Schriftliche Frage 51 von Rüdiger Lucassen (AfD): Auf welcher fachlichen Grundlage wurde der militärische Schutzbereich der militärischen Funkanlage (Link-16-Bodenstation) am Standort Erbesk…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 51 von Rüdiger Lucassen (AfD): Auf welcher fachlichen Grundlage wurde der militärische Schutzbereich der militärischen Funkanlage (Link-16-Bodenstation) am Standort Erbesk…
Frage 51 (Rüdiger Lucassen, AfD):
Auf welcher fachlichen Grundlage wurde der militärische Schutzbereich der militärischen Funkanlage (Link-16-Bodenstation) am Standort Erbeskopf bei Idar-Oberstein von zuvor 8 km auf 1 km reduziert, und welche Auswirkungen hat diese Änderung nach Bewertung der Bundesregierung auf die Funktionsfähigkeit und Störanfälligkeit des taktischen Datenlinks Link 16 der Bundeswehr an diesem Standort, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beeinflussungen durch Windenergieanlagen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 19. März 2026:
Grundlage für die Verkleinerung des Schutzbereiches um die Funkanlage im Sinne der Fragestellung ist ein Gutachten des Fraunhofer- Instituts für Integrierte Schaltungen, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine rechtserhebliche Störung durch Windenergieanlagen im Abstand von mehr als 1.000 Metern ausgeschlossen werden kann.
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