Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329)
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Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm (Nachfrage auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2329)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3233
21. Wahlperiode 11.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen, Marcel Emmerich und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sperrpausen im Rahmen der Inbetriebnahme des neuen elektronischen
Stellwerks Ulm
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2329)
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Sperrpausen im Rahmen der
Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks Ulm“ können nach Ansicht der
Fragestellenden die Bundesregierung und Deutsche Bahn (DB) nicht
begründen, warum eine Sperrung von vier Wochen – die erhebliche negative
Auswirkungen auf die Pendlerinnen und Pendler in Ulm und um Ulm haben – für die
Inbetriebnahme des neuen elektronischen Stellwerks (ESTW) in Ulm
Hauptbahnhof (Hbf) erforderlich ist. Auch der verkehrliche Nutzen der Maßnahme,
beispielsweise im Hinblick auf die Blockteilung, Geschwindigkeitserhöhungen
und Spurplanverbesserungen, bleibt unklar. Am 29. Oktober 2025 hat die DB
die Inbetriebnahme abgesagt (www.deutschebahn.com/de/presse/presse-region
al/pr-stuttgart-de/aktuell/presseinformationen/Bahn-optimiert-Sperrzeiten-im-U
lmer-Hauptbahnhof--13587522).
In der Geschichte der Eisenbahn in Deutschland ist die fast vierwöchige
Sperrung eines großen Knotens zur Inbetriebnahme eines Stellwerks ohne Beispiel.
So ging das elektronische Stellwerk Hannover Hbf 1996 in zwei achtstündigen
Nachtsperrungen in Betrieb, das Stellwerk Leipzig Hbf in den Jahren 2003 und
2004 in zwei Stufen und 20- bzw. 60-stündigen Sperrungen. Das ESTW
Frankfurt (Main) Hbf wurde 2005 in vier Stufen und ohne längere Sperrungen in
Betrieb genommen (vgl. www.drehscheibe-online.de/ds_redaktion/anlagen/2005-
11-02_inbetrieb_estw_ff.pdf?PHPSESSID=d79ce0867cae92b0b75b7d26b187
c2d1).
Eine erfolgreiche Bahnstrategie des Bundes kann nur funktionieren, wenn
wesentliche Sachfragen gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber, den
Fachpolitikern und der interessierten Öffentlichkeit auch sachlich beantwortet werden.
Wenn – wie in der vorigen Anfrage – nach Ansicht der Fragestellenden
weitgehend ausweichende, an den Fragen vorbeigehende und in Teilen erkennbar
sachlich unzutreffende Antworten gegeben werden, beschädigt dies nicht nur
Vertrauen, sondern hemmt auch tatsächliche Lösungen. Die Fragestellenden
können nicht glauben, dass die Deutsche Bahn AG und die Bundesregierung
die gestellten Fragen nicht fachkundig beantworten können und stellen die
Fragen nun noch dezidierter. Mit vollständigen, aussagekräftigen Antworten
ersparen sich die DB wie die Bundesregierung erneute Fragen und damit zusätzliche
Arbeit für alle Beteiligten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als auch
Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und Achszählern
differenzieren) befinden sich im Stellbereich des Bestandsstellwerks Ulm
Hbf?
2. Über wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren
als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) verfügt der Stellbereich des in Betrieb zu
nehmenden ESTW-Z Ulm Hbf im bislang geplanten Inbetriebnahmezustand?
3. Welche Stellwerke werden als ausgelagerte Stellwerksrechner (ESTW-A)
der neuen ESTW-Z parallel mit der ESTW-Z Ulm Hbf in Betrieb
genommen, und wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie
Gleissperren als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) sind jeweils in die Bestandsstellwerke
eingebunden, welche durch die neuen ESTW-A abgelöst werden (bitte je
Bestandsstellwerk auflisten)?
4. Über wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren
als auch Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und
Achszählern differenzieren) verfügen die im Rahmen der Inbetriebnahme der
ESTW-Z Ulm Hbf in Betrieb zu nehmenden ESTW-A (welche von der
ESTW-Z ferngesteuert werden) jeweils (bitte je ESTW-A auflisten)?
5. Welche Arbeiten können bereits vor der Totalsperrung durchgeführt
werden, welcher Anteil derer wird vor der Totalsperrung tatsächlich realisiert
(bitte angeben, in welchem Zeitraum dies geschieht), und sofern
bestimmte Anteile derer nicht realisiert werden, warum nicht?
6. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als auch
Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und Achszählern
differenzieren) werden im Rahmen der Neubauten der ESTW-Z Ulm Hbf
und der zugehörigen ESTW-A jeweils neu errichtet, und wie viele dieser
Elemente bleiben im Bestand erhalten (bitte je Stellwerk bzw. Stellbereich
auflisten)?
7. Wie viele Hauptsignale, Vorsignale, Mehrabschnittssignale,
Lichtsperrsignale, Weichen und Gleisfreimeldeabschnitte sowie Gleissperren als auch
Freimeldeeinrichtungen (bitte nach Gleisstromkreisen und Achszählern
differenzieren) müssen noch im Rahmen der Totalsperrung für die
Inbetriebnahme der ESTW-Z Ulm Hbf und der parallel in Betrieb
genommenen zugehörigen ESTW-A jeweils neu errichtet werden (bitte je Stellwerk
bzw. Stellbereich auflisten), und sofern dies erforderlich ist, warum wurde
dies nicht bereits vor der Totalsperrung umgesetzt?
8. Welchen Zeitbedarf nimmt die DB InfraGO für die Einmessung,
Inbetriebsetzung und Abnahme je Stelleinheit (bitte unterschieden nach
Kategorien [Signale, Weichen, Achszähler etc.] sortiert aufführen) für die
Inbetriebnahme eines neuen Stellwerks an?
9. Inwieweit lässt sich die Einmessung, Inbetriebsetzung und Abnahme
einzelner Stelleinheiten für die Inbetriebnahme eines Stellwerks
parallelisieren, um den Sperrpausenbedarf zu reduzieren, und welche Rolle spielen
die Faktoren Personalverfügbarkeit, Materialverfügbarkeit und Marktlage
dabei?
10. Wie hoch sind die Kosten für die ESTW-Z und die der zugehörigen
ESTW-A jeweils, und aus welchen Mitteln wird die Investition finanziert
(bitte je Stellwerk nach Haushaltstiteln differenzieren und Eigenmittel
separat angeben)?
11. Wurde die Planung der ETCS-Ausrüstung (ETCS = European Train
Control System) im Bahnhof Ulm Hbf sowie der lückenlosen Anbindung an
die Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm bereits begonnen, in welcher
Leistungsphase befinden sich diese jeweils, und werden beide
Ausrüstungsabschnitte zusammen oder getrennt geplant und in Betrieb
genommen?
12. Wie hoch sind die Kosten für die Inbetriebnahme des ETCS im Bahnhof
Ulm, und aus welchen Mitteln wird diese Investition finanziert (bitte nach
Haushaltstiteln differenzieren und Eigenmittel separat angeben)?
13. Wird das ETCS parallel mit der Inbetriebnahme des Stellwerks in Betrieb
genommen, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
14. Sofern keine gleichzeitige Inbetriebnahme des ETCS erfolgt, was sind die
Gründe, welche eine parallele Inbetriebnahme des ETCS verhindern (bitte
ausführlich begründen)?
15. Sofern keine gleichzeitige Inbetriebnahme des ETCS erfolgt, welche
vorbereitenden Maßnahmen für die ETCS-Ausrüstung (ETCS-Ready-
Maßnahmen) wurden im Rahmen des Stellwerkprojekts im Stellbereich
des ESTW Ulm Hbf ergriffen (bitte auflisten)?
16. Welche Anlagen im Stellbereich des ESTW Ulm Hbf werden nicht im
Rahmen des Stellwerkprojekts in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt,
und warum kann dies nicht umgesetzt werden (bitte begründen)?
17. Wurden die im Rahmen des Stellwerkprojekts neu errichteten Signale für
die Ausrüstung des ETCS Level 2 mit Signalen vorbereitet
(beispielsweise Platz für NE-14‑Tafel, Dunkelschaltung), und wenn nein, warum
nicht (bitte begründen)?
18. Was ist der genaue Zeitplan zur Inbetriebnahme des ETCS im Bereich des
Bahnhofs Ulm Hbf (bitte alle Zwischenschritte, Planungen [
Teilsperrungen und Sperrungen] sowie Zeitpunkte der Inbetriebnahme und ggf. der
Teilinbetriebnahmen angeben)?
19. Wurden mögliche Maßnahmen geprüft, um einen sicherungstechnisch
bedingten Einbruch der Fahrgeschwindigkeit nach Ausfahrt aus dem
Bahnhof Ulm Hbf in Richtung Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm zu
vermeiden, wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Prüfungen, und wenn nein,
wieso wurde das nicht geprüft?
20. Wann wird der Geschwindigkeitseinbruch durch den ETCS-Einstieg
hinter dem Bahnhof Ulm Hbf in Richtung Wendlingen beseitigt?
21. Strebt die Deutsche Bahn generell an, die ETCS-Einstiege in
Knotenpunkten, wenn hinter diesen Knotenpunkten eine ETCS-Strecke anschließt, wie
beispielsweise in Ulm, bereits vor dem Halt an einem Bahnhof
anzuordnen, um mögliche Geschwindigkeitsrestriktionen nach dem Ausfahren aus
dem Bahnhof durch den Systemwechsel von Punktförmiger
Zugbeeinflussung (PZB) zu ETCS zu vermeiden (wenn nein, bitte begründen)?
22. Welche Spurplanoptimierungen werden in den Stellbereichen der ESTW-
Z Ulm Hbf sowie der zugehörigen ESTW-A vorgenommen, und welche
neuen Fahrmöglichkeiten (neue Fahrstraßen, jeweils Start- und Zielpunkt;
parallele Einfahrten bzw. Ausfahrten, die vorher nicht möglich waren;
erhöhte Weichengeschwindigkeiten etc. angeben) ergeben sich dadurch
(bitte die Optimierungen jeweils aufführen und erläutern)?
23. Hat die Deutsche Bahn aussagekräftige Erhebungen zu den erreichten
Kapazitätssteigerungen durch die Inbetriebnahme der neuen elektronischen
Stellwerke erfasst, und wenn nein, wie können die Vorteile der
Modernisierung der Stellwerkstechnik ausgereizt werden, wenn die Auswirkungen
der Maßnahmen auf die Kapazität unbekannt sind, bzw. wie wird der
Infrastrukturbedarf ohne diese elementare Grundlage ermittelt?
24. Welche kapazitativen Effekte im Knotenpunkt Ulm ergeben sich jeweils
durch den Ersatz des alten Stellwerks durch ein ESTW (beispielsweise
Fahrstraßeneinstellzeiten), durch Spurplanoptimierungen (beispielsweise
Reduzierung von Wartezeiten durch parallele Einfahrt) und durch
Geschwindigkeitserhöhungen in Weichenbereichen (bitte jeweils angeben,
um wie viel Prozent die Kapazität des Knotens hierdurch gesteigert wird)?
25. Welche Hindernisse in der Komplexität der Durchführung der
Inbetriebnahme führen dazu, dass eine Teilsperrung des Bahnhofs Ulm für eine
stufenweise Inbetriebnahme ausgeschlossen und eine Totalsperrung
vorgezogen wurde (beispielsweise Personalverfügbarkeit, Abhängigkeit von
technischen Komponenten, Anforderungen Absetzung Altstellwerk,
Zeitaufwand)?
26. Wurden vorab verschiedene Umsetzungsvarianten der Sperrpausen für die
Inbetriebnahme der Stellwerke geprüft, wenn ja, welche Varianten wurden
betrachtet, aus welchen Gründen (bitte Pro und Kontra auflisten) hatte
man sich für eine Totalsperrung entschieden, und wenn nein, wieso nicht
(bitte begründen)?
27. Unter der Anpassung welcher Rahmenbedingungen ließe sich die
Sperrpause für die Inbetriebnahme des ESTW Ulm Hbf verkürzen, ohne den
Ausrüstungsumfang zu schmälern?
28. Worin liegt der Unterschied zwischen einer bahnbetrieblichen und einer
ingenieurtechnischen Abnahme?
29. Bewertet die Deutsche Bahn die Komplexität der Inbetriebnahme des
Stellwerks Ulm Hbf höher als beispielsweise die Inbetriebnahmen von
Stellwerken in großen Eisenbahnknoten wie Leipzig oder Frankfurt
(Main) Hbf, und wenn ja, wieso (bitte begründen)?
30. Inwieweit unterscheiden sich die Inbetriebnahmen zwischen einem
Stellwerk in Ulm Hbf und Stellwerken innerhalb großer Eisenbahnknoten, und
warum ist dementsprechend eine schrittweise Inbetriebnahme bzw. eine
Inbetriebnahme mit kürzeren Totalsperrungen in Ulm nicht möglich?
31. Inwieweit wirken sich neu eingeführte Gesetze, Vorschriften, Regelwerke
oder Anweisungen auf die Auswahl der Art der Inbetriebnahme-
Sperrpause aus, sodass die Sperrpause deutlich umfangreicher ist als noch
vor einigen Jahren (beispielsweise Leipzig Hbf, Frankfurt (Main) Hbf mit
nur einigen Tagen Totalsperrung in den 2000er-Jahren; bitte die jeweiligen
Gesetze, Vorschriften, Regelwerke oder Anweisungen angeben)?
32. Inwieweit wurden die Interessen der Fahrgäste sowie
Eisenbahnverkehrsunternehmen bei der Auswahl der Art der Inbetriebnahme-Sperrpause in
der Form der aktiven Einbindung dieser Interessen in den
Entscheidungsprozess durch konkrete Beteiligungsformate, wie beispielsweise
Bürgerdialoge, einbezogen, und haben diese das aktuelle Ergebnis unterstützt
oder sich dagegen ausgesprochen?
33. Für wann ist die Inbetriebnahme-Sperrpause für die ESTW-Z Ulm Hbf
inklusive der zugehörigen ESTW-A nach aktuellem Stand geplant, ab
welchem Tag sind die Stellwerke demzufolge in Betrieb, und wieso kann die
Inbetriebnahme nicht bereits früher erfolgen (bitte begründen)?
34. Welche Ersatzverkehrslinien plant die Deutsche Bahn, in Rücksprache mit
den zuständigen Aufgabenträgern für die ausfallenden Schienenverkehre
während der Inbetriebnahme-Sperrpause anzubieten (bitte getrennt nach
Linien bzw. Strecken auflisten)?
35. Welche Ausweichmöglichkeiten werden für die Fahrgäste des
Schienenpersonenfernverkehrs während der Inbetriebnahme-Sperrung geboten,
bzw. wie wird ein Anschluss an den nächsten Fernverkehrshalt ohne
erhebliche Zeitverluste gegenüber einer Fahrt ab Ulm Hbf sichergestellt?
36. Welche Bahnlinien werden während der Inbetriebnahme-Sperrpause durch
die Umfahrung des Ulmer Hbf weiterhin angeboten (bitte die Linien und
den jeweiligen Fahrweg angeben), und welche Linien werden auf dem
Schienenweg ausfallen (bitte die Linien und das jeweilige Ersatzangebot
angeben)?
37. Wie viele Abnahmeprüferinnen und Abnahmeprüfer stehen für diesen
Stellwerkstyp aktuell zur Verfügung, und wie viele waren es zu den
gleichen Zeitpunkten in den Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024?
Berlin, den 3. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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