Schriftliche Frage 17 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Anhänger des iranischen Mullah- Regimes in Deutschland einen Asylantrag gestellt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 17 von Udo Theodor Hemmelgarn (AfD): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Anhänger des iranischen Mullah- Regimes in Deutschland einen Asylantrag gestellt…
Frage 17 (Udo Theodor Hemmelgarn, AfD):
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, dass Anhänger des iranischen Mullah- Regimes in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben, und wenn ja, wie viele waren dies, und wie möchte die Bundesregierung dem möglichen Missbrauch des Asylrechts durch iranische Islamisten begegnen (vgl. www.youtube.com/watch? v=w3kPwIu78m0)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. März 2026:
Erkenntnisse im Sinne des ersten Teils Ihrer Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfasst statistisch nicht, aus welchen Gründen Personen einen Asylantrag stellen. Ebenso wenig erfasst das BAMF statistisch, aus welchen Gründen Asyl gewährt, internationaler Schutz zuerkannt, ein Abschiebungsverbot festgestellt oder der Asylantrag abgelehnt wird. Das BAMF hat den Sachverhalt aufzuklären. Ergeben sich in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte für das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 3 Absatz 2 und Absatz 4 sowie § 4 Absatz 2 des Asylgesetzes, kommt die Ablehnung des Asylantrags als unbegründet und ggf. offensichtlich unbegründet in Betracht (§ 30 Absatz 1 Nummer 7 des Asylgesetzes).
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