Schriftliche Frage 146 von Mirco Hanker (AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die in der Vergangenheit stattgefundene sowie die aktu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 146 von Mirco Hanker (AfD): Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die in der Vergangenheit stattgefundene sowie die aktu…
Frage 146 (Mirco Hanker, AfD):
Hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die in der Vergangenheit stattgefundene sowie die aktuell noch anhaltende Fortführung bzw. die dazu zukünftig in Teilen geplante Neuausrichtung des Programms „Demokratie leben!“ vor dem Hintergrund der massiven Kritik (Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der gesetzlichen Ermächtigung gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes, Verbot der staatlichen Finanzierung von parteipolitischen Vorfeldorganisationen, der Beanstandung durch den Bundesrechnungshof, der Kritik der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages und renommierter Staatsrechtler) juristisch geprüft, und welche konkreten Rechtsgutachten hat das Ressort seit dem Jahr 2020 eingeholt, um die Rechtmäßigkeit der Förderung zu belegen (bitte zu den Rechtsgutachten im Sinne der Unterfrage die Fundstellen zur öffentlichen Einsichtnahme benennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 7. April 2026:
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) prüft die Umsetzung sowie die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fortlaufend, auch unter rechtlichen Gesichtspunkten. Der Bund verfügt im Bereich der Demokratieförderung, der Extremismusprävention sowie der politischen Bildung über eine Gesetzgebungsund Verwaltungskompetenz kraft Natur der Sache, soweit Maßnahmen einen überregionalen Charakter aufweisen und von gesamtstaatlicher Bedeutung sind. Demokratiefeindliche Phänomene und extremistische Erscheinungsformen beschränken sich nicht auf einzelne Regionen oder Kommunen, sondern stellen bundesweit relevante Herausforderungen dar. Ihre Ursachen liegen vielfach in gesamtgesellschaftlichen Problemlagen, die ein koordiniertes, bundweites Handeln erfordern. Aus der Verwaltungskompetenz folgt nach dem Grundsatz der Konnexität von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung eine entsprechende Finanzierungskompetenz. Die Zuwendungen im Rahmen des Bundesprogramms erfolgen auf der Grundlage der §§ 44 und 23 der Bundeshaushaltsordnung sowie der geltenden Förderrichtlinie. Die vom Bundesrechnungshof im Jahr 2022 angeregte Konkretisierung der Zielbestimmung wird in der laufenden dritten Förderperiode umgesetzt.
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