Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den in seiner Zuständigkeit zu entscheidenden Asylanträgen im Jahr 2026 länderspezifische…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 9 von Clara Bünger (DIE LINKE): Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den in seiner Zuständigkeit zu entscheidenden Asylanträgen im Jahr 2026 länderspezifische…
Frage 9 (Clara Bünger, Die Linke):
Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu den in seiner Zuständigkeit zu entscheidenden Asylanträgen im Jahr 2026 länderspezifische Verwaltungsvorschriften, interne Weisungen und/ oder Leitsätze zur Islamischen Republik Iran beziehungsweise zu Antragstellern aus dem Iran beziehungsweise zu diesbezüglichen Asylverfahren erlassen, und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese (bitte jeweils im Wesentlichen darstellen und erläutern), und wurden Entscheidungen über Asylanträge von Personen aus dem Iran im laufenden Jahr 2026 zurückgestellt, ausgesetzt oder anders planmäßig nicht getroffen, und wenn ja, aus welchem Grund (bitte hierbei auch die entsprechende Rechtsgrundlage angeben), und wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung sonst den sehr starken Rückgang von Asylentscheidungen des Bundesamts bei Antragstellern aus dem Iran im ersten Halbjahr 2026 gegenüber den Vorjahreszeiträumen (vgl. Asylgeschäftsstatistiken des Bundesamts der Jahre 2023 bis 1. Halbzeit 2026 zum Iran; 2023: 6.894 Asylentscheidungen, 2024: 7.914 Asylentscheidungen, 2025: 11.626 Asylentscheidungen, 1. Halbjahr 2026: 1.415 Asylentscheidungen; www.bamf.de/DE/Themen/Statisti k/Asylzahlen/AsylGesStatistik/_functions/gescha eftsstatistik-suche-link-table.html?nn=284746)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 20. August 2026:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat im Jahr 2026 keine inhaltlichen Überarbeitungen an den internen Leitsätzen zum Herkunftsland Iran vorgenommen. Ein Rückgang von Asylentscheidungen des BAMF für ein spezifisches Herkunftsland kann grundsätzlich durch diverse Faktoren, darunter auch die Antragszahlen, bedingt sein. Eine asylrechtliche Prüfung erfolgt stets auf Grundlage der im Entscheidungszeitpunkt aktuellen Erkenntnislage sowie der individuellen Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Sowohl die Komplexität des Sachverhalts und der damit einhergehende erhöhte Sachverhaltsaufklärungsaufwand im Einzelfall, als auch eine komplexe Lage im Herkunftsland kann eine Verzögerung der Entscheidung über Asylanträge zur Folge haben.
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