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Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag

dip / drucksache 13.04.2026 · WP 21 · 21/5259 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag Deutscher Bundestag Drucksache 21/5259 21. Wahlperiode 13.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag Im Jahr 1978 von den ersten feministischen Rechtsanwältinnen initiiert, wurden die Feministischen Jurist*innentage (FJT) auf Antrag des Vereins Frauen streiten für ihr Recht e. V. seit 1986 jedes Jahr vom jeweiligen Bundesministerium für Frauen gefördert. Beim FJT kommen in der Regel ca. 300 Personen aus allen juristischen Berufsfeldern und Altersgruppen zusammen, um über jeweils aktuelle Fragen des rechtlichen Schutzes von Frauen* vor Diskriminierung und Gewalt zu diskutieren. Hier trifft Praxis auf Wissenschaft und es entsteht ein fruchtbarer Dialog. Studierende und im juristischen Vorbereitungsdienst Beschäftigte erhalten Anregungen für ihre berufliche Entwicklung. In jedem Jahr werden Forderungen an die Gesetzgebung und Rechtsprechung formuliert, die publiziert und in die berufliche bzw. wissenschaftliche Praxis der Teilnehmenden eingebracht werden. Dabei geht es um alle Rechtsgebiete, die relevant sind für den in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Ein besonderer thematischer Schwerpunkt liegt in jedem Jahr auf Fragen des Schutzes von Frauen* vor Gewalt. So wurde beständig an Fragen des Opferschutzes im Strafrecht und in Strafverfahren gearbeitet. In der Vergangenheit wurde z. B. das Gewaltschutzgesetz in die Diskussion gebracht, heute geht es primär um Vorschläge für einen verbesserten Schutz vor Gewalt im digitalen Raum – Themen, die der Umsetzung von völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Bundesrepublik Deutschland dienen, wie etwa der Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) oder der UN-Resolution 1325 (UN = United Nations) zum Schutz von Frauen und Mädchen in Kriegsgebieten. Die juristische Wissenschaft und Lehre sind historisch und strukturell stark von Männern geprägt. Feministische Perspektiven und geschlechterkritische Analysen sind in der juristischen Literatur und Forschung nach wie vor vergleichsweise unterrepräsentiert. Veranstaltungen wie der FJT leisten einen Beitrag dazu, diese Perspektiven sichtbarer zu machen und rechtspolitische wie auch wissenschaftliche Debatten über Gleichstellung und Diskriminierungsstrukturen zu fördern. Der staatliche Gleichberechtigungsauftrag (Artikel 3 des Grundgesetzes) verpflichtet den Staat nicht nur dazu, formale Gleichheit im Recht zu gewährleisten, sondern auch aktiv auf eine tatsächliche, substanzielle Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinzuwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, bestehende Ungleichheiten sichtbar zu machen, wissenschaftlich zu analysieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Feministische Tagungen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, indem sie Forschungsergebnisse zusammenführen, Diskriminierungsstrukturen kritisch untersuchen und neue Konzepte für die Gleichstellungspolitik und das Recht diskutieren. Die staatliche Förderung einer solchen Tagung unterstützt daher unmittelbar die Umsetzung des Gleichberechtigungsauftrags, weil sie Wissensproduktion, gesellschaftliche Debatten und die Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund erfolgte seit 1986 eine Förderung der Tagung durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Im Jahr 2026 wurde eine solche abgelehnt. Zur Begründung verweist das Bundesministerium neben der Haushaltslage unter anderem auf eine geänderte Schwerpunkt- und Prioritätensetzung. Zudem seien die Aktivitäten des Bundesministeriums im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik zu priorisieren und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Mit Blick auf die vorgenannte Themensetzung des FJT stellt sich die Frage, ob die Begleitung solcher Vorhaben seitens des Bundesministeriums nicht mehr für förderwürdig erachtet wird und deren Umsetzung nicht mehr für bedeutsam erachtet wird. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Warum wird der 50. FJT durch das BMBFSFJ nicht gefördert?  2. Wurden im Zuge der Entscheidung über den Förderstopp fachliche Bewertungen oder Gutachten eingeholt, und wenn ja, von welchen Stellen?  3. Hält das BMBFSFJ Projekte, die sich aus feministischer Perspektive mit rechtswissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen, generell nicht mehr für förderwürdig?  4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Förderung des FJT abgelehnt?  5. Wurde geprüft, welche Auswirkungen der Förderstopp auf wissenschaftliche Netzwerke im Bereich feministischer Rechtswissenschaft haben könnte?  6. Welche Kriterien müssen wissenschaftliche Veranstaltungen erfüllen, um eine staatliche Förderung im Bereich Gleichstellung oder Geschlechterforschung zu erhalten?  7. Wie viel Geld stand den Förderprogrammen des BMBFSFJ in den Jahren von 2021 bis 2026 jährlich zur Verfügung (bitte nach Jahren und den einzelnen Förderprogrammen aufschlüsseln)?  8. Welche Antragsteller, die in den Jahren von 2021 bis 2025 gefördert wurden, wurden im Jahr 2026 nicht mehr gefördert, und aus welchem Grund?  9. Welche Antragsteller, die in den Vorjahren nicht gefördert wurden, werden im Jahr 2026 gefördert, und aus welchem Grund? 10. Welche Schwerpunkte bzw. Prioritäten verfolgte das BMBFSFJ in den vergangenen Jahren mit seiner Projektförderung, und welche verfolgt es im Jahr 2026? 11. Sofern sich die Schwerpunkte bzw. Prioritäten im Sinne von Frage 10 geändert haben, warum? 12. Sofern sich die Schwerpunkte bzw. Prioritäten im Sinne von Frage 10 geändert haben, wer hat hierüber entschieden? 13. Haben sich die Richtlinien des BMBFSFJ über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frauen und Männern an Träger von bundesweiter Bedeutung (im Folgenden: Förderrichtlinien) zwischen den Jahren 2025 und 2026 verändert? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung des FJT in den Jahren von 1986 bis 2025? 15. Wie bewertet die Bundesregierung den Förderstopp im Hinblick auf den staatlichen Gleichberechtigungsauftrag, der auf eine tatsächliche, substanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern abzielt? 16. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung feministischer Perspektiven für die Weiterentwicklung von Recht und Rechtspolitik? 17. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um wissenschaftliche Diskurse zur Gleichstellung und zu geschlechterbezogener Diskriminierung zu fördern? 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass juristische Wissenschaft und Lehre historisch und strukturell stark von Männern geprägt sind? 19. Welche Maßnahmen gibt es, um die Perspektivenvielfalt in der Rechtswissenschaft, insbesondere feministische und geschlechterkritische Ansätze, zu stärken? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass feministische Ansätze in der juristischen Literatur vergleichsweise unterrepräsentiert sind, und welche Förderinstrumente existieren, um diese Forschung zu unterstützen? 21. Was versteht das BMBFSFJ unter einer modernen Gleichstellungspolitik, und ist die Tätigkeit des FJT hierunter zu fassen? Berlin, den 25. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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