Finanzierung der Bundesstiftung Gleichstellung (Antwort zu Drs. 21/5204)
Text
Finanzierung der Bundesstiftung Gleichstellung (Antwort zu Drs. 21/5204)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5634
21. Wahlperiode 24.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5204 –
Finanzierung der Bundesstiftung Gleichstellung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesstiftung Gleichstellung wurde am 28. Mai 2021 mit Inkrafttreten
des Gesetzes zur Errichtung einer Bundesstiftung Gleichstellung gegründet
(www.bundesstiftung-gleichstellung.de/stiftung/die-bundesstiftung-gleichstell
ung/). Die Stiftung erhebt laut Eigendarstellung den Anspruch, für ein
modernes Land einzutreten, in dem Frauen und Männer gleiche Chancen hätten
(www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508
199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf). Hierzu hat sich die
Stiftung drei Ziele gesetzt, die diese Leitbildvorstellung umsetzen sollen.
Erstens will die Stiftung aufzeigen, an welchen Stellen noch mehr Gleichstellung
erforderlich wäre und welche Lösungen es dafür gebe. Zweitens will sie
Personen, die sich für dieses Ziel einsetzen, vernetzen und unterstützen. Drittens
will die Stiftung mit Bürgern über Gleichstellung diskutieren (www.bmbfsfj.b
und.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461bdc4e508199c22/bundessti
ftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).
Wörtlich heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ): „Die Bundesstiftung soll
Informationen bereitstellen, Ideen entwickeln, Bürgerinnen und Bürger,
Kommunen, Verbände und Unternehmen stärken, und ein offenes Haus für die
Gleichstellung sein. Dafür investieren wir Geld und stellen Personal zur
Verfügung“ (www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/177008/c26a11e102d9f27461b
dc4e508199c22/bundesstiftung-gleichstellung-factsheet-data.pdf).
Die Bundesstiftung Gleichstellung hat einen sogenannten Gleichstellungs-
Check des Aufenthaltsgesetzes durchgeführt, um die geschlechtergerechten
Rahmenbedingungen zu untersuchen und zu bewerten (www.bundesstiftung-g
leichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_S
tudie_RZ_web.pdf). Im Ergebnis fordert diese Studie, dass die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Gleichstellungs-Checks für alle Gesetze verbindlich
verankert und umgesetzt werden (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-cont
ent/uploads/2025/03/241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 24. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der
parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits
einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit
der Bundesregierung liegen.
Die Bundesstiftung Gleichstellung ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare
Stiftung des öffentlichen Rechts (§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der
Bundesstiftung Gleichstellung (GleiBStiftG)). Als solche nimmt sie ihre
Aufgaben unabhängig, selbstständig und in eigener Verantwortung wahr.
Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und
Männern in Deutschland (§ 2 GleiBStiftG). Das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) übt über die
Bundesstiftung Gleichstellung die gesetzlich vorgesehene Rechtsaufsicht aus (§ 14
GleiBStiftG). Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist qua Amt Vorsitzende oder Vorsitzender
des Stiftungsrates (§ 6 Absatz 1 Nummer 2 GleiBStiftG). Die Stiftung gehört
jedoch nicht zum nachgeordneten Bereich des BMBFSFJ. Insofern fällt das
Verwaltungshandeln der Stiftung auch nicht in die Zuständigkeit der
Bundesregierung, sofern es sich nicht um Angelegenheiten von grundsätzlicher oder
besonderer Bedeutung handelt, über die der Stiftungsrat zu entscheiden hat.
Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesstiftung Gleichstellung finden sich
auf ihrer Website: www.bundesstiftung-gleichstellung.de/.
1. Welche Mittel erhielt die Bundesstiftung Gleichstellung in den Jahren
von 2021 bis 2025 vom Bund (bitte für jedes Jahr den Gesamtbetrag
angeben)?
2. Welcher Betrag von den in Frage 1 erfragten Mitteln wurde in den Jahren
von 2021 bis 2025 für das Personal der Stiftung aufgewendet (bitte für
jedes Jahr den Gesamtbetrag angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält eine jährliche Zuweisung des Bundes
nach Maßgabe des jeweiligen durch das Bundeshaushaltsgesetz festgestellten
Bundeshaushaltsplans (§ 4 Absatz 2 GleiBStiftG). Den vom Stiftungsrat
beschlossenen und durch das BMBFSFJ genehmigten Haushaltsplänen der
Bundesstiftung Gleichstellung für die Jahre 2021 bis 2025 sind folgende
Informationen zu entnehmen:
Jahr Soll Gesamt davon: Soll Personalausgaben
2021 500 000 Euro 33 300 Euro
2022 5 000 000 Euro 1 836 000 Euro
2023 5 000 000 Euro 2 736 700 Euro
2024 5 329 000 Euro 2 826 000 Euro
2025 5 829 000 Euro 3 325 600 Euro
Zum Jahresende abgerufene und nicht verbrauchte Mittel werden von der
Bundesstiftung Gleichstellung jeweils zu Beginn des Folgejahres an die
Bundeskasse überwiesen.
3. Wie viele Mitarbeiter waren zwischen 2021 und 2025 in der Stiftung
beschäftigt (bitte getrennt nach Geschlecht und Jahr auflisten)?
5. Wie viele von den weiblichen Mitarbeitern der genannten Bundesstiftung
sind in Führungspositionen beschäftigt (bitte für den Zeitraum von 2021
bis 2025 jeweils die Anzahl der betreffenden Mitarbeiterinnen und die
beruflichen Positionen dieser Mitarbeiterinnen in der Bundesstiftung
Gleichstellung benennen)?
Die Fragen 3 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Mitarbeitenden nach Geschlecht und der weiblichen
Mitarbeitenden in Führungspositionen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Mitarbeitende davon Frauen
in FührungspositionenFrauen Männer Gesamt (m/w/d)
2021 1 1 2 1
2022 27 4 31 5
2023 33 3 36 5
2024 34 3 37 6
2025 39 3 42 7
4. Welche Projekte der Bundesstiftung Gleichstellung wurden bisher aus
den zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln finanziert (bitte alle
Projekte tabellarisch mit Höhe der Zuwendungen zwischen den Jahren
2021 und 2025 auflisten)?
Die Bundesstiftung Gleichstellung erhält keine Zuwendungen für einzelne
Projekte, sondern eine jährliche Zuweisung des Bundes (siehe die Antwort zu den
Fragen 1 und 2). Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die Stiftung in ihrem
fachlichen Handeln unabhängig ist. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen. Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesstiftung
Gleichstellung können zudem den Arbeitsprogrammen der Stiftung entnommen
werden: www.bundesstiftung-gleichstellung.de/stiftung/arbeitsprogramme-
undberichte/.
6. Welche Gehaltsebenen gab es in der Bundesstiftung in den Jahren von
2021 bis 2025 (bitte für jedes Jahr die Gehaltsebenen angeben)?
a) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der männlichen
Mitarbeiter?
b) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der weiblichen
Mitarbeiter?
c) Wie hoch ist der durchschnittliche Gehaltslohn der Mitarbeiter, die
juristisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht
angehören?
7. Wenn es bezüglich der in Frage 6 genannten Informationen zwischen den
Geschlechtern Gehaltsunterschiede geben sollte, warum kommt es nach
Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Differenz, und wie ist diese mit
den Zielen der Bundesstiftung Gleichstellung in Einklang zu bringen?
Die Fragen 6 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Veröffentlichung der Entgeltstatistik der Bundesstiftung Gleichstellung ist
aus datenschutzrechtlichen Gründen wegen der geringen Fallzahlen nicht
möglich.
8. Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check für das Aufenthaltsgesetz
in Auftrag gegeben?
9. Durch wen wurde der Gleichstellungs-Check durchgeführt?
10. In welcher Höhe sind für den Gleichstellungs-Check für das
Aufenthaltsgesetz finanzielle Aufwendungen und Verbindlichkeiten entstanden?
11. Wurde für diesen Gleichstellungs-Check zusätzliches Personal gebunden,
und wenn ja, um wie viele Personalstellen handelte es sich?
12. In welcher Höhe sind Kosten für das in Frage 11 erfragte, gegebenenfalls
benötigte zusätzliche Personal entstanden?
Die Fragen 8 bis 12 werden gemeinsam beantwortet.
Der in der Vorbemerkung der Fragesteller zu der vorliegenden Kleinen Anfrage
zitierten Publikation der Bundesstiftung Gleichstellung kann entnommen
werden, dass die Studie „Geschlechtergerechtigkeit im Aufenthaltsrecht? Ein
Gleichstellungs-Check des Aufenthaltsgesetzes“ von der Bundesstiftung
Gleichstellung in Auftrag gegeben wurde. Die Autorinnen der Studie sind der
zitierten Publikation zu entnehmen. Im Rahmen der Studie wurde eine
gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung des Aufenthaltsgesetzes
vorgenommen (www.bundesstiftung-gleichstellung.de/wp-content/uploads/2025/03/
241112_BSG_Infobroschuere_Studie_RZ_web.pdf). Die Studie wurde folglich
nicht durch Personal der Bundesstiftung Gleichstellung durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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