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Schriftliche Frage 48 von Danny Meiners (AfD): Weshalb war der Bundesregierung eine vollumfängliche Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/982 nicht möglic…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 48 von Danny Meiners (AfD): Weshalb war der Bundesregierung eine vollumfängliche Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/982 nicht möglic… Frage 48 (Danny Meiners, AfD): Weshalb war der Bundesregierung eine vollumfängliche Beantwortung meiner Schriftlichen Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 21/982 nicht möglich (bitte hierbei angeben, was die Bundesregierung unternommen hat, um eine fristgerechte Beantwortung sicherzustellen), und liegen die Antworten der zuliefernden Dienststellen mittlerweile vor, und wenn ja, mit welchem Inhalt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 23. Oktober 2025: Die Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage 58 war nach Prüfung im nachgeordneten Bereich in der durch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgegebenen Wochenfrist und unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen nicht möglich. Da die Bundeswehr jährlich an mehr als 15.000 förmlichen Planungsund Genehmigungsverfahren beteiligt wird, sind konkrete Informationen für eine eindeutige Identifizierung und damit auch für die Bearbeitungsdauer relevant, zumal bei Windenergievorhaben neben den förmlichen Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auch sogenannte informelle Voranfragen in Betracht kommen können. Die Suche des Datenbestandes nach dem konkreten Windenergievorhaben erfordert deshalb einen erheblichen Rechercheaufwand. Soweit keine konkreten Informationen etwa zur Verfahrensart, dem Datum der Einleitung des Vorgangs, der Anzahl der geplanten Windenergieanlagen oder das Aktenzeichen vorliegen, muss die Datenbank manuell durchsucht werden. Aufgrund des großen Datenbestandes dauert dies mehrere Wochen. Zwischenzeitlich konnte das Windenergievorhaben im Sinne der Fragestellung identifiziert werden. Die Einzelfallprüfung dieses Windenergievorhabens auf Vereinbarkeit mit militärischen Belangen und insbesondere auf potentielle Auswirkungen auf den sicheren Betrieb am Luft- Bodenschießplatz Nordhorn gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben mit militärischen Belangen vereinbar ist. Grundsätzlich gilt, dass militärische Belange vielfältig sind und ihre Vereinbarkeit mit konkreten Windenergieplanungen vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Die Bundeswehr gelangt daher bei der Prüfung der Vereinbarkeit von Windenergievorhaben mit militärischen Belangen zu differenzierten Ergebnissen.

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