Schriftliche Frage 24 von Rüdiger Lucassen (AfD): Wie stellt die Bundesregierung bei der Standortplanung von Windkraftanlagen generell sicher, dass militärische Ausbildungs- und Übungsräume…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 24 von Rüdiger Lucassen (AfD): Wie stellt die Bundesregierung bei der Standortplanung von Windkraftanlagen generell sicher, dass militärische Ausbildungs- und Übungsräume…
Frage 24 (Rüdiger Lucassen, AfD):
Wie stellt die Bundesregierung bei der Standortplanung von Windkraftanlagen generell sicher, dass militärische Ausbildungs- und Übungsräume der Bundeswehr – insbesondere für Tief- und Nachtflüge – nicht beeinträchtigt werden, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Planungen für Windkraftanlagen im Bereich des Internationalen Hubschrauberausbildungszentrums Fritzlar?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 14. Oktober 2025:
Die Bundeswehr wird als Trägerin öffentlicher Belange an Planungsund Genehmigungsverfahren für Windenergievorhaben beteiligt. Die Bundeswehr bringt im Rahmen dieser Verfahren die militärischen Belange ein, welche die Nutzbarkeit der militärischen Ausbildungs- und Übungsräume miterfasst. Mit den im Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) vorgesehenen Änderungen des Luftverkehrsgesetzes wird der Bestandsschutz bestehender militärischer Flugplätze gefestigt. Sofern und soweit die Windenergieplanungen mit militärischen Belangen nicht vereinbar sind, stimmt die Bundeswehr den Windenergieplanungen nicht zu. Dies gilt auch für Planungen im Bereich des Internationalen Hubschrauberausbildungszentrums Bückeburg sowie des Heeresflugplatzes Fritzlar.
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