Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag
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Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5259
21. Wahlperiode 13.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad,
Katrin Fey, Kathrin Gebel, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Förderstopp für den 50. Feministischen Jurist*innentag
Im Jahr 1978 von den ersten feministischen Rechtsanwältinnen initiiert,
wurden die Feministischen Jurist*innentage (FJT) auf Antrag des Vereins Frauen
streiten für ihr Recht e. V. seit 1986 jedes Jahr vom jeweiligen
Bundesministerium für Frauen gefördert.
Beim FJT kommen in der Regel ca. 300 Personen aus allen juristischen
Berufsfeldern und Altersgruppen zusammen, um über jeweils aktuelle Fragen des
rechtlichen Schutzes von Frauen* vor Diskriminierung und Gewalt zu
diskutieren. Hier trifft Praxis auf Wissenschaft und es entsteht ein fruchtbarer Dialog.
Studierende und im juristischen Vorbereitungsdienst Beschäftigte erhalten
Anregungen für ihre berufliche Entwicklung. In jedem Jahr werden Forderungen
an die Gesetzgebung und Rechtsprechung formuliert, die publiziert und in die
berufliche bzw. wissenschaftliche Praxis der Teilnehmenden eingebracht
werden. Dabei geht es um alle Rechtsgebiete, die relevant sind für den in Artikel 3
Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) verankerten Auftrag, die tatsächliche
Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Ein besonderer
thematischer Schwerpunkt liegt in jedem Jahr auf Fragen des Schutzes von Frauen*
vor Gewalt. So wurde beständig an Fragen des Opferschutzes im Strafrecht und
in Strafverfahren gearbeitet. In der Vergangenheit wurde z. B. das
Gewaltschutzgesetz in die Diskussion gebracht, heute geht es primär um Vorschläge
für einen verbesserten Schutz vor Gewalt im digitalen Raum – Themen, die der
Umsetzung von völkerrechtlichen Verbindlichkeiten der Bundesrepublik
Deutschland dienen, wie etwa der Europaratskonvention zur Beseitigung von
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sog. Istanbul-Konvention) oder
der UN-Resolution 1325 (UN = United Nations) zum Schutz von Frauen und
Mädchen in Kriegsgebieten. Die juristische Wissenschaft und Lehre sind
historisch und strukturell stark von Männern geprägt. Feministische Perspektiven
und geschlechterkritische Analysen sind in der juristischen Literatur und
Forschung nach wie vor vergleichsweise unterrepräsentiert. Veranstaltungen wie
der FJT leisten einen Beitrag dazu, diese Perspektiven sichtbarer zu machen
und rechtspolitische wie auch wissenschaftliche Debatten über Gleichstellung
und Diskriminierungsstrukturen zu fördern.
Der staatliche Gleichberechtigungsauftrag (Artikel 3 des Grundgesetzes)
verpflichtet den Staat nicht nur dazu, formale Gleichheit im Recht zu
gewährleisten, sondern auch aktiv auf eine tatsächliche, substanzielle Gleichberechtigung
von Frauen und Männern in der gesellschaftlichen Wirklichkeit hinzuwirken.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, bestehende Ungleichheiten
sichtbar zu machen, wissenschaftlich zu analysieren und Lösungsansätze zu
entwickeln. Feministische Tagungen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag, indem
sie Forschungsergebnisse zusammenführen, Diskriminierungsstrukturen
kritisch untersuchen und neue Konzepte für die Gleichstellungspolitik und das
Recht diskutieren. Die staatliche Förderung einer solchen Tagung unterstützt
daher unmittelbar die Umsetzung des Gleichberechtigungsauftrags, weil sie
Wissensproduktion, gesellschaftliche Debatten und die Entwicklung konkreter
Maßnahmen zur Förderung tatsächlicher Gleichberechtigung ermöglicht.
Vor diesem Hintergrund erfolgte seit 1986 eine Förderung der Tagung durch
das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ). Im Jahr 2026 wurde eine solche abgelehnt. Zur Begründung
verweist das Bundesministerium neben der Haushaltslage unter anderem auf eine
geänderte Schwerpunkt- und Prioritätensetzung. Zudem seien die Aktivitäten
des Bundesministeriums im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik zu
priorisieren und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Mit Blick auf die vorgenannte
Themensetzung des FJT stellt sich die Frage, ob die Begleitung solcher
Vorhaben seitens des Bundesministeriums nicht mehr für förderwürdig erachtet wird
und deren Umsetzung nicht mehr für bedeutsam erachtet wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wird der 50. FJT durch das BMBFSFJ nicht gefördert?
2. Wurden im Zuge der Entscheidung über den Förderstopp fachliche
Bewertungen oder Gutachten eingeholt, und wenn ja, von welchen Stellen?
3. Hält das BMBFSFJ Projekte, die sich aus feministischer Perspektive mit
rechtswissenschaftlichen Fragestellungen beschäftigen, generell nicht
mehr für förderwürdig?
4. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die Förderung des FJT abgelehnt?
5. Wurde geprüft, welche Auswirkungen der Förderstopp auf
wissenschaftliche Netzwerke im Bereich feministischer Rechtswissenschaft haben
könnte?
6. Welche Kriterien müssen wissenschaftliche Veranstaltungen erfüllen, um
eine staatliche Förderung im Bereich Gleichstellung oder
Geschlechterforschung zu erhalten?
7. Wie viel Geld stand den Förderprogrammen des BMBFSFJ in den Jahren
von 2021 bis 2026 jährlich zur Verfügung (bitte nach Jahren und den
einzelnen Förderprogrammen aufschlüsseln)?
8. Welche Antragsteller, die in den Jahren von 2021 bis 2025 gefördert
wurden, wurden im Jahr 2026 nicht mehr gefördert, und aus welchem Grund?
9. Welche Antragsteller, die in den Vorjahren nicht gefördert wurden, werden
im Jahr 2026 gefördert, und aus welchem Grund?
10. Welche Schwerpunkte bzw. Prioritäten verfolgte das BMBFSFJ in den
vergangenen Jahren mit seiner Projektförderung, und welche verfolgt es
im Jahr 2026?
11. Sofern sich die Schwerpunkte bzw. Prioritäten im Sinne von Frage 10
geändert haben, warum?
12. Sofern sich die Schwerpunkte bzw. Prioritäten im Sinne von Frage 10
geändert haben, wer hat hierüber entschieden?
13. Haben sich die Richtlinien des BMBFSFJ über die Gewährung von
Zuschüssen und Leistungen für Aufgaben der Gleichstellung von Frauen und
Männern an Träger von bundesweiter Bedeutung (im Folgenden:
Förderrichtlinien) zwischen den Jahren 2025 und 2026 verändert?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung des FJT in den Jahren
von 1986 bis 2025?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Förderstopp im Hinblick auf den
staatlichen Gleichberechtigungsauftrag, der auf eine tatsächliche,
substanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern abzielt?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung feministischer
Perspektiven für die Weiterentwicklung von Recht und Rechtspolitik?
17. Welche Maßnahmen ergreift die Regierung, um wissenschaftliche
Diskurse zur Gleichstellung und zu geschlechterbezogener Diskriminierung zu
fördern?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass juristische
Wissenschaft und Lehre historisch und strukturell stark von Männern geprägt
sind?
19. Welche Maßnahmen gibt es, um die Perspektivenvielfalt in der
Rechtswissenschaft, insbesondere feministische und geschlechterkritische Ansätze,
zu stärken?
20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass feministische Ansätze in der
juristischen Literatur vergleichsweise unterrepräsentiert sind, und welche
Förderinstrumente existieren, um diese Forschung zu unterstützen?
21. Was versteht das BMBFSFJ unter einer modernen Gleichstellungspolitik,
und ist die Tätigkeit des FJT hierunter zu fassen?
Berlin, den 25. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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