Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Antwort zu Drs. 21/1798)
Text
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Antwort zu Drs. 21/1798)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2329
21. Wahlperiode 20.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Emmerich, Matthias Gastel,
Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/1798 –
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen
Stellwerks Ulm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks ist eine wichtige
Verbesserung für die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit für den Ulmer
Hauptbahnhof. Geplant ist eine Inbetriebnahme für 2026. Für die umfangreichen
Baumaßnahmen sieht die Deutsche Bahn eine Sperrzeit von vier Wochen vor
(13. Januar bis 6. Februar 2026). In diesem Zeitraum ist der Bahnhof Ulm
nicht erreichbar. (www.swr.de/swraktuell/badenwuerttemberg/ulm/hauptbahn-
hofsperrungsanierung-100.html) Die Länge der Sperrpause ist nach Stand der
Technik für eine reine Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks
ungewöhnlich und benötigt nach Ansicht der Fragestellenden eine bessere
Begründung.
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der fast
vierwöchigen Sperrung des Ulmer Hauptbahnhofs betroffen?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) nutzen rund 40 000
Reisende täglich den Ulmer Hauptbahnhof (Stand: 2024).
2. Welche Ersatzverkehre plant die Deutsche Bahn in Rücksprache mit den
zuständigen Aufgabenträgern für ausfallende Verkehre anzubieten (bitte
getrennt nach Linien bzw. Strecken auflisten)?
3. Welche Linien werden den Ulmer Hauptbahnhof in der Zeit umfahren,
und welche Linien werden ausfallen (bitte Linien sowie Fahrweg
aufführen)?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG befindet sich die Konzeption des Fahrplans und der
Ersatzverkehre während der Sperrung derzeit noch in der Abstimmung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 20. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Hält die DB InfraGO einen vierwöchigen Zeitraum für die
Inbetriebnahme eines elektronischen Stellwerks vergleichbarer Größe grundsätzlich
für gerechtfertigt (bitte begründen)?
5. Welche Stelleinheiten sind von der Inbetriebnahme des Stellwerks
betroffen (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche,
etc.) sortiert aufführen)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Sperrung des Hauptbahnhofs ist nach Auskunft der DB AG erforderlich,
um das neue Elektronische Stellwerk in Betrieb zu nehmen. Dazu werden mehr
als tausend signaltechnische Einrichtungen und Signale im Ulmer
Hauptbahnhof neu eingebaut bzw. aufgestellt. Diese werden während der Sperrung
eingemessen, in Betrieb gesetzt und sowohl ingenieurtechnisch als auch
bahnbetrieblich abgenommen. Zudem werden nach Auskunft der DB AG für die
Spurplanoptimierung in Ulm neue Weichenverbindungen inklusive Oberleitung
eingebaut.
6. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme ersetzt
(bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche, etc.)
sortiert aufführen)?
Nach Auskunft der DB AG werden sämtliche Feldelemente im Stellbereich des
Altstellwerks ersetzt.
7. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme räumlich
verändert (bitte Mengen nach Kategorien (Signale, Achszähler, Weiche,
etc.) sortiert aufführen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
8. Welche Stelleinheiten werden im Rahmen der Inbetriebnahme neu
errichtet (bitte aufführen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
9. Welche Maßnahmen bezüglich des Europäischen
Zugbeeinflussungssystems (ETCS) werden im Rahmen der Inbetriebnahme ergriffen, und
welche Effekte haben diese jeweils beispielsweise bezüglich der
Fahrzeiten (bitte aufführen)?
Nach Auskunft der DB AG legt das neue Stellwerk die Grundlage für die
Ausrüstung mit ETCS-Level 2.
10. Wird ETCS im Knoten Ulm bereits mit Inbetriebnahme des Stellwerks
ebenfalls in Betrieb gehen, und wenn nein, warum nicht?
11. Sofern die Inbetriebnahme von ETCS später erfolgt, was ist der geplante
Ausrüstungsbereich, und wann ist die Inbetriebnahme geplant?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da ein Großteil der über Ulm verkehrenden Triebfahrzeuge nach Auskunft der
DB AG noch nicht mit ETCS ausgerüstet ist, sind zur Inbetriebnahme des
ESTW zahlreiche konventionelle Lichtsignale und Magneten des
Zugbeeinflussungssystems PZB erforderlich. ETCS soll auf dieser Grundlage in einer
Doppelausrüstung aufgesetzt und mittelfristig in Betrieb genommen werden.
12. Welche Kapazitätserhöhungen sind durch ETCS im Knoten Ulm
möglich?
13. In welchem Bereich erfolgt nach Inbetriebnahme des Stellwerks die
Aufnahme in ETCS für Züge aus Richtung München, die nach dem Bahnhof
Ulm auf die Schnellfahrstrecke fahren?
14. Werden mögliche Einbrüche in der möglichen Geschwindigkeit (bzw.
nicht Ausfahren der möglichen Maximalgeschwindigkeit) bei Ausfahrt
aus Ulm Richtung Schnellfahrstrecke durch die Aufnahme in ETCS bei
Einfahrt in den Knoten Ulm beseitigt, und wenn nein, wann ist mit der
Aufhebung der Geschwindigkeitsrestriktion zu rechnen?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Konkrete Aussagen sind nach Auskunft der DB AG erst möglich, wenn die
ETCS-Planung vorliegt.
15. Wieso wird in Ulm ein elektronisches Stellwerk und kein digitales
Stellwerk verbaut?
Die Planung und Realisierung des ESTW Ulm wurde nach Auskunft der DB
AG bereits 2017 beauftragt. Zu diesem Zeitpunkt waren einige Elemente der
DSTW-Architektur in Pilotierung und Erprobung begriffen und standen noch
nicht planungs- und serienreif für Knoten wie Ulm zur Verfügung.
16. Welche Bauform wird in Ulm verbaut?
Nach Auskunft der DB AG wird die Bauform ESTW L90 eingesetzt.
17. Sind Teile der Technik abgängig, und wenn ja, bis wann müssen diese
ersetzt werden, um die dauerhafte Öffnung des Bahnhofs Ulm zu
gewährleisten?
Nach Auskunft der DB AG ist das Ulmer Stellwerk ein Relaisstellwerk aus
dem Jahr 1967 und muss ersetzt werden.
18. Welche weiteren Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen werden im
Rahmen der Sperrung des Bahnhofs Ulm umgesetzt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
19. Welche Instandhaltungs- sowie andere Maßnahmen entlang der durch die
Sperrung des Bahnhofs Ulm nicht befahrbaren Streckenabschnitte
werden im Bauschatten der Inbetriebnahme durchgeführt (bitte nach
Strecken auflisten)?
Die Instandhaltung des Netzes Ulm beabsichtigt nach Auskunft der DB AG,
die im Zuge der Sperrung entstehenden Streckensperrungen für notwendige
Instandhaltungsarbeiten zu nutzen. Da unterschiedliche
Instandhaltungsmaßnahmen jeweils spezifische betriebliche und technische Rahmenbedingungen
erfordern, befindet sich nach Auskunft der DB AG die Feinplanung der
vorgesehenen Maßnahmen derzeit noch in Bearbeitung.
20. Welche Änderungen am Spurplan des Bahnhofs Ulm werden
durchgeführt, und welche Effekte haben diese?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
21. Werden neue Fahrstraßen durch die Inbetriebnahme des Stellwerks
ermöglicht, und wenn ja, welche?
Nach Auskunft der DB AG wurden alle gängigen und für den Regel- sowie
Störfallbetrieb erforderlichen Fahrstraßen in der Software des ESTW
projektiert. Deren Anzahl trägt wesentlich zur Komplexität des Stellwerksprojekts
bei.
22. Welche kapazitiven Verbesserungen ergeben sich insgesamt (bitte nach
elektronischem Stellwerk (ESTW), ETCS und Spurplanänderungen
aufgliedern)?
Die aus ESTW und den darauf aufbauenden Spurplanoptimierungen,
Geschwindigkeitserhöhungen sowie ETCS erwarteten Effekte sind nach Auskunft
der DB AG noch zu bewerten.
23. Wurde eine zeitliche Verschiebung der Sperrung geprüft zur Vermeidung
der Überlastung des Straßenverkehrs in Ulm (laufende Sanierung der
Hauptverkehrsachse B10 bis 2030 inklusive Abbau der
Wallstraßenbrücke ab November 2025, laufender Ersatzneubau der Gänstorbrücke bis
Ende 2027, Ersatzneubau der zentralen Adenauerbrücke bis Ende 2028;
vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/umbau-b1
0-blaubeurer-tor-bohrpfahltest-100.html)?
Eine Verschiebung des Termins im Januar 2026 würde nach Auskunft der DB
AG wegen der langen Vorläufe für Sperrungen und der bundesweiten
Ressourcenknappheit in der Baubranche eine Verschiebung in das Jahr 2028 bedeuten.
Das Stellwerk von 1967 ist nach Auskunft der DB AG am Ende seiner
Lebensdauer angekommen und muss ersetzt werden.
24. Welche Gründe gibt es für die Deutsche Bahn zur Durchführung der
Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
25. Ist eine Kürzung des Zeitraums der Sperrung möglich, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
26. Hat die Deutsche Bahn sichergestellt, dass ausreichend Abnahmeprüfer
für den Zeitraum zur Verfügung stehen, um eine termingerechte
Inbetriebnahme des Bahnhofs sicherzustellen?
Nach Auskunft der DB AG ist eine ausreichende Zahl von Abnahmeprüfern
vertraglich gebunden.
27. Wurden Alternativen wie eine Teilsperrung des Bahnhofs Ulm geprüft,
und was war das Ergebnis der Prüfung (bitte ausführen)?
Nach Auskunft der DB AG wurde eine Trennung von Inbetriebnahmen geprüft,
aufgrund der damit einher gehenden Komplexität jedoch verworfen.
28. Sind Lieferverzögerungen für das Stellwerk in Ulm zu erwarten?
Lieferverzögerungen sind nach Auskunft der DB AG nicht zu erwarten.
29. Inwieweit ist die Inbetriebnahme des Bahnhofs Ulm mit der
Inbetriebnahme des Stellwerks in Osnabrück vergleichbar (in Medien dargestellte
Meinungen nehmen eine Vergleichbarkeit an, vgl. www.swr.de/swraktuel
l/baden-wuerttemberg/ulm/hauptbahnhof-sperrung-sanierung-100.html)?
30. Sofern eine Vergleichbarkeit vorliegt, warum erfolgt die Inbetriebnahme
des Stellwerks in Ulm mit einem deutlich längeren Sperrungszeitraum?
Die Fragen 29 und 30 werden gemeinsam beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 4 bereits dargestellt, handelt es sich nach
Auskunft der DB AG in Ulm um ein komplexes Knotenstellwerk, das nicht mit
dem Stellwerk Osnabrück vergleichbar ist.
31. Erfolgen Ausgleichszahlungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen
aufgrund des Sperrzeitraums im Stellwerk Ulm, und wenn nein, warum
nicht?
Bisher liegen der DB InfraGO AG keine Forderungen vor. Soweit
entsprechende Forderungen geltend gemacht werden, würden diese nach Auskunft der DB
AG im Rahmen der Selbstverpflichtung nach Ziffer 3.3.4.7.6 bzw. als
Schadensersatzforderung bewertet und entsprechend behandelt.
32. Ist für die Umsetzung der Regio-S-Bahn Donau-Iller die Errichtung eines
zusätzlichen Bahnsteigs geplant, und wenn ja, bis wann soll dieser
errichtet werden?
Nach Auskunft der DB AG liegen zu den aktuell aus dem Projekt Regio-S-
Bahn Donau-Iller an den Knoten Ulm gestellten, verkehrlichen Anforderungen
sowie etwaige daraus resultierende Erfordernisse zu Anpassungen an der
Bahnsteiginfrastruktur keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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