Schriftliche Frage 99 von Peter Felser (AfD): Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Presseberichte über eine Broschüre eines bundesgeförderten Vereins, welche pauschal…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 99 von Peter Felser (AfD): Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Presseberichte über eine Broschüre eines bundesgeförderten Vereins, welche pauschal…
Frage 99 (Peter Felser, AfD):
Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund aktueller Presseberichte über eine Broschüre eines bundesgeförderten Vereins, welche pauschal die Begriffe „rechts“ und „Rechtsextremismus“ gleichsetzt (www.nius.de/politik/news/bundesregi erung-distanziert-sich-von-demokratiefeindliche n-inhalten-steuerfinanzierter-anti-rechts-brosch uere), künftig eine Kürzung oder Streichung der Fördergelder für die NGO „Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA)“, und wenn nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung künftig eine regelmäßige und sorgfältige inhaltliche Prüfung von durch staatlich geförderte NGOs hergestellten Informationsprodukten, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 29. Januar 2026:
Die Förderung von Trägern im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erfolgt auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie der Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP). Grundsätzlich liegt die Verantwortung für Inhalt und Gestaltung von im Rahmen einer Zuwendung geförderten Veröffentlichungen bei dem jeweiligen Zuwendungsempfänger. Eine inhaltliche Vorabfreigabe durch die Bundesregierung erfolgt unter Beachtung von § 4 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) nicht. Der Hinweis auf die Förderung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) beinhaltet daher auch keine Aussage zur Übereinstimmung oder Billigung der in der Broschüre getroffenen Aussagen durch die Bundesregierung, sondern ist eine haushaltsrechtliche Vorgabe. Um zukünftig den Eindruck einer wie auch immer gearteten inhaltlichen Verantwortung des Bundesministeriums zu vermeiden, muss seit 2026 in Publikationen der Satz „Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des BMBFSFJ dar. Die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichung liegt bei der Autorin/dem Autor“ aufgenommen werden.
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