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Schriftliche Frage 88 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen fachlichen Kriterien wurde entschieden, den Feministischen Jurist*innentag, der u. a. Themen wie Gewaltschutz und Gleichberecht…

dip / schriftliche_frage 20.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 88 von Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen fachlichen Kriterien wurde entschieden, den Feministischen Jurist*innentag, der u. a. Themen wie Gewaltschutz und Gleichberecht… Frage 88 (Ulle Schauws, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welchen fachlichen Kriterien wurde entschieden, den Feministischen Jurist*innentag, der u. a. Themen wie Gewaltschutz und Gleichberechtigung behandelt, erstmals seit 1986 nicht mehr zu fördern (www.feministischer-juristinnent ag.de/), und wie bewertet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Signalwirkung, die Förderung zum 50. Jubiläum erstmals zu streichen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 20. März 2026: Grundsätzlich besteht auch bei wiederholter Förderung von Projekten kein Anspruch darauf, dauerhafte, steuerfinanzierte Förderung zu erhalten. Ein Wechsel von Förderungen ist allein schon deshalb sinnvoll, weil in Zeiten begrenzter Ressourcen nur so neue Förderungen für andere Projekte ermöglicht werden. Dies gilt auch für den konkreten Fall. Aufgrund erheblicher Konsolidierungsnotwendigkeiten im Bundeshaushalt sowie einer geänderten Schwerpunkt- und Prioritätensetzung im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) wird von einer Förderung des 50. Feministischen Jurist*innentages abgesehen. Ein Anspruch seitens des Vereins „Frauen streiten für ihr Recht“ e. V. auf eine Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet das BMBFSFJ nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (siehe Nummer 2.3 der Förderrichtlinien des Bundes zu gleichstellungspolitischen Vorhaben) und der aktuellen politischen Schwerpunktsetzung.

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