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Schriftliche Frage 62 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Bundeswehr durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Frequenzbereich 470 bis 510 MHz im…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 62 von Donata Vogtschmidt (DIE LINKE): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Bundeswehr durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Frequenzbereich 470 bis 510 MHz im… Frage 62 (Donata Vogtschmidt, Die Linke): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Bundeswehr durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Frequenzbereich 470 bis 510 MHz im Raum Pöcking Vorrang erhält, wodurch große Teile der kulturellen Infrastruktur (u. a. Festivals, (Freilicht-)Theater) eingeschränkt werden, und steht dies im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Zusagen zum Schutz der Kulturfrequenzen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 16. Oktober 2025: Die Frequenzverordnung (FreqV) weist in dem genannten Frequenzbereich Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen ohne Nutzungseinschränkungen aus. Demzufolge sind diese militärischen Einzelfrequenznutzungen Frequenznutzungen eines Primärfunkdienstes gleichgestellt. Auf Grundlage der Sekundärfunkzuweisung für den Mobilen Landfunkdienst in Verbindung mit der Nebenbestimmung D296 gemäß FreqV können die Frequenzen für professionelle drahtlose Produktionen unter den in der FreqV genannten Schutzbedingungen und Schutzpflichten genutzt werden. Der bestehende Schutz der genannten kulturellen Frequenznutzer besteht daher unverändert fort.

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