Schriftliche Frage 23 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Annahme für den Wechselkurs zum US- Dollar war die Grundlage für die Aufstellung der Bundeshaushalte 2025 und 2026, und welche Entlas…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 23 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Annahme für den Wechselkurs zum US- Dollar war die Grundlage für die Aufstellung der Bundeshaushalte 2025 und 2026, und welche Entlas…
Frage 23 (Dr. Sebastian Schäfer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Annahme für den Wechselkurs zum US- Dollar war die Grundlage für die Aufstellung der Bundeshaushalte 2025 und 2026, und welche Entlastung für den Bundeshaushalt 2025 hat sich durch die tatsächliche Wechselkursentwicklung ergeben?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 9. März 2026:
Für das Haushaltsaufstellungsverfahren zum zweiten Regierungsentwurf 2025 wurde zunächst der EZB-Referenzkurs zum US-Dollar mit Stand vom 31. Dezember 2024 in Höhe von 1,0389 US-Dollar zugrunde gelegt. Im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2025 betrug der US-Dollar-Kurs 1,1654 US-Dollar zum Stichtag 28. Juli 2025. Da eine erhebliche Abweichung vorlag, mussten wechselkursbedingte Anpassungen vorgenommen werden. Daher wurden „wechselkursbedingte Veränderungen“ durch die BMF-Bereinigungsvorlage vom 4. September 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht und auch so beschlossen. Zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die tatsächliche Wechselkursentwicklung beim US-Dollar im Bundeshaushalt 2025 ist eine Ressortabfrage durchgeführt worden. Mit Blick auf das Vorgehen bei der Haushaltsaufstellung und unter Berücksichtigung der für eine Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit wurde diese auf den Titelkreis der „wechselkursbedingten Veränderungen“ (BMF-Bereinigungsvorlage vom 4. September 2025) beschränkt. Bezogen auf die in US-Dollar tatsächlich erfolgten Zahlungen hat die Abfrage isoliert betrachtet insgesamt eine Belastung in Höhe von 38.969.000 Euro ergeben. Ursächlich hierfür ist, dass wesentliche Zahlungen auch bereits vor dem Stichtag 28. Juli 2025 bzw. vor der Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 vorgenommen wurden. Wie man den einführenden Zahlenangaben entnehmen kann, war in der ersten Jahreshälfte eine deutliche Abschwächung des US-Dollars gegenüber dem Euro festzustellen. Der wesentliche Teil dieser Entlastung wurde haushälterisch durch das Verfahren zur Bereinigungsvorlage abgeschöpft. Demgegenüber wirkten sich im Jahresvollzug 2025 früh vorgenommene Zahlungen gegenüber dem Aufstellungskurs vom Sommer des Jahres 2025 vergleichsweise belastend aus. Hierzu ist anzumerken, dass der jeweilige Zahlungszeitpunkt maßgeblich auch von vertraglichen Festlegungen oder Vereinbarungen bestimmt wird. Für das Aufstellungsverfahren zum Regierungsentwurf 2026 wurde ebenfalls der EZB-Referenzkurs zum US-Dollar mit Stand vom 31. Dezember 2024 in Höhe von 1,0389 US-Dollar zugrunde gelegt. Im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2026 betrug der US- Dollar-Kurs 1,1741 US-Dollar zum Stichtag 30. September 2025. Da auch hier eine erhebliche Abweichung vorlag, mussten ebenfalls wechselkursbedingte Anpassungen vorgenommen werden. Daher wurden „wechselkursbedingte Veränderungen“ durch die BMF- Bereinigungsvorlage vom 13. November 2025 in das parlamentarische Verfahren eingebracht und auch so beschlossen.
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