel mit der ESTW-Z Ulm Hbf in Betrieb
genommen, und wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie
Gleissperren als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen
und Achszählern differenzieren) sind jeweils in die Bestandsstellwerke
eingebunden, welche durch die neuen ESTW-A abgelöst werden (bitte je
Bestandsstellwerk auflisten)?
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
4. Über wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren
als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) verfügen die im Rahmen der Inbetriebnahme
der ESTW-Z Ulm Hbf in Betrieb zu nehmenden ESTW-A (welche von
der ESTW-Z ferngesteuert werden) jeweils (bitte je ESTW-A auflisten)?
5. Welche Arbeiten können bereits vor der Totalsperrung durchgeführt
werden, welcher Anteil derer wird vor der Totalsperrung tatsächlich realisiert
(bitte angeben, in welchem Zeitraum dies geschieht), und sofern
bestimmte Anteile derer nicht realisiert werden, warum nicht?
6. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als
auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) werden im Rahmen der Neubauten der ESTW-Z
Ulm Hbf und der zugehörigen ESTW-A jeweils neu errichtet, und wie
viele dieser Elemente bleiben im Bestand erhalten (bitte je Stellwerk
bzw. Stellbereich auflisten)?
7. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als
auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) müssen noch im Rahmen der Totalsperrung für
die Inbetriebnahme der ESTW-Z Ulm Hbf und der parallel in Betrieb
genommenen zugehörigen ESTW-A jeweils neu errichtet werden (bitte je
Stellwerk bzw. Stellbereich auflisten), und sofern dies erforderlich ist,
warum wurde dies nicht bereits vor der Totalsperrung umgesetzt?
9. Inwieweit lässt sich die Einmessung, Inbetriebsetzung und Abnahme
einzelner Stelleinheiten für die Inbetriebnahme eines Stellwerks
parallelisieren, um den Sperrpausenbedarf zu reduzieren, und welche Rolle spielen
die Faktoren Personalverfügbarkeit, Materialverfügbarkeit und
Marktlage dabei?
10. Wie hoch sind die Kosten für die ESTW-Z und die der zugehörigen
ESTW-A jeweils, und aus welchen Mitteln wird die Investition finanziert
(bitte je Stellwerk nach Haushaltstiteln differenzieren und Eigenmittel
separat angeben)?
24. Welche kapazitativen Effekte im Knotenpunkt Ulm ergeben sich jeweils
durch den Ersatz des alten Stellwerks durch ein ESTW (beispielsweise
Fahrstraßeneinstellzeiten), durch Spurplanoptimierungen (beispielsweise
Reduzierung von Wartezeiten durch parallele Einfahrt) und durch
Geschwindigkeitserhöhungen in Weichenbereichen (bitte jeweils angeben,
um wie viel Prozent die Kapazität des Knotens hierdurch gesteigert
wird)?
25. Welche Hindernisse in der Komplexität der Durchführung der
Inbetriebnahme führen dazu, dass eine Teilsperrung des Bahnhofs Ulm für eine
stufenweise Inbetriebnahme ausgeschlossen und eine Totalsperrung
vorgezogen wurde (beispielsweise Personalverfügbarkeit, Abhängigkeit von
technischen Komponenten, Anforderungen Absetzung Altstellwerk,
Zeitaufwand)?
26. Wurden vorab verschiedene Umsetzungsvarianten der Sperrpausen für
die Inbetriebnahme der Stellwerke geprüft, wenn ja, welche Varianten
wurden betrachtet, aus welchen Gründen (bitte Pro und Kontra auflisten)
hatte man sich für eine Totalsperrung entschieden, und wenn nein, wieso
nicht (bitte begründen)?
27. Unter der Anpassung welcher Rahmenbedingungen ließe sich die
Sperrpause für die Inbetriebnahme des ESTW Ulm Hbf verkürzen, ohne den
Ausrüstungsumfang zu schmälern?
29. Bewertet die Deutsche Bahn die Komplexität der Inbetriebnahme des
Stellwerks Ulm Hbf höher als beispielsweise die Inbetriebnahmen von
Stellwerken in großen Eisenbahnknoten wie Leipzig oder Frankfurt
(Main) Hbf, und wenn ja, wieso (bitte begründen)?
30. Inwieweit unterscheiden sich die Inbetriebnahmen zwischen einem
Stellwerk in Ulm Hbf und Stellwerken innerhalb großer Eisenbahnknoten,
und warum ist dementsprechend eine schrittweise Inbetriebnahme bzw.
eine Inbetriebnahme mit kürzeren Totalsperrungen in Ulm nicht
möglich?
31. Inwieweit wirken sich neu eingeführte Gesetze, Vorschriften,
Regelwerke oder Anweisungen auf die Auswahl der Art der Inbetriebnahme-
Sperrpause aus, sodass die Sperrpause deutlich umfangreicher ist als
noch vor einigen Jahren (beispielsweise Leipzig Hbf, Frankfurt (Main)
Hbf mit nur einigen Tagen Totalsperrung in den 2000er-Jahren; bitte die
jeweiligen Gesetze, Vorschriften, Regelwerke oder Anweisungen
angeben)?
33. Für wann ist die Inbetriebnahme-Sperrpause für die ESTW-Z Ulm Hbf
inklusive der zugehörigen ESTW-A nach aktuellem Stand geplant, ab
welchem Tag sind die Stellwerke demzufolge in Betrieb, und wieso kann
die Inbetriebnahme nicht bereits früher erfolgen (bitte begründen)?
34. Welche Ersatzverkehrslinien plant die Deutsche Bahn, in Rücksprache
mit den zuständigen Aufgabenträgern für die ausfallenden
Schienenverkehre während der Inbetriebnahme-Sperrpause anzubieten (bitte getrennt
nach Linien bzw. Strecken auflisten)?
35. Welche Ausweichmöglichkeiten werden für die Fahrgäste des
Schienenpersonenfernverkehrs während der Inbetriebnahme-Sperrung geboten,
bzw. wie wird ein Anschluss an den nächsten Fernverkehrshalt ohne
erhebliche Zeitverluste gegenüber einer Fahrt ab Ulm Hbf sichergestellt?
36. Welche Bahnlinien werden während der Inbetriebnahme-Sperrpause
durch die Umfahrung des Ulmer Hbf weiterhin angeboten (bitte die
Linien und den jeweiligen Fahrweg angeben), und welche Linien werden
auf dem Schienenweg ausfallen (bitte die Linien und das jeweilige
Ersatzangebot angeben)?
Die Fragen 3 bis 7, 9, 10, 24 bis 27, 29 bis 31 sowie 33 bis 36 werden aufgrund
ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist für die Inbetriebnahme des neuen
Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm die notwendige Sperrung des Ulmer
Hauptbahnhofs neu organisiert. Es wurde im Januar 2026 während einer Teilsperrung
des Hauptbahnhofs in einem Zeitraum von rund einer Woche an Weichen,
Gleisen und Oberleitungen gearbeitet. Der Bahnhof konnte in dieser Zeit laut
DB AG eingeschränkt von Zügen angefahren werden.
Die DB AG kann bis zum vollständigen Abschluss der Planungen keine
Auskunft zu den weiteren gestellten Fragen geben.
8. Welchen Zeitbedarf nimmt die DB InfraGO für die Einmessung,
Inbetriebsetzung und Abnahme je Stelleinheit (bitte unterschieden nach
Kategorien [Signale, Weichen, Achszähler etc.] sortiert aufführen) für die
Inbetriebnahme eines neuen Stellwerks an?
Nach Auskunft der DB AG sind Stellwerke nicht direkt vergleichbar. Des
Weiteren sind Zeit- und Sperrpausenbedarfe von zahlreichen Faktoren abhängig,
die sich von Stellwerk zu Stellwerk teils stark unterscheiden.
11. Wurde die Planung der ETCS-Ausrüstung (ETCS = European Train
Control System) im Bahnhof Ulm Hbf sowie der lückenlosen Anbindung an
die Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm bereits begonnen, in welcher
Leistungsphase befinden sich diese jeweils, und werden beide
Ausrüstungsabschnitte zusammen oder getrennt geplant und in Betrieb
genommen?
12. Wie hoch sind die Kosten für die Inbetriebnahme des ETCS im Bahnhof
Ulm, und aus welchen Mitteln wird diese Investition finanziert (bitte
nach Haushaltstiteln differenzieren und Eigenmittel separat angeben)?
13. Wird das ETCS parallel mit der Inbetriebnahme des Stellwerks in
Betrieb genommen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
14. Sofern keine gleichzeitige Inbetriebnahme des ETCS erfolgt, was sind
die Gründe, welche eine parallele Inbetriebnahme des ETCS verhindern
(bitte ausführlich begründen)?
15. Sofern keine gleichzeitige Inbetriebnahme des ETCS erfolgt, welche
vorbereitenden Maßnahmen für die ETCS-Ausrüstung (ETCS-Ready-
Maßnahmen) wurden im Rahmen des Stellwerkprojekts im Stellbereich des
ESTW Ulm Hbf ergriffen (bitte auflisten)?
16. Welche Anlagen im Stellbereich des ESTW Ulm Hbf werden nicht im
Rahmen des Stellwerkprojekts in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt,
und warum kann dies nicht umgesetzt werden (bitte begründen)?
17. Wurden die im Rahmen des Stellwerkprojekts neu errichteten Signale für
die Ausrüstung des ETCS Level 2 mit Signalen vorbereitet
(beispielsweise Platz für NE-14‑Tafel, Dunkelschaltung), und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
18. Was ist der genaue Zeitplan zur Inbetriebnahme des ETCS im Bereich
des Bahnhofs Ulm Hbf (bitte alle Zwischenschritte, Planungen [
Teilsperrungen und Sperrungen] sowie Zeitpunkte der Inbetriebnahme und ggf.
der Teilinbetriebnahmen angeben)?
Die Fragen 11 bis 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die DB AG kann nach eigener Auskunft hierzu aktuell keine konkreten
Auskünfte erteilen. Dies ist erst möglich, wenn die Planung zum dem
Zugsteuerungs- und Sicherungssystem „European Train Control System“ (ETCS)
vorliegt. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/2329 verwiesen.
19. Wurden mögliche Maßnahmen geprüft, um einen sicherungstechnisch
bedingten Einbruch der Fahrgeschwindigkeit nach Ausfahrt aus dem
Bahnhof Ulm Hbf in Richtung Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm zu
vermeiden, wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfungen, und wenn
nein, wieso wurde das nicht geprüft?
20. Wann wird der Geschwindigkeitseinbruch durch den ETCS-Einstieg
hinter dem Bahnhof Ulm Hbf in Richtung Wendlingen beseitigt?
Die Fragen 19 und 20 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden entsprechende Maßnahmen bereits vor
Inbetriebnahme der Neubaustrecke (NBS) Wendlingen–Ulm geprüft. Diese sind
aber nicht umsetzbar. Der Geschwindigkeitseinbruch kann daher erst mit der
ETCS-Ausrüstung im Knoten Ulm Hbf aufgehoben werden.
21. Strebt die Deutsche Bahn generell an, die ETCS-Einstiege in
Knotenpunkten, wenn hinter diesen Knotenpunkten eine ETCS-Strecke
anschließt, wie beispielsweise in Ulm, bereits vor dem Halt an einem
Bahnhof anzuordnen, um mögliche Geschwindigkeitsrestriktionen nach dem
Ausfahren aus dem Bahnhof durch den Systemwechsel von
Punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) zu ETCS zu vermeiden (wenn nein, bitte
begründen)?
Nach Auskunft der DB AG kann hierzu keine generelle Antwort gegeben
werden.
Im Beispiel Ulm ist die Anordnung des ETCS-Einstiegs vor dem Bahnhof Ulm
erst nach Erneuerung des Stellwerks und einer entsprechenden ETCS-
Ausrüstung möglich. Dann verbleiben aber weitere Strecken, die im Zulauf auf den
Knoten zunächst noch keine ETCS-Ausrüstung haben, was im Ergebnis
bedeutet, dass es im Zuge des Flächenrollouts auf längere Sicht immer wieder
Übergänge zwischen PZB und ETCS geben wird, die im Rahmen der
Gegebenheiten jeweils sachlich bestimmt anzuordnen sind.
22. Welche Spurplanoptimierungen werden in den Stellbereichen der ESTW-
Z Ulm Hbf sowie der zugehörigen ESTW-A vorgenommen, und welche
neuen Fahrmöglichkeiten (neue Fahrstraßen, jeweils Start- und
Zielpunkt; parallele Einfahrten bzw. Ausfahrten, die vorher nicht möglich
waren; erhöhte Weichengeschwindigkeiten etc. angeben) ergeben sich
dadurch (bitte die Optimierungen jeweils aufführen und erläutern)?
23. Hat die Deutsche Bahn aussagekräftige Erhebungen zu den erreichten
Kapazitätssteigerungen durch die Inbetriebnahme der neuen
elektronischen Stellwerke erfasst, und wenn nein, wie können die Vorteile der
Modernisierung der Stellwerkstechnik ausgereizt werden, wenn die
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kapazität unbekannt sind, bzw. wie
wird der Infrastrukturbedarf ohne diese elementare Grundlage ermittelt?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Inbetriebnahme des ESTW Ulm die
Voraussetzung für die Umsetzung verschiedener Spurplananpassungen. Diese werden
in späteren Signalbauzuständen umgesetzt. Der Zielzustand des
Infrastrukturausbaus wurde definiert und liefert eine Vielzahl von Verbesserungen wie
paralleler Fahrmöglichkeiten und Geschwindigkeitserhöhungen. Eine Bewertung
für die Zwischenzustände nimmt die DB AG nicht vor.
28. Worin liegt der Unterschied zwischen einer bahnbetrieblichen und einer
ingenieurtechnischen Abnahme?
Nach Auskunft der DB AG ist bei der bahnbetrieblichen Abnahme die Prüfung
auf Einhaltung der Bahnregelwerke gemeint, wohingegen eine
ingenieurstechnische Abnahme die Prüfung der ausgeführten Bauleistungen umfasst.
32. Inwieweit wurden die Interessen der Fahrgäste sowie
Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Auswahl der Art der Inbetriebnahme-
Sperrpause in der Form der aktiven Einbindung dieser Interessen in den
Entscheidungsprozess durch konkrete Beteiligungsformate, wie
beispielsweise Bürgerdialoge, einbezogen, und haben diese das aktuelle Ergebnis
unterstützt oder sich dagegen ausgesprochen?
Nach Auskunft der DB AG fließen die Interessen der Interessensgruppen und
Interessenvertreter bei Baumaßnahmen in die Planung mit ein.
37. Wie viele Abnahmeprüferinnen und Abnahmeprüfer stehen für diesen
Stellwerkstyp aktuell zur Verfügung, und wie viele waren es zu den
gleichen Zeitpunkten in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024?
Es stehen derzeit unverändert seit dem Jahr 2021 elf Abnahmeprüfer zur
Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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