Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 6002 Allgemeine Bewilligungen (Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung)
6002 Allgemeine Bewilligungen
Überblick zum Kapitel 6002
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben..................... 181 000 119 000 +62 000 201 343
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 548 136 5 128 856 -2 580 720 14 805 811
Übrige Einnahmen.................................................. 17 967 658 790 812 +17 176 846 19 375 125
Gesamteinnahmen.................................................. 20 696 794 6 038 668 +14 658 126 34 382 279
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 3 580 226 1 462 860 +2 117 366 32 069
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 389 685 268 651 +121 034 377 174 260
Militärische Beschaffungen..................................... 65 000 60 000 +5 000 45 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 41 071 369 41 201 012 -129 643 20 465 073
Ausgaben für Investitionen...................................... 5 015 004 4 559 158 +455 846 554 837
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -6 954 531 -3 100 000 -3 854 531 -
Gesamtausgaben.................................................... 43 166 753 44 451 681 -1 284 928 377 21 271 239
davon nicht flexibilisiert........................................... 43 166 753 44 451 681 -1 284 928 377 21 271 239
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 8 546 799 8 258 821 +287 978 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 12 468 191
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 3 266 696
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 4 115 145
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 3 763 259
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 007 954
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 93 676
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 66 705
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 97 400
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 40 529
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 16 827
- 25 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Steuern und steuerähnliche Abgaben
092 01
-820
Münzeinnahmen 181 000
119 000
201 343
Haushaltsvermerk:
Von den Münzeinnahmen wird der dem Bund von der Deutschen
Bundesbank zur Last geschriebene Nennwert der aus dem Verkehr
gezogenen Münzen abgesetzt.
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sowie die im Zusammenhang mit dem
Münzumlauf entstehenden Kosten sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Mehr wegen Anpassung an den Neuprägebedarf bei Euro-Umlaufmünzen.
Verwaltungseinnahmen
112 02
-011
Einnahmen aus Zahlungsverpflichtungen nach dem Parteiengesetz 1
1
18
119 02
-860
Rückeinnahme nicht verbrauchter Selbstbewirtschaftungsmittel des Epl.
14
1 000
-
-
119 03
-290
Einnahmen aus Rückzahlungen der Corona-Soforthilfen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 683 02.
119 04
-813
Einnahmen aus der Abwicklung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Energie
-
2 570 844
603 937
119 06
-860
Nicht-strukturelle Rückflüsse von notlagenkreditfinanzierten Ausgaben -
-
8 493 774
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind in entsprechender Berücksichtigung der durch
Urteil des BVerfG vom 15. November 2023 festgelegten Grundsätze für
aus Notlagemitteln in Vorjahren finanzierte Rückflüsse zweckgebunden.
Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
Kap. 3201 Tit. 595 01.
119 89
-860
Erlöse aus dem Verkauf von Sammlermünzen 300 000
260 000
255 582
Haushaltsvermerk:
1. Mit Übernahme der Sammlermünzen durch die Münze Deutschland
ist deren Nennwert von den Einnahmen abzusetzen.
2. Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Portokosten und Steuern geleistet werden.
- 26 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 119 89
Erläuterungen:
Die Ausgaben für die Münzprägung sind bei Kap. 6002 Tit. 540 01 veranschlagt.
Mehr wegen Anpassung an die Marktentwicklung.
119 99
-860
Vermischte Einnahmen 15 000
385 000
24 292
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 539 99.
2. Zu erstattende Beträge dürfen von den Einnahmen abgesetzt
werden.
121 01
-680
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen 1 470 000
1 395 000
1 385 146
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen anfallende Nebenkosten und
Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Dividendenzahlungen aus Anteilsrechten
an der Deutsche Telekom AG, der Airbus SE sowie Gewinnausschüttungen
weiterer Bundesunternehmen.
121 04
-661
Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank -
-
-
Erläuterungen:
Nach § 6 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und
Tilgungsfonds" (ITFG) vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) in der Fassung
vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1217) fließen die Einnahmen, soweit sie den
veranschlagten Betrag übersteigen, dem Sondervermögen ITF zur Tilgung der
Verbindlichkeiten zu.
131 01
-692
Erlöse aus der Vergabe von Frequenzen 762 135
518 011
518 563
Erläuterungen:
Mehr wegen Gebühreneinnahmen aus Verlängerung der
Frequenznutzungsrechte.
133 01
-634
Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der
Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes
-
-
3 524 499
Haushaltsvermerk:
Aus zu erwartenden Einnahmen dürfen die bei der Veräußerung
anfallenden Nebenkosten, Darlehen und Steuern geleistet werden.
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Erlöse aus der Veräußerung bzw. Verwertung insbesondere
der Deutsche Telekom AG, der Deutsche Post AG, der Bundesanteile an der
Flughafen Köln/Bonn GmbH und der Flughafen München GmbH, der EXPO 2000
Hannover GmbH i. L., der Deutsche Bahn AG und der Uniper SE.
Die Veräußerungen werden kapitalmarktgerecht erfolgen.
- 27 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Übrige Einnahmen
152 02
-692
Zinsen aus Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin -
3
20
Erläuterungen:
Bezeichnung des Darlehns
Darlehen
insgesamt
1 000 €
Darlehen Stand
Ende
Haushaltsjahr 2025
1 000 €
Tilgung 2026
1 000 €
Zinsen 2026
1 000 €
1 2 3 4 5
U-Bahn-Bau .......................................................................... 133 284 - - -
Schuldendienstleistungen aus Bundesdarlehen gemäß § 16 Drittes
Überleitungsgesetz für die Jahre 1985 - 1992.
154 01
-813
Zinsen aus Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
166 01
-669
Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
93 673
107 858
119 786
166 02
-669
Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST)
des IWF
201 600
226 800
224 811
172 03
-692
Tilgung von Darlehen aus der Bundeshilfe für das Land Berlin -
160
704
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 02.
174 01
-813
Tilgung von Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
186 01
-669
Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust
(PRGT)
68 780
3 942
-
214 01
-820
Zuweisung aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe" -
-
-
266 01
-022
Erhebungskostenpauschale 1 563 000
1 525 000
1 343 761
Haushaltsvermerk:
Erstattungen anderer Mitgliedstaaten und Leistungen an andere
Mitgliedstaaten sind hier zu buchen.
Erläuterungen:
Entsprechend des Beschlusses des Rates vom 14. Dezember 2020 über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union (EU, Euratom Nr. 2053/2020) behalten
die Mitgliedstaaten 25 Prozent der Traditionellen Eigenmittel der Europäischen
Union als Erhebungskosten ein (s. a. Anlage E zu Kap. 6001 Tit. 266 01 und 688
10).
272 02
-692
Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF)
der Europäischen Union
10 564 605
-
13 514 198
- 28 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
272 03
-032
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Friedensfazilität zu
besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung
-
-
100 000
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
687 06.
355 01
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 6 Abs. 2
StabG
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 971 01.
Erläuterungen:
Die Einrichtung des Leertitels ist nach § 8 Abs. 2 StabG vorgesehen.
355 02
-850
Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage gemäß § 5 Abs. 3
StabG
-
-
-
Erläuterungen:
Der Titel ermöglicht im Fall des § 5 Abs. 3 StabG die Entnahme von Mitteln aus
der Konjunkturausgleichsrücklage als zusätzliche Deckungsmittel.
359 01
-850
Entnahmen aus Rücklage 9 700 000
-
-
371 01
-880
Globale Mehreinnahme - Einnahmeverbesserung gegenüber
Steuerschätzung
4 000 000
372 03
-880
Globale Mindereinnahme -8 224 000
-1 072 951
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Personalausgaben
422 04
-011
Leistungsbezahlung 31 000
31 000
30 747
Erläuterungen:
Für die Vergabe von leistungsbezogenen Besoldungselementen nach der
Bundesleistungsbesoldungsverordnung an Beamtinnen und Beamte sowie
Soldatinnen und Soldaten werden Mittel gemäß § 42a Abs. 4 Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) zentral veranschlagt. Die Zuweisung der Mittel an die Ressorts ist durch
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern geregelt und wird
regelmäßig an die Voraussetzung geknüpft, dass diese aus ihren Einzelplänen
ergänzende eigene Mittel für die Leistungsbezahlung bereitstellen und ausgeben.
- 29 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
459 01
-290
Zuschuss zu den Sozialwerken der Bundesverwaltung 1 450
1 450
1 322
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass - soweit mit
dienstlichen Belangen vereinbar - zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke
- den ehrenamtlichen Mitarbeitern gestattet werden kann, ihre Tätigkeit
in den Diensträumen als Nebentätigkeit während der regelmäßigen
Arbeitszeit wahrzunehmen, - den Arbeitnehmern die erforderliche
Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Entgelte außertariflich gewährt werden
kann, - in angemessenem Rahmen Schreibkräfte in Anspruch
genommen werden dürfen und Büroeinrichtungen benutzt werden können und
- auf die Erhebung von Verwaltungskosten verzichtet wird. Die
Ausnahmeregelung setzt voraus, dass daneben keine weiteren Kosten aus dem
Bundeshaushalt übernommen werden.
Erläuterungen:
Die von den Bediensteten der Bundesverwaltungen gegründeten Sozialwerke
e. V. erhalten einen Bundeszuschuss. Die Zuwendungen werden gewährt nach
Maßgabe der Richtlinien zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der
Bundesverwaltungen [RdSchr. des BMI vom 17. September 1990 - DI4-213401/2 -
(GMBl 1990, S. 575), zuletzt geändert RdSchr. des BMI vom 14. November 2003
- DI3-213401/2 - (GMBl 2004, S. 2)].
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 02
-011
Verstärkung der Verfügungsmittel für Leiterinnen und Leiter oberster
Bundesbehörden für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher
Veranlassung in besonderen Fällen
200
200
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 529 03.
Erläuterungen:
Bei Leiterinnen und Leitern einzelner oberster Bundesbehörden ist eine
Verstärkung der ihnen bei Tit. 529 01 bewilligten Ausgaben für außergewöhnlichen
Aufwand in besonderen Fällen aus dienstlicher Veranlassung erforderlich.
Die Ausgaben sind jeweils bei Tit. 529 01 zu buchen.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss die dienstliche
Veranlassung zumindest aus den Angaben der Funktion der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht
zulässig.
529 03
-029
Außergewöhnlicher Aufwand von Beauftragten, Delegationen und
Dienststellen der Bundesrepublik Deutschland im dienstlichen Verkehr
mit dem Ausland
1 000
1 000
200
295
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 529 02.
3. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Im dienstlichen Verkehr von Beauftragten, Delegationen und Dienststellen der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland entstehen Verpflichtungen
insbesondere repräsentativer Art. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den
Belegen muss die dienstliche Veranlassung zumindest aus den Angaben der
Funktion der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine
Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
- 30 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 529 03
Gesondert veranschlagt sind insbesondere Ausgaben für Fälle außergewöhnlicher
Repräsentationsverpflichtungen für die Leiterinnen und Leiter sowie die
Angehörigen der Vertretungen des Bundes im Ausland.
531 01
-011
Kosten von Erfassung und Druck des Bundeshaushaltsplans sowie der
Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes einschließlich
des sonstigen Materials
125
111
80
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückzahlungen aufgrund nachträglich beanstandeter
bzw. korrigierter Rechnungen sowie Erstattungen Dritter fließen den
Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
4. Aus diesem Titel dürfen auch Ausgaben zur Unterrichtung der
Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes geleistet
werden.
531 02
-332
Maßnahmen zur Klimaneutralisierung von Dienstreisen des Deutschen
Bundestages
440
420
177
723
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Maßnahmen dienen der klimaneutralen Kompensation der durch Dienstreisen
des Deutschen Bundestages per Flugzeug oder Dienst-Kfz verursachten
Treibhausgasemissionen.
531 03
-187
Pauschale Abgeltung von Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz 13 700
10 700
1 533
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden die Ansprüche der Autoren nach dem
Urheberrechtsgesetz für das Ausleihen urheberrechtlich geschützter Werke und für
Vervielfältigungen aus solchen Werken abgegolten.
532 04
-290
Ausgleichsabgabe nach § 160 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zahlungen von Ausgleichsabgaben der Arbeitgeber
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Nach § 160 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX),
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Fassung vom 29.
Dezember 2016 (BGBl. I Nr. 66/2016, S. 3234 ff, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 6
G vom 9. Oktober 2020 I 2075), haben Arbeitgeber, solange sie die
vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten
Pflichtarbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.
Nach § 154 Abs. 1 SGB IX haben private und öffentliche Arbeitgeber mit
jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 156 auf
wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu
beschäftigen.
- 31 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 04
Nach § 160 Abs. 2 SGB IX beträgt die Ausgleichsabgabe je unbesetztem
Pflichtarbeitsplatz zwischen 140 € und 360 €.
Für die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe gilt gem. § 160
Abs. 8 SGB IX der Bund als ein Arbeitgeber.
532 05
-011
Verstärkung von Ausgaben zur Fortführung der Datenlabore 15 000
13 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
533 01
-059
Kosten der Ombudsstelle zur Überwachung der Sozialchartas im
Rahmen der Privatisierung der TLG IMMOBILIEN GmbH und der TLG
WOHNEN GmbH
20
20
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Vereinbarungen zu den Sozialchartas fließen den
Ausgaben zu.
539 99
-860
Vermischte Verwaltungsausgaben 200
200
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem
Titel geleistet werden: 119 99.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden keine Ausgaben für Beraterverträge geleistet.
540 01
-860
Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb von
Sammlermünzen und die Unterhaltung des Münzumlaufs
359 000
243 000
171 629
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 255 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 200 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 17 000 T€
Haushaltsvermerk:
Verkaufserlöse für Münzschrott fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Münzeinnahmen (Umlaufmünzen) sind bei Tit. 092 01 veranschlagt. Die
Einnahmen aus dem Verkauf von Sammlermünzen sind bei Tit. 119 89 veranschlagt.
Mehr wegen höherer Materialbeschaffungs- und Produktionskosten.
Militärische Beschaffungen
559 01
-860
Beitrag zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel 65 000
60 000
45 000
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
614 01
-820
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds -
-
-
- 32 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
624 01
-813
Zuführungen an das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" -
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen
Bundesbank, soweit sie den Betrag von 2,5 Mrd. € übersteigen, fließen
den Ausgaben zu.
634 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" 2 500 000
2 500 000
1 414 565
636 02
-229
Zuschuss an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
und an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen
VVaG
1 700
1 900
1 744
Erläuterungen:
Gemäß Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Änderung des
Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3426) sind
die Versicherungsverhältnisse der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und
Straßenbahnen (Abteilungen D, E und F) mit Wirkung zum 1. Januar 2006 auf
die Bahnversicherungsanstalt - jetzt Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See - übertragen worden.
Veranschlagt sind Zuschüsse des Bundes an die Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See zu den nach dem 30. Juni 1948 fällig gewordenen oder
fällig werdenden Leistungen aus Versicherungsverhältnissen der Pensionskasse
Deutsche Eisenbahnen und Straßenbahnen, die vor dem 1. Juli 1948 mit der
Pensionskasse begründet worden sind sowie anteilige Bundesleistungen für die
beamtenmäßige Altersversorgung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und
Versorgungsberechtigten einer saarländischen und dreier bayerischer
Privatbahnen. In den Bundeszuschüssen sind auch die Verwaltungskosten der Deutschen
Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für ihre Auftragstätigkeit enthalten.
Darüber hinaus beteiligt sich der Bund an den Alterversorgungslasten für
Bedienstete der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG,
welche im Wege der Auftragstätigkeit für den Bund Abrechnungen vorgenommen
haben.
636 03
-229
Erstattung der Zinsbeträge aus der Übertragung von
Versorgungsanwartschaften der Bediensteten der Europäischen Zentralbank und der
Europäischen Investitionsbank
2 000
1 656
1 107
Erläuterungen:
Aus diesem Titel werden der Deutschen Rentenversicherung Bund die
Zinsbeträge erstattet, die sie gemäß Art. 2 der Verordnung vom 16. November 2007
(BGBl. 2007 II S. 1690) zu dem Abkommen vom 24. August 2007 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Zentralbank über die Durchführung des Abschnitts 16 des Anhangs III der
Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank und zu dem
Abkommen vom 23. August 2007 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Europäischen Investitionsbank über die Übertragung von
Versorgungsanwartschaften auszahlt. Die Erstattungen aus diesem Titel beziehen
sich ausschließlich auf die Fälle, denen keine Nachversicherung durch ein
Bundesressort vorangegangen ist.
671 03
-411
Aufwendungen im Zusammenhang mit den veräußerten Teilbeträgen aus
dem Bundestreuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
-
671 04
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
2020
790 000
1 115 000
417 123
Haushaltsvermerk:
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Titels ist das zuständige
Bundesministerium ermächtigt, im KfW-Sonderprogramm 2020 in der Variante
des KfW-Schnellkredits 2020 seine Befugnisse für Entscheidungen nach
§ 58 Absatz 1 und § 59 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung auch auf
- 33 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 671 04
Kreditinstitute und andere Finanzdienstleister zu übertragen, die in einer
Rechtsform des privaten Rechts organisiert sind. Im Rahmen einer
derartigen Übertragung sind geeignete Kontrollmechanismen vorzusehen.
671 05
-680
Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-Maßnahmenpaket für Start-ups 228 000
218 000
79 734
671 06
-680
Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-Sonderprogramm
Ukraine-Belarus-Russland
14 000
20 000
5 251
671 11
-661
Aufwendungen der KfW im Zusammenhang mit der Unterstützung der
Ukraine
2 000
2 000
1 000
683 02
-290
Corona-Unternehmenshilfen 200 000
500 000
500 337
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 119 03.
2. Nichtverbrauchte Bundesmittel sowie Beiträge, die aufgrund
verwaltungsrechtlicher Regelungen zurückgezahlt werden (einschließlich
Zinsen), fließen den Ausgaben zu.
3. Aus dem Ansatz können die erforderlichen Kosten für die
Errichtung, Programmierung, Weiterentwicklung und den Betrieb der
digitalen Antragsplattform "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de"
bestritten werden.
683 03
-649
Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas-
und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen
50 000
250 000
124 442
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 000 T€
683 07
-643
Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis 17 200 000
17 200 000
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aufgrund von Abschlagszahlungen sowie Ansprüchen des
Bundes gegen die Übertragungsnetzbetreiber fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Durch Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Juli 2022 wurde die EEG-
Umlage zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Die Übertragungsnetzbetreiber haben
gem. EnFG einen gesetzlichen Anspruch gegen den Bund auf Ausgleich der
Ausgaben, die sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz haben.
Die Ausgaben wurden bis zum Haushalt 2024 im Klima- und
Transformationsfonds bei Kap. 6092 Tit. 683 07 veranschlagt.
- 34 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
684 03
-011
Zahlungen nach § 49b Bundeswahlgesetz, § 28 Europawahlgesetz und
dem Parteiengesetz
241 700
236 900
224 432
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus Rückforderungen fließen den Ausgaben zu.
685 01
-018
Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse 10 437 500
10 103 500
9 712 700
Haushaltsvermerk:
Der Teil des Zuschusses, der zur Abdeckung der im Voraus zu
zahlenden Versorgungsbezüge für den ersten Monat des neuen
Haushaltsjahres bestimmt ist, wird in entsprechender Anwendung von § 72 Abs. 4
Nr. 3 BHO für das neue Haushaltsjahr gebucht.
687 01
-029
Zahlung des der Republik Österreich zustehenden Einnahmeanteils für
das Zollanschlussgebiet Kleines Walsertal aufgrund Art. 12 des
deutschösterreichischen Vertrages vom 2. Dezember 1890
4 200
4 200
3 538
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus den Biersteueranteilen der Länder fließen den Ausgaben
zu.
Erläuterungen:
Durch Vertrag vom 2. Dezember 1890 zwischen dem Deutschen Reich und
Österreich-Ungarn wurde die österreichische Gemeinde Mittelberg (Kleines
Walsertal) an das Zollgebiet des Deutschen Reiches angeschlossen. Nach Art. 12 des
Vertrages stand Österreich bis zum Wirksamwerden seines Beitritts zur EU am
1. Januar 1995 vom Reinertrag der im deutschen Zollgebiet erhobenen Zölle
und Verbrauchsteuern der nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf das Kleine
Walsertal entfallende Anteil abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrages zu. Nach
dem Beitritt Österreichs zur EU ist nur noch der entsprechende Anteil an den
erhobenen Verbrauchsteuern abzuführen.
Der an die Republik Österreich abzuführende Anteil an der Biersteuer wird von
den Ländern aufgebracht.
687 03
-032
Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
478 201
391 179
7 965 335
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 348 107 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 308 803 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 34 415 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 857 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 32 T€
Haushaltsvermerk:
1. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace
Facility (EPF) geleistet werden.
4. Aus den Mitteln können auch Sachleistungen finanziert werden.
5. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien anrechenbar sein.
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt.
- 35 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 03
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten
sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die
eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt
werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner
wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient
mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands.
Die Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und
eingebettet. Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und
Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“
bilden dafür einen politischen Rahmen.
Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B.
militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte.
Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder
militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie
werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt.
Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und
rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung.
Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
Bezeichnung 1 000 €
1. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil
BMVg............................................................................................... 188 201
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) - Anteil AA. 90 000
3. European Peace Facility (EPF)....................................................... 200 000
Zusammen............................................................................................ 478 201
687 05
-029
Deutscher Beitrag zum EU COVID-19 Garantiefonds der Europäischen
Investitionsbank
96 892
149 732
64 722
687 06
-032
B Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich
Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung
8 546 799
8 258 821
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 9 812 441 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 2 185 806 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 3 516 135 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 3 320 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 790 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 03.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Die Erläuterungen zu Nr. 1 und 2 sind verbindlich.
4. Aus den Ausgaben dürfen auch Zahlungen an die European Peace
Facility (EPF) geleistet werden.
5. Aus den Mittel können auch Sachleistungen finanziert werden.
6. Aus den Mitteln können auch Kosten für die gesundheitliche
Behandlung und medizinische Versorgung von ukrainischen Soldaten
in Deutschland finanziert werden.
- 36 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 06
7. Die Ausgaben müssen vollständig als Verteidigungsausgaben nach
NATO-Kriterien anrechenbar sein.
8. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben herangezogen werden.
Erläuterungen:
1. Die Bewirtschaftung erfolgt einvernehmlich durch das Bundesministerium der
Verteidigung und das Auswärtige Amt. Das Bundesministerium für Gesundheit
bewirtschaftet die Ausgaben zur Behandlung der ukrainischen Soldaten.
2. Die Bewirtschaftung der Beiträge zur 2. Säule EPF erfolgt durch das
Auswärtige Amt.
3. Die Maßnahmen sollen Partnerstaaten (d. h. verbündete Staaten, Drittstaaten
sowie Regionalorganisationen) ertüchtigen, erhöhte Verantwortung für die
eigene Sicherheit zu übernehmen. Sicherheitsstrukturen sollen so gestärkt
werden, dass krisenhaften Entwicklungen vorgebeugt wird bzw. die Partner
wirksamer auf Krisen reagieren und diese eigenständig lösen können. Dies dient
mittelbar und/oder unmittelbar der Erhöhung der Sicherheit Deutschlands. Die
Maßnahmen werden grundsätzlich international abgestimmt und eingebettet.
Die EU-Initiative “Kapazitätsaufbau zur Förderung von Sicherheit und
Entwicklung“ sowie die NATO-Initiative “Defence Capacity Building Initiative“ bilden
dafür einen politischen Rahmen.
Ertüchtigungsmaßnahmen ergänzen bestehende Instrumente wie z. B.
militärische Ausbildungshilfe und Ausstattungshilfe für ausländische Streitkräfte.
Sie können in jeder Phase einer Krise ergriffen werden, ziviler oder
militärischer Natur sein und präventiv, bewältigend oder nachsorgend wirken. Sie
werden in einem ressort- und fähigkeitsübergreifenden Ansatz festgelegt.
Frühzeitiges Zusammenwirken ziviler, polizeilicher, militärischer und
rüstungskontrollpolitischer Komponenten sichert langfristige Stabilisierung.
Unter Beachtung der geltenden rechtlichen und exportkontrollpolitischen
Vorgaben kann die Ausrüstung der Partner nicht-letale (z. B.
Aufklärungsfähigkeiten, Transportmittel) und letale Güter, sowie Güter mit doppeltem
Verwendungszweck umfassen. Die Ausrüstung berücksichtigt Bedarf und Standard
des Empfängerlandes und kann auch lokal beschafft werden. Materielle
Unterstützung ist durch Einweisungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu begleiten.
Mitveranschlagt sind Kosten der Vorbereitung, zeitlich befristeter
Personaleinsätze, des Monitoring sowie der Evaluierung von Projekten.
Bezeichnung 1 000 €
1. Unterstützung Ukraine (BMVg)....................................................... 5 444 616
2. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil BMVg..................................................................................... 515 808
3. Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung (EIBReg) Ukraine -
Anteil AA.......................................................................................... 60 000
4. Wiederbeschaffung (BMVg)............................................................ 1 812 749
5. European Peace Facility (EPF) Ukraine.......................................... 688 626
6. Behandlung ukrainischer Soldaten (BMG)...................................... 25 000
Zusammen............................................................................................ 8 546 799
687 07
-669
Finanzielle Unterstützung der Ukraine -
-
-
697 01
-661
Ausgaben im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS-
Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
60 000
60 000
77 529
698 01
-290
Erstattungsleistungen wegen der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns
und der Tour Vital Touristik GmbH sowie damit zusammenhängende
Sach- und Personalausgaben
500
1 000
985
Haushaltsvermerk:
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
- 37 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
712 02
-880
Vorsorge Ausgabereste Investitionen 1 500 000
1 700 000
-
811 01
-011
Erwerb von Fahrzeugen 99 100
90 726
54 265
854 01
-813
Liquiditätsdarlehen an das Sondervermögen Klima- und
Transformationsfonds
-
-
-
882 01
-820
Zuweisungen an Länder für Investitionen im Bereich der Seehäfen nach
dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Art. 125c des
Grundgesetzes
38 346
38 346
38 346
882 02
-820
Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen
der 1. Säule des Startchancen-Programms
400 000
400 000
4 499
Haushaltsvermerk:
Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
884 01
-813
Zuweisung an das Sondervermögen
"Kommunalinvestitionsförderungsfonds"
-
-
-
893 01
-019
Baumaßnahmen zur Sicherung von privaten Wohnsitzen gefährdeter
Personen
5 000
5 000
2 799
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 400 T€
Erläuterungen:
Die Gefährdungseinstufung von im Bundesdienst stehenden Personen und
Mitgliedern der Verfassungsorgane erfordert häufig die sofortige Durchführung von
baulichen Sicherungsmaßnahmen. Um eine beschleunigte Durchführung der
Maßnahmen zu gewährleisten, ist der voraussichtliche Ausgabenbedarf zentral
veranschlagt.
Besondere Finanzierungsausgaben
915 01
-850
Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage -
-
-
Erläuterungen:
Dieser Titel dient den Zuführungen des Bundes an die
Konjunkturausgleichsrücklage nach § 7 StabG oder aufgrund von Verordnungen nach § 15 StabG.
971 01
-880
Zusätzliche Ausgaben nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung der
Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 3201 Tit. 325 12 und Kap. 6002 Tit. 355 01.
- 38 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 971 01
Erläuterungen:
Nach § 6 Abs. 2 StabG können bei einer Abschwächung der allgemeinen
Wirtschaftstätigkeit für die dort genannten Zwecke nach Maßgabe des § 8 Abs. 1
StabG zusätzliche Ausgaben geleistet werden.
Die Einrichtung des Leertitels ist in § 8 Abs. 1 Satz 1 StabG vorgesehen.
971 02
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 600 000
400 000
-
971 03
-880
Aufwendungen deutscher Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit
internationalen Einsätzen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die auf Grundlage eines neuen Kabinettbeschlusses entstehenden
unterjährigen Mehrausgaben für zusätzliche einsatzbedingte
Aufwendungen für kurzfristige und unvorhergesehene Verpflichtungen der
Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit neuen oder erweiterten
internationalen Einsätzen können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen gegen Einsparung geleistet werden. Die
Mehrausgaben sind im Kabinettbeschluss zu beziffern. Vor Einwilligung
des Bundesministeriums der Finanzen ist der Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages zu unterrichten.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Die Einsparung hat nach dem in
den Erläuterungen festgelegten Verteilungsschlüssel zu erfolgen.
3. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen. Die Übertragbarkeit dieser Ausgaben ist
ausgeschlossen.
Erläuterungen:
Einzelplan Anteil
in Prozent
Epl. 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................. 2,34
Epl. 05 Auswärtiges Amt..................................................................... 2,89
Epl. 06 Bundesministerium des Innern............................................... 7,65
Epl. 07 Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz........... 0,56
Epl. 08 Bundesministerium der Finanzen........................................... 5,15
Epl. 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie...................... 3,81
Epl. 10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und
Heimat.......................................................................................... 1,42
Epl. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales............................ 0,99
Epl. 12 Bundesministerium für Verkehr.............................................. 13,48
Epl. 14 Bundesministerium der Verteidigung...................................... 39,51
Epl. 15 Bundesministerium für Gesundheit........................................ 2,64
Epl. 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit.......................................................... 1,36
Epl. 17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend............................................................................. 1,60
Epl. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung............................................................................ 4,75
Epl. 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen..................................................................................... 2,55
Epl. 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt........................................................................................ 9,30
971 11
-880
Globale Mehrausgabe - Vorsorge 354 857
- 39 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
972 01
-880
Globale Minderausgabe -8 000 000
-4 000 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Erwirtschaftung der Globalen Minderausgabe kann auch durch
Mehreinnahmen in allen Einzelplänen erfolgen, sofern die Mehreinnahmen
nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Haushaltstiteln
verwendet werden.
972 10
-880
Globale Minderausgabe - Handlungsbedarf -
-
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(315)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Verstärkung von Ausgaben im Personalsektor (3 547 776)
(1 430 410)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 461 71
und 971 71.
2. Die Mittel dienen insbesondere zur Deckung eines eventuellen
Mehrbedarfs aufgrund von Besoldungs- und Tarifrunden bei den
Personalausgaben in den Einzelplänen und können mit Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen in Anspruch genommen werden.
Von der Inanspruchnahme ausgenommen sind die Tit. 428 .2 sowie
die Titel, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a Absatz 1 Art. 115-
Gesetz, § 5 HG, unterfallen.
3. Mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen können zur
Deckung des Mehrbedarfs in den Einzelplänen Mehrausgaben bei
den Personalausgaben gegen Einsparung im jeweiligen Einzelplan
geleistet werden.
Mehrausgaben bei Titeln, die der Bereichsausnahme gemäß § 1a
Absatz 1 Art. 115-Gesetz, § 5 HG, unterfallen, können nur aus Titeln
gedeckt werden, die ebenfalls der Bereichsausnahme unterfallen.
Mehrausgaben bei Titeln, die nicht der Bereichsausnahme
unterfallen, können nur aus Titeln gedeckt werden, die nicht der
Bereichsausnahme unterfallen: Von der Deckung generell ausgenommen
sind die Tit. 428 .2.
4. Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln der jeweiligen
Einzelpläne zu buchen.
461 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 4 3 547 376
1 430 000
-
461 73
-880
Verstärkung der Stellenpläne anderer Bundesbehörden im Rahmen der
Demografiestrategie der Bundesregierung
-
-
-
461 75
-880
Verstärkung von Personalausgaben für nach § 19a BBesG ernannte
Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen
400
410
-
971 71
-880
Verstärkung von Personalausgaben der Hgr. 5 bis 9 -
-
-
- 40 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen (379 535)
(306 012)
676 21
-669
Absicherung des deutschen Anteils an einer außerordentlichen
Makrofinanzhilfe der EU in Form eines Darlehens für die Ukraine
-
-
-
676 22
-669
Absicherung für neues IWF-Instrument zugunsten UKR und
ausgewählter von Nahrungsmittelkrisen betroffener Staaten
-
-
-
676 23
-669
Erstattung von Ausfällen aus Krediten der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung an ukrainische Unternehmen
-
-
-
687 21
-022
Deutscher Anteil am Zinszuschuss im Rahmen der Makrofinanzhilfe+
zugunsten der Ukraine
177 377
142 233
107 447
687 22
-022
Beitrag zur Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD)
30 000
29 000
26 901
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. 10,30 30 000 - 30 000
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bei der Angabe des Beitragssatzes handelt es sich um ein gewichtetes Mittel.
687 24
-022
Zahlungen an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
und ihre Sonderfonds
500
500
500
Erläuterungen:
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) verwaltet
verschiedene Sonderfonds zugunsten ihrer Förderländer. Unter diesen Fonds
befindet sich auch der multilaterale Treuhandfonds „Sustainable Infrastructure
Fonds“ (SIF) für nachhaltige Infrastruktur. Mit den Fondsmitteln wird technische
Unterstützung für EBWE Projekte in ODA-fähigen Entwicklungsländern geleistet.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 2009 jährlich mit 500 T€ am
SIF bzw. Vorgängerfonds.
687 28
-669
Zuschuss an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 10 000
10 000
10 000
- 41 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
836 21
-022
Beteiligung am Grundkapitel der Europäischen Investitionsbank -
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgrund des Gesetzes zu den Verträgen
vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Juli 1957 (BGBl. II S. 753)
Mitglied der Europäischen Investitionsbank (EIB) geworden. Das Stammkapital
der EIB beträgt derzeit 248,8 Mrd. €. Der Kapitalanteil Deutschlands an der EIB
beträgt 46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest wirkt als
Garantiekapital.
836 22
-022
Beteiligung am Grundkapital der Entwicklungsbank des Europarates
(CEB)
50 168
50 168
100 336
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Entwicklungsbank des
Europarates (CEB). Der Kapitalanteil Deutschlands an der CEB beträgt 16,72 %,
Das Stammkapital der Bank soll lt. Beschluss des Gouverneursrates um
bis zu 4,25 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil beträgt insgesamt
rd. 710,6 Mio. €. Hiervon sind 71,76 % Gewährleistungen; Eingezahlt werden bis
2026 28,24 %, d. h. für Deutschland vier Raten in Höhe von jeweils 50,168 Mio. €,
insgesamt rd. 200,7 Mio. €.
836 23
-022
Beteiligung am Grundkapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (EBWE)
68 720
68 720
-
Erläuterungen:
Die Bundesrepublik Deutschland ist Anteilseigner der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Der Kapitalanteil Deutschlands an der EB-
WE beträgt 8,52 %. Das Stammkapital der Bank soll laut Gouverneursbeschluss
um bis zu 4 Mrd. € erhöht werden. Der einzuzahlende deutsche Anteil daran
beträgt in fünf gleichen Raten ab 2025 (bis 2029) in Höhe von jeweils 68,726 Mio. €,
insgesamt rd. 343,63 Mio. €.
836 24
-022
Beteiligung am Grundkapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus
(ESM)
42 770
-
-
Erläuterungen:
Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ist
am 27. September 2012 in Kraft getreten, der ESM hat am 8. Oktober 2012 seine
Arbeit aufgenommen. Nach dem Beitritt der Republik Kroatien am 22. März 2023
beträgt das ESM-Stammkapital rd. 708,5 Mrd. €, und setzt sich zusammen aus
einzuzahlendem Kapital in Höhe von rd. 81,0 Mrd. € und abrufbarem Kapital in
Höhe von rd. 627,5 Mrd. €. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital
beträgt rd. 21,7 Mrd. € und der Anteil am abrufbaren Kapital rd. 167,8 Mrd. €,
vgl. § 1 des Gesetzes zur finanziellen Beteiligung am Europäischen
Stabilitätsmechanismus (ESM-Finanzierungsgesetz - ESM-FinG) vom 13. September 2012
(BGBl. I S. 1918). Deutschland hat seinen Anteil am einzuzahlenden Kapital in
den Jahren 2012 bis 2014 geleistet.
836 25
-022
Beteiligung am Grundkapital der Asian Infrastructure Investment Bank
(AIIB)
-
-
-
Erläuterungen:
Die Bundesregierung hat am 29. Juni 2015 die Gründungserklärung der Asian
Infrastructure Investment Bank (AIIB) zusammen mit 56 anderen
Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Das Gesamtkapital der AIIB wird 100 Mrd. USD betragen. Die
deutsche Kapitalbeteiligung beträgt rd. 4,5 Mrd. USD, und setzt sich zusammen
aus eingezahltem Kapital von rd. 0,9 Mrd. USD und abrufbarem Kapital von rd.
3,6 Mrd. USD.
- 42 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 836 25 (Titelgruppe 02)
Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution ist es, nachhaltige wirtschaftliche
Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver
Sektoren in Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in enger
Zusammenarbeit mit den bestehenden bi- und multilateralen Finanzinstitutionen zu stärken.
866 21
-669
Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) -
-
-
Erläuterungen:
Der Poverty Reduction Growth Trust (PRGT) ist ein vom IWF verwalteter,
geberfinanzierter Treuhandfonds, welcher Kredite zu Vorzugsbedingungen an
Entwicklungsländer vergibt, die Zahlungsbilanzschwierigkeiten gegenüberstehen.
Neben längerfristigen Finanzierungen zur Wirtschaftsentwicklung und Unterstützung
struktureller Reformen werden auch die im Zuge von COVID-19 verstärkt
ausgereichten vergünstigten IWF-Notfallhilfen (Rapid Credit Facility) aus dem PRGT
geleistet. Deutschland beteiligt sich mit einem Beitrag von 3 Mrd. €, die als Darlehen
in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2023 bereitgestellt werden.
866 22
-669
Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF -
-
-
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
(2 901 512)
(2 706 198)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit Ausnahme des
Titels 971 41.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig
mit Ausnahme des Tit. 971 41.
882 41
-813
Finanzhilfen gemäß Art. 1 Kap. 1 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
1 296 700
915 100
358 601
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
882 42
-813
Strukturhilfen gemäß Art. 1 Kap. 2 des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
114 060
154 297
-4 009
Haushaltsvermerk:
Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
893 41
-692
Maßnahmen zur Förderung der Kohleregionen gemäß
Strukturstärkungsgesetz
-
-
-
893 42
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BKM
38 241
27 866
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 29 891 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 15 943 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 8 623 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 325 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Kap. 0452 zu buchen.
- 43 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 43
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWE
576 273
529 464
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 810 085 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 224 661 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 268 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 232 283 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 84 241 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 09 zu buchen.
Erläuterungen:
Bei diesem Titel sind auch Mittel gemäß § 15 der Verwaltungsvereinbarung zur
Durchführung der Strukturhilfen gemäß Kapitel 2 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen (InvKG) vom 9. August 2021 mitveranschlagt.
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 0901
Tit. 685 31.
893 44
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMLEH
7 163
3 818
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 10 zu
buchen.
893 45
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMV
313 703
223 181
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 735 955 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 160 183 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 131 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 104 959 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 78 643 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 71 218 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 66 705 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 65 491 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 40 529 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 16 827 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 12 zu buchen.
893 46
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMG
4 266
4 266
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 15 zu
buchen.
- 44 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 47
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMUKN
69 158
62 182
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 92 934 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 33 709 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 28 107 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 22 408 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 7 210 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 16 zu buchen.
893 48
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMFTR
377 189
265 677
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 369 483 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 130 191 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 104 695 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 51 862 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 30 368 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 20 458 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 31 909 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 30 zu buchen.
Erläuterungen:
Zuwendungsempfänger: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Kap. 3004
Tit. 685 60 und Tit. 685 70.
893 49
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMI
5 831
6 165
-
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 795 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 220 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 315 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 260 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 06 zu buchen.
893 50
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMWSB
6 091
14 182
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind bei den
entsprechenden Titeln des Epl. 25 zu buchen.
- 45 -
Allgemeine Bewilligungen 6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 04
893 51
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BMVg
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 14 zu
buchen.
893 52
-692
Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen aus dem Geschäftsbereich
des BKAmtes
2 225
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind bei den entsprechenden Titeln des Epl. 04 zu
buchen.
971 41
-880
Ausgabemittel zur Restedeckung 90 612
500 000
-
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
687 25
-022
Beitrag zum Special Fund Window for Less Developed Members (SFW)
der Asian Infrastructure Investment Bank AIIB
5 391
10 782
- 46 -
6002 Allgemeine Bewilligungen
Über das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds" (ITFG) in der Fassung des
Gesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1577) hat der Bund in
den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche Maßnahmen zur
Stützung der Konjunktur im Umfang von 19,9 Mrd. Euro finanziert.
Seit dem Jahr 2012 dürfen keine Fördermittel mehr
ausgezahlt werden. Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu
einer Höhe von 25,2 Mrd. Euro aufzunehmen. Zur Tilgung der
Schulden des ITF wird seit 2010 der Teil des
Bundesbankgewinns verwendet, der den im Bundeshaushalt veranschlagten
Anteil übersteigt und nicht zur Tilgung der Schulden des
Erblastentilgungsfonds benötigt wird.
Überblick zur Anlage
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 15
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 275 932
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 275 947
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - 276 017
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -70
Gesamtausgaben.................................................... - - - 275 947
davon nicht flexibilisiert........................................... - - - 275 947
- 47 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-813
Vermischte Einnahmen -
-
15
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
162 01
-830
Sonstige Zinseinnahmen -
-
10
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
Erläuterungen:
Zinsen für nicht zweckentsprechend verwendete Mittel nach dem ZuInvG werden
hier vereinnahmt.
221 01
-820
Zuführungen aus dem Bundesbankgewinn -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem Titel: 325 01.
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt -
-
275 922
Erläuterungen:
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem
ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
§ 45 Abs. 3 BHO ist nicht anzuwenden.
2. Das Bundesministerium der Finanzen erlässt im Rahmen eines
Bewirtschaftungsrundschreibens allgemeine Verwaltungsvorschriften
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.
- 48 -
6002 Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Schuldendienst
575 01
-830
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt -
-
276 017
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der
durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im
jeweiligen Jahr.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Finanzhilfen nach Art. 104 b GG für Zukunftsinvestitionen der
Kommunen und Länder
(-)
(-)
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Finanzhilfen nach dem ZuInvG aus
nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln fließen den Ausgaben zu.
882 11
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 ZuInvG -
-
-
882 12
-813
Finanzhilfen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ZuInvG -
-
-70
- 49 -
Anlage 1
Wirtschaftsplan des Sondervermögens
"Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" (6091)
6002
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität schafft
eine langfristige Finanzierungsgrundlage für Investitionen des
Bundes zur Modernisierung Deutschlands. Es stellt
zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur in Höhe von bis zu
300 Mrd. Euro zur Verfügung. Für zusätzliche Investitionen zur
Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erhält der
Klima- und Transformationsfonds Zuführungen von insgesamt
100 Mrd. Euro. Darüber hinaus erhalten die Länder bis zu
100 Mrd. Euro für Investitionen in ihre Infrastruktur.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb
einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Zur Finanzierung des Sondervermögens ist das
Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von
500 Mrd. Euro aufzunehmen. Die aus der Kreditaufnahme des
Sondervermögens resultierenden Zinsverpflichtungen werden
aus dem Bundeshaushalt finanziert.
Überblick zur Anlage
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 58 866 284 37 245 173 +21 621 111 -
Gesamteinnahmen.................................................. 58 866 284 37 245 173 +21 621 111 -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 924 068 746 828 +177 240 -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 032 702 1 233 029 -200 327 -
Ausgaben für Investitionen...................................... 56 909 514 35 265 316 +21 644 198 -
Gesamtausgaben.................................................... 58 866 284 37 245 173 +21 621 111 -
davon nicht flexibilisiert........................................... 58 866 284 37 245 173 +21 621 111 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 80 405 854
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 23 161 250
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 24 101 301
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 25 748 298
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 2 178 961
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 745 968
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 039 016
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 814 179
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 644 979
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 535 407
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 423 297
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 2 137
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 2 016
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 1 736
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 1 432
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 1 352
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 1 276
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 932
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 878
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 822
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 571
ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 46
- 50 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
-
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen verringern die Einnahmen bei folgendem
Titel: 325 01.
Übrige Einnahmen
325 01
-830
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 58 866 284
37 245 173
-
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und
Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-813
Zuweisungen gemäß LuKIFG 8 333 333
8 333 333
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückzahlungen von Zuweisungen nach dem LuKIFG
und von Zinsen aus nicht zweckentsprechend verwendeten Mitteln
fließen den Ausgaben zu.
884 01
-813
Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds 10 000 000
10 000 000
-
- 51 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur (21 255 861)
(11 715 370)
891 11
-721
Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen 2 500 000
2 500 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 270 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 620 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 700 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 500 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 150 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen, zum Beispiel durch Kostenbeteiligungen Dritter, aus der
Inanspruchnahme von Bürgschaften, aus Insolvenzverfahren, aus
Ablösebeträgen und aufgrund von Prüfungsmitteilungen des
Bundesrechnungshofes, fließen den Ausgaben zu.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei können auch Kosten für
Fahrbahnsanierungen geleistet werden, sofern die Maßnahme aufgrund der
Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt hat.
891 12
-742
Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit
dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic
Management System)
2 453 256
1 592 586
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 6 307 158 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 2 220 121 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 2 303 131 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 783 906 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Aus diesem Titel können in begründeten Einzelfällen auch Beratungs-
und Qualifizierungsleistungen sowie Maßnahmen zur Information zu
ERTMS in Deutschland geleistet werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
- 52 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
891 13
-742
Baukostenzuschüsse für einen Infrastrukturbeitrag zur Erhaltung der
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes
16 302 605
7 622 784
-
Verpflichtungsermächtigung................................................ 46 574 611 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu........................................ 15 524 870 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu........................................ 15 524 870 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu........................................ 15 524 871 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Aus dem Ansatz können auch die festgestellten Kosten für
Schienenersatzverkehre gemäß § 11c Abs. 5 BSWAG bei erstmaliger
vollständiger Durchführung der Generalsanierung eines
Hochleistungskorridors geleistet werden, wenn sie zwangsläufig mit der
Investitionsmaßnahme zusammenhängen.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Verfahren gemäß § 11c Abs. 4
BSWAG nach Durchführung der Ersatzverkehrsleistung.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU) werden im Rahmen
von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen (LuFV) verpflichtet, ihre
Schienenwege in einem qualitativ hochwertigen Zustand zu erhalten. Dazu leistet
der Bund auf der Grundlage des § 8 Abs. 1
Bundesschienenwegeausbaugesetz einen jährlichen Infrastrukturbeitrag. Die DB AG leistet einen
Mindestinstandhaltungsbeitrag, setzt zudem Eigenmittel für Ersatzinvestitionen im
Bestandsnetz ein und schüttet zudem alle Nachsteuerergebnisse vollständig an den
Bund aus, die vollständig wieder in die Eisenbahninfrastruktur reinvestiert werden.
Ziel der LuFV III ist es, durch unternehmerisches Handeln eine hohe Effizienz
beim Einsatz der Bundes- und Eigenmittel der EIU zu gewährleisten. Dabei
tritt - wie bei der LuFV II - eine outputorientierte Erfolgskontrolle auf der
Basis von Qualitätskennziffern und Finanzindikatoren
(Mindestersatzinvestitionsvolumen, Mindestinstandhaltungsvolumen) an die Stelle einer inputorientierten
Prüfung des Mittelansatzes. Durch die Erfüllung der Qualitätsanforderungen und den
Nachweis eines Mindestersatzinvestitions- und Mindestinstandhaltungsvolumens
gilt die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung gemäß § 44 BHO als
nachgewiesen.
Die LuFV dient auch der Umsetzung des § 8 Abs. 2
Bundesschienenwegeausbaugesetz zur Finanzierung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs.
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur (6 000 000)
(1 500 000)
884 21
-813
Sofort-Transformationskosten Krankenhäuser 2 500 000
1 500 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
884 22
-813
Zuweisung an den Transformationsfonds im Krankenhausbereich 3 500 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
- 53 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (2 071 200)
(855 200)
682 31
-649
Finanzierung der Deutsche Energy Terminal GmbH, der FSRU und
FSRU-Standorte
575 000
835 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 30 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 10 000 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen (auch aus dem Betrieb der FSRU) fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Vor dem Hintergrund des russischen Krieges in der Ukraine und dem damit
verbundenen möglichen Ausfall der russischen Erdgaslieferungen werden zur
Sicherung der Erdgasversorgung Deutschlands Flüssiggas-Anlandekapazitäten in Form
von schwimmenden Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage
and Regasification Unit, FSRU) gemietet und betrieben. Mit den Mitteln werden
u.a. die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) und die Charterraten der vom
Bund gecharterten FSRUs finanziert.
Es handelt sich um eine institutionelle Förderung nach § 26 Abs. 3 BHO.
892 31
-649
Unterstützung Aufbau CCS/CCU-Infrastruktur in Deutschland -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
893 31
-649
Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgungssicherheit von
Nordostdeutschland - insbesondere mit Kraftstoffen - im Zusammenhang mit
der Erdölraffinerie PCK Schwedt
98 200
20 200
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 281 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 195 700 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 81 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 500 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den
ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die
Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur
Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für Maßnahmen
zur Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung, um die
Energieversorgungssicherheit von Norddeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten.
- 54 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 03
893 32
-332
Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze 1 398 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 5 893 425 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 652 425 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 142 875 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 193 125 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 910 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 745 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 300 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................. 250 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................. 200 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Gefördert werden Transformation, Ausbau und Neuerrichtung von Wärmenetzen,
sowie der Betrieb von Anlagen in dekarbonisierten Wärmeinfrastrukturen. Dies
erfolgt durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die
Ausfinanzierung der Vorgängerprogramme Modellvorhaben Wärmenetzsysteme
4.0 und Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien - Premium. Gefördert
werden insbesondere Investitionen in Neubau- und Bestandsnetze sowie
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien. Die Betriebskosten für Anlagen zur
erneuerbaren Wärmebereitstellung werden finanziert, wenn und soweit deren Betrieb eine
Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber fossiler Wärmeerzeugung aufweist.
Aus dem Titel werden nur die laufenden Vorhaben der Geothermie
Explorationskampagne ausfinanziert. Neue Projekte werden aus Tit. 893 51 finanziert.
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL)
1.1 Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)..................... 1 308 000
1.2 Geothermie-Explorationskampagne (laufende Projekte).............. 29 000
2. Ausfinanzierung ausgelaufener Förderprogramme
2.1 Wärmenetzsysteme 4.0................................................................ 32 000
2.2 Erneuerbare Energien Premium................................................... 7 000
3. Förderprojekte/Sonstiges (FP)
3.1 Studien, Evaluation....................................................................... 10 000
4. Projektträgerkosten....................................................................... 12 000
Zusammen............................................................................................ 1 398 000
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und
Projektadministration sowie wissenschaftliche Begleitung und sonstige Projekte zum
Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze geleistet werden.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 683 08 ............................................ 5 000 -
Kap. 6092 Tit. 893 03 ............................................ 979 000 127 393
Zusammen ............................................................ 984 000 127 393
- 55 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 04
Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur (1 215 000)
(-)
685 41
-129
Digitales Lehren und Lernen 50 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
882 41
-129
Digitalpakt 2.0 225 000
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
882 42
-270
Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung 940 000
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
Titelgruppe 05
Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung (1 019 902)
(472 029)
685 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda Strategischer Ausbau der
Forschungs-Ökosysteme
330 102
398 029
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 650 803 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 205 564 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 174 664 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 270 575 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
894 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 894 51 und
894 52.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 97 000
2. Quantentechnologien...................................................................... 75 000
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 116 321
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. -
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... -
6. Mikroelektronik................................................................................ -
- 56 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 685 51 (Titelgruppe 05)
Bezeichnung 1 000 €
7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 41 781
Zusammen............................................................................................ 330 102
685 52
-165
Investitionen zu digitalen Technologien und KI-Forschung, -Umsetzung
und -Transfer in den Arbeitswissenschaften
21 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 31 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 19 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 9 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 300 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung und Transfer KI-Observatorium..................................... 2 000
2. Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb.................. 10 000
3. Forschung und Transfer zu „KI und Mitbestimmung“...................... 2 000
4. Forschung zu KI, soziale Ungleichheit und Arbeitsmarkt................ 1 000
5. Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien
auf Arbeitsprozesse und Qualifikationen......................................... 1 000
6. KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb..................................... 2 500
7. Forschung und Transfer Menschen mit altersbedingten
Beeinträchtigungen oder mit Behinderungen........................................... 2 500
Zusammen............................................................................................ 21 000
685 53
-165
Systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen im
Bereich Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften
1 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 350 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 150 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
685 54
-165
Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem -
Strategischer Ausbau der Forschungs-Ökosysteme
50 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
686 51
-165
Strategisches Forschungsfeld Sozialpolitikforschung - Stärkung
Forschungsinfrastruktur
5 600
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen, insbesondere aus Rückflüssen, Rückforderungen oder
Schadensersatzansprüchen aus Forschungsförderungen fließen den
Ausgaben zu.
- 57 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 51 (Titelgruppe 05)
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
Auf Grundlage einer Förderrichtlinie wird aus den Mitteln ein Forschungszentrum
finanziert, das schwerpunktmäßig einerseits die sozialen Auswirkungen der in der
Hightech Agenda zu priorisierenden Technologien (Quantentechnologie,
Biotechnologie, KI, etc.) sowie andererseits die Megatrends und deren Einfluss auf Arbeit
und Gesellschaft begleitend erforscht und so einen wesentlichen Beitrag bei der
Identifizierung notwendiger sozialstaatlicher Regelungsbedarfe leistet.
892 51
-165
Digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI 10 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 65 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 20 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Forschung und Entwicklung............................................................ 5 000
2. Verteilte Datenverarbeitung............................................................. 5 000
Zusammen............................................................................................ 10 000
Die Beherrschung sämtlicher für die Entwicklung und Implementierung von
Künstlicher Intelligenz (KI) relevanten Technologien ist für die künftige
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie von entscheidender
Bedeutung. Die Industrie muss Zugriff auf die jeweils fortschrittlichste Generation von
KI-spezifischen Software- und Hardwarekomponenten, souveräne KI-Modelle und
Rechenkapazitäten haben. Dazu beteiligt sich der Bund an Important Projects of
Common European Interest (IPCEI), die aktuell auf europäischer Ebene
vorbereitet werden.
Zu 1.:
Im IPCEI Artificial Intelligence (IPCEI-AI) sollen Grundlagentechnologien und -
modelle für ein KI-Ökosystem der europäischen Industrie entwickelt werden. Ziel ist
es ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable KI-Anwendungen
in der Industrie ermöglicht. Das IPCEI-AI beruht auf einem umfassend vernetzten
Ansatz und soll breit nutzbare Ergebnisse, auch als Open-Source Komponenten,
liefern. Schwerpunkt ist die Entwicklung von sektorspezifischen KI-Modellen für
industrielle Fertigung und insb. die KI- Prozesskette für die Entwicklung eines
Software-Stack für autonomes Fahren. Das sind die Grundlagen, um komplexe
KI-Anwendungen und Innovationen schneller in den Markt zu bringen. Erste
Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2027 erfolgen.
Zu 2.:
Im IPCEI Edge Compute Infrastructure (IPCEI-ECI) soll die für das Training und
die Nutzung dieser industriespezifischen KI-Modelle notwendige
Datenverarbeitungskapazität dezentral bereitgestellt werden. Anders als für große Large
Language Models (LLM) bedarf es hierfür verteilter Rechenkapazitäten, die nahe an
den großen Industriestandorten platziert sind. Geplant sind Investitionen in
verteilte KI- und Cloud-Rechenkapazitäten an mehreren deutschen Standorten. Damit
ist das IPCEI-ECI ein Schlüsselelement zur Förderung von Edge-Computing.
Erste Bewilligungen sollen voraussichtlich in 2026 erfolgen.
892 52
-165
Investitionen in die Infrastruktur von gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen
20 000
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
- 58 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 892 52 (Titelgruppe 05)
Bezeichnung 1 000 €
1. Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM) - Modul „Investive Vorhaben zur
Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur“............. 20 000
Das Programm “zur Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen
Industrieforschungseinrichtungen“ (INNO-KOM) soll die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in
strukturschwachen Regionen Deutschlands stärken und damit den wirtschaftlichen
Aufholprozess dieser Regionen nachhaltig unterstützen. Gefördert werden „Marktorientierte
FuE-Vorhaben“ (MF), „Vorhaben der Vorlaufforschung“ (VF) und „Investive
Vorhaben zur Verbesserung der wissenschaftlich-technischen Infrastruktur“ der
Forschungseinrichtungen (sog. Investitionszuschuss (IZ)). Die Investitionszuschüsse
tragen dazu bei, das Ziel des Sondervermögens, „Investitionen in die
Forschungsinfrastruktur“ anzustoßen, zu erreichen.
893 51
-165
Transferoffensive Energieinnovationen, Explorationsinitiative Geothermie 22 000
2 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 198 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 39 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 47 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 47 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 33 800 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 32 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Transferoffensive Energieinnovationen........................................... 10 000
2. Explorationsinitiative Geothermie.................................................... 12 000
Zusammen............................................................................................ 22 000
Zu 1.:
Die Mittel dienen zur Finanzierung der Transferoffensive Energietechnologien,
u.a. für den Aufbau von Investitionen in ausreichenden modernen Test-
Infrastrukturen, für die Finanzierung von großen Transfer- und Demonstrationsvorhaben in
Schlüsseltechnologien, für die Durchführung von Innovationswettbewerben (PCP)
und für die Finanzierung eines Garantieinstruments zur Absicherung des
Innovationstransfers in die Anwendung.
Zu 2.:
Die Mittel dienen zur Finanzierung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben
im Bereich der Explorationsinitiative Geothermie. Gefördert werden innovative
Geothermieprojekte um Standorte mit erwartetem gutem geothermischem Potenzial
und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen und
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (z.B. Weiterentwicklung Seismik,
Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten).
Aus den Mitteln können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
- 59 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
894 51
-165
Investitionen in die Hightech-Agenda - Aufbau von Infrastrukturen 368 000
72 000
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 765 360 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 497 580 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 528 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 738 980 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
685 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und
894 52.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Künstliche Intelligenz....................................................................... 100 000
2. Quantentechnologien...................................................................... 100 000
3. Biotechnologie und Lebenswissenschaften.................................... 50 000
4. Fusion und klimaneutrale Energieerzeugung.................................. 50 000
5. Klimaneutrale Mobilität.................................................................... 25 000
6. Mikroelektronik................................................................................ -
7. Übergreifende Maßnahmen............................................................ 43 000
Zusammen............................................................................................ 368 000
894 52
-165
Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen 50 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 94 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 34 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 25 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und
894 51.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
894 53
-165
Aufbau von KI-Reallaboren und souveräner
Gesundheitsdateninfrastruktur
65 000
-
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 59 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 28 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 19 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
- 60 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 05
894 54
-165
Aufbau von Food Systems Research Hubs/Konsortien in Deutschland 2 000
-
-
894 55
-165
Investitionen ins Forschungs- und Wissenschaftssystems - Strategischer
Ausbau der Infrastrukturen
15 200
-
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 270 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 98 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 136 800 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
894 56
-165
Bund-Länder-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiative
Hochschulen
60 000
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMFTR bewirtschaftet.
Titelgruppe 06
Tgr. 06 Investitionen in die Digitalisierung (8 472 406)
(4 042 223)
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter sowie Einnahmen aus Rückzahlungen von
Fördermitteln (auch aus Vorjahren) sowie deren Verzinsung fließen den
Ausgaben zu.
532 60
-059
Digitalisierung der Justiz -
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 210 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 70 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMJV bewirtschaftet.
532 61
-523
Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 15 121
230
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMLEH bewirtschaftet.
- 61 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
532 64
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Europäisches Identitätsökosystem / EUDI
Wallet
162 000
131 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 270 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 124 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 87 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 58 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 65, 532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
532 65
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Bürgerkonto / Infrastruktur 256 000
243 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 480 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 209 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 162 600 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 108 400 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 66 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
532 66
-011
Digitalisierung der Verwaltung: Modernisierung der Registerlandschaft 194 000
263 000
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 123 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 51 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 43 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 28 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 65 und 532 67.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
- 62 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
532 67
-523
Digitalisierung der Verwaltung: Transformation / Dienstleistungen im
Bereich der Informationstechnik
45 000
45 000
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 81 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 36 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 27 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
532 64, 532 65 und 532 66.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
532 68
-011
Verwaltungsdigitalisierung 58 362
64 598
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 171 230 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 80 360 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 55 510 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 360 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
2. Rückeinnahmen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMAS bewirtschaftet.
532 69
-061
Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung 193 585
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 210 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 90 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 50 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 812 63.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
812 63.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
- 63 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 06
812 63
-061
Investitionen in die Digitalisierung der Bundesfinanzverwaltung 93 097
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 34 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 532 69.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
532 69.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
892 61
-692
Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der
wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen
200 000
366 791
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 894 61.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
892 62
-649
Mikroelektronik für die Digitalisierung 5 000 000
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 9 260 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................... 2 850 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 3 060 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 3 350 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Förderung von Investitionen entlang der Halbleiter-Wertschöpfungskette in den
Bereichen Forschung, Entwicklung, Pilotierung und Produktion, um die
technologische Souveränität und Resilienz im Bereich der Mikroelektronik zu stärken.
Mikroelektronik ist als Schlüsseltechnologie für die erfolgreiche Umsetzung von
Digitalisierung (z.B. KI, Industrie 4.0, Autonomes Fahren, IoT) in allen
Industriebereichen sowie der Gesellschaft von großer Relevanz. Ein erheblicher Teil der
Wertschöpfung und Innovationsfähigkeit in Kernbranchen wie Maschinen- und
Anlagenbau, Elektroindustrie, Automobilbau oder erneuerbare Energien ist von
weiteren Fortschritten in der Mikroelektronik abhängig.
- 64 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 892 62 (Titelgruppe 06)
Aus den Mitteln können Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Projektmanagement geleistet werden.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 6092 Tit. 892 10 ............................................ 2 900 000 587 278
894 61
-692
Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus 2 255 241
2 928 604
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 380 647 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 53 970 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 253 721 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 295 481 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 203 801 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 143 828 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.............................................. 117 256 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 121 989 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................. 127 169 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 58 497 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 1 337 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................................... 737 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................................... 616 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................................... 536 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................................... 432 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................................... 352 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................................... 276 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 232 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 178 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 122 T€
im Haushaltsjahr 2046 bis zu...................................................... 71 T€
ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.............................................. 46 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 892 61.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMDS bewirtschaftet.
894 62
-314
Digitalisierung Rettungsdienst -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMG bewirtschaftet.
Titelgruppe 07
Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (498 582)
(327 018)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
- 65 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 71
-411
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment Wohngebäude mit
kleinen bis mittleren Einheiten (KNN)
37 828
20 500
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 643 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 26 570 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 64 740 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 71 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 77 460 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 77 460 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 77 460 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 71 100 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 64 740 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 58 370 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 54 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
(KNN) steht für Neubewilligungen in 2026 ein Budget in Höhe von 650 000 T€
(Ausgaben: 6 500 T€, VE: 643 500 T€) zur Verfügung. Der Titel dient der
Förderung
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
893 72
-411
Klimafreundlicher Neubau (KFN) 377 849
243 516
-
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 1 093 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 45 040 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.............................................. 110 210 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 121 070 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 131 940 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................. 131 940 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................. 131 940 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................. 121 070 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.............................................. 110 210 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 99 340 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 91 040 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für das Förderprogramm "Klimafreundliches Bauen" (KFN) steht für
Neubewilligungen in 2026 ein Budget in Höhe von 1 100 000 T€ (Ausgaben: 6 200 T€, VE:
1 093 800 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von Wohngebäuden, Nicht-Wohngebäuden sowie
selbstgenutztem Wohneigentum.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
- 66 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 73
-411
Gewerbe zu Wohnen (GzW) 3 180
180
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 358 920 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 37 080 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 47 880 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 47 160 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 44 640 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 43 560 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 38 520 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 36 360 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 27 000 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 24 120 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der
Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des
Förderaufrufs.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der
Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist
die Vorlage des Förderaufrufs.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" (GzW) steht für
Neubewilligungen in 2026 ein Budget in Höhe von 360 000 T€ (Ausgaben: 1 080 T€, VE:
358 920 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung des Umbaus von Nichtwohngebäuden zu
Wohnraum.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
- 67 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 07
893 74
-411
Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 51 935
36 922
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 241 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 30 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 30 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 28 700 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 27 700 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 24 700 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 23 400 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 17 500 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 16 000 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 1 400 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2041 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2042 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................................... 700 T€
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................................... 500 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für Neubewilligungen in 2026 bei dem Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) steht ein Budget in Höhe von 250 000 T€ (Ausgaben: 8 700 T€, VE:
241 300 T€) zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
893 75
-411
Jung kauft Alt (JkA) 27 790
25 900
-
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 340 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 34 300 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 43 100 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 42 300 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 40 400 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 39 100 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu............................................... 34 800 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu............................................... 33 100 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu............................................... 24 700 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu............................................... 36 300 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWBS bewirtschaftet.
Für Neubewilligungen in 2026 bei dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (JkA)
steht ein Budget in Höhe von 350 000 T€ (Ausgaben: 9 500 T€, VE: 340 500 T€)
zur Verfügung.
Der Titel dient der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum.
- 68 -
6002 Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 893 75 (Titelgruppe 07)
Aus den Mitteln können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/oder
Programmträgermanagement geleistet werden.
- 69 -
Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur
und Klimaneutralität (6093)
6002
Der Energie- und Klimafonds (EKF) wurde durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und
Klimafonds" (EKFG) vom 8. Dezember 2010 als wesentlicher
Beitrag zur Umsetzung des langfristigen Energiekonzepts der
Bundesregierung errichtet.
Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds"
vom 12. Juli 2022 (BGBl. I S. 1144) wurde der EKF zu einen
Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterentwickelt, um
eine bessere und flexiblere Ausrichtung auf die
Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu ermöglichen und
auf Maßnahmen zu fokussieren, die geeignet sind, die
Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben.
Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der
Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der
Transformation der Industrie und der Entlastung stromintensiver
Unternehmen sind die Förderung einer klimafreundlichen
Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen
zum natürlichen Klimaschutz zentrale Aufgabenschwerpunkte
des KTF. Darüber hinaus werden ab 2026 auch die privaten
und gewerblichen Verbraucher bei den Netzentgelten entlastet
und der internationale Klimaschutz unterstützt.
Der KTF finanziert sich aus den auf ihn entfallenden
Anteilen der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen
zum Ausstoß von Treibhausgasen im Rahmen des
europäischen Emissionshandels sowie aus der CO2-Bepreisung im
Rahmen des nationalen Emissionshandels
(Brennstoffemissionshandelsgesetz). Des Weiteren erhält der KTF eine
Zuweisung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
Die Titel des Wirtschaftsplans werden durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für
Verkehr (BMV), das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bewirtschaftet.
Überblick zur Anlage
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 20 978 426 20 745 599 +232 827 18 522 151
Übrige Einnahmen.................................................. 12 100 000 15 957 706 -3 857 706 29 012 560
Gesamteinnahmen.................................................. 33 078 426 36 703 305 -3 624 879 47 534 711
Ausgaben
Schuldendienst........................................................ - - - -
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 13 991 837 10 963 456 +3 028 381 5 267 985
Ausgaben für Investitionen...................................... 21 668 969 25 671 608 -4 002 639 17 767 853
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -2 582 380 68 241 -2 650 621 5 957 706
Gesamtausgaben.................................................... 33 078 426 36 703 305 -3 624 879 28 993 544
davon nicht flexibilisiert........................................... 33 078 426 36 703 305 -3 624 879 28 993 544
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 37 994 207
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 8 100 284
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 6 296 466
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 5 139 112
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 4 736 924
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 2 657 229
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 744 354
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 251 900
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 116 729
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 1 104 903
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................. 891 553
im Haushaltsjahr 2037 bis zu.................................. 774 160
im Haushaltsjahr 2038 bis zu.................................. 1 077 583
im Haushaltsjahr 2039 bis zu.................................. 821 997
im Haushaltsjahr 2040 bis zu.................................. 559 746
im Haushaltsjahr 2041 bis zu.................................. 385 387
im Haushaltsjahr 2042 bis zu.................................. 266 022
im Haushaltsjahr 2043 bis zu.................................. 256 175
im Haushaltsjahr 2044 bis zu.................................. 238 288
im Haushaltsjahr 2045 bis zu.................................. 222 282
im Haushaltsjahr 2046 bis zu.................................. 136 428
ab dem Haushaltsjahr 2047 bis zu.......................... 216 685
- 70 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Anlage 3 zu Kap. 6002.
Verwaltungseinnahmen
119 99
-860
Vermischte Einnahmen -
-
29 011
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
132 02
-332
Erlöse aus der Versteigerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-
Emissionshandelsgesetz
4 265 000
5 332 000
5 505 298
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
132 03
-332
Erlöse aus der CO2-Bepreisung gemäß
Brennstoffemissionshandelsgesetz
16 713 426
15 413 599
12 987 842
Haushaltsvermerk:
Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung nach dem
Brennstoffemissionshandelsgesetz werden nach dem Beschluss des Klimaschutzprogramms,
dem Beschluss des Vermittlungsausschusses in der Protokollerklärung
der Bundesregierung in der 984. Sitzung des Bundesrates am 20.
Dezember 2019 und dem Brennstoffemissionshandelsgesetz § 11 Abs. 1
bis 3 verwendet.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Übrige Einnahmen
211 01
-820
Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt nach § 4 KTFG -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
311 01
-830
Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
334 01
-820
Zuweisungen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität
10 000 000
10 000 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
- 71 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
359 01
-850
Entnahme aus Rücklage 2 100 000
5 957 706
29 012 560
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen können auch zur Erwirtschaftung der Globalen
Minderausgabe verwendet werden.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: 633 02, 661 01, 683 02, 683 03,
683 04, 683 05, 683 06, 683 09, 683 12, 684 01, 685 03, 685 04,
686 01, 686 02, 686 03, 686 05, 686 06, 686 07, 686 10, 686 11,
686 12, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 31,
686 34, 687 01, 687 02, 697 01, 697 02, 882 02, 882 03, 882 04,
891 01, 891 03, 891 04, 892 01, 892 02, 892 03, 892 04, 892 05,
892 06, 892 07, 892 08, 892 11, 892 12, 892 13, 893 01, 893 02,
893 04, 893 08, 893 09, 893 10, 893 11, 893 12, 893 13, 893 17,
896 01, 896 02 und 896 03 dienen zur Deckung von Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 919 01. Das gilt auch für gesperrte Ausgaben.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 683 02, 683 03, 683 04, 683 05,
683 09, 686 03, 686 07, 686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 24, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 892 01, 892 02,
892 03, 892 07, 892 13, 893 04, 893 12 und 896 01 dienen zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im
HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
3. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig:
684 01, 686 05, 686 06, 686 11, 686 31, 687 01, 882 04, 892 08,
892 11 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks
ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
683 02, 683 03, 683 04, 683 05, 683 06, 683 09, 686 03, 686 07,
686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 28, 686 34,
687 02, 697 01, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13,
893 01, 893 04, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
633 02, 683 04, 686 01, 686 02, 882 02, 882 03, 891 01, 891 04,
892 04, 892 05, 892 06, 892 12, 893 02, 893 08, 893 09, 893 11 und
893 13. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe
der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Verkehr
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
- 72 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
6. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
686 06, 686 12, 686 31 und 893 17. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
7. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
661 01, 685 03 und 891 03. Die Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zugewiesenen
Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks
ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
8. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
683 12 und 685 04. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks
ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
9. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 683 02, 683 03, 683 05, 683 06, 686 03, 686 07,
686 10, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 24, 686 34, 687 02,
697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 892 13, 893 01, 893 04,
893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur
innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent
der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium
der Finanzen zu beteiligen.
10. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 683 04, 686 01, 686 02, 882 03, 891 01, 891 04,
892 04, 892 05, 892 06, 892 12, 893 02, 893 08, 893 09 und
893 13. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf
das Bundesministerium für Verkehr zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller
einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 686 12, 686 31 und 893 17. Die
Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium
für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des
jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme
aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
12. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 11, 686 31, 687 01, 882 04,
892 08, 892 11 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der
im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller
einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
13. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 683 12 und 685 04. Die Deckungsfähigkeit
- 73 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium
für Forschung, Technologie und Raumfahrt zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb
des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
14. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Anlage 3 zu Kap. 6002.
15. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
16. Es wird zugelassen, dass die Ergebnisse der Maßnahmen und
Modellvorhaben ausgewertet, veröffentlicht und verbreitet werden.
Schuldendienst
561 01
-830
Zinsausgaben für Liquiditätsdarlehen -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
581 01
-830
Tilgungsausgaben für Liquiditätsdarlehen -
-
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMF bewirtschaftet.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
633 02
-332
Modellprojekte im Öffentlichen Personennahverkehr 13 000
71 335
106 055
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Aus den Mitteln können Ausgaben für die wissenschaftliche Begleitforschung, für
das Projektmanagement sowie für andere projektbegleitende Maßnahmen
erfolgen.
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuwendungsbescheide gebunden für sieben ÖPNV-
Modellprojekte aus dem zweiten Förderaufruf..................................................... 10 000
2. Kosten für das Projektmanagement................................................ 3 000
Zusammen............................................................................................ 13 000
Weniger wegen Anpassung an den Mittelbedarf.
- 74 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
661 01
-411
Förderung von Maßnahmen zur Energetischen Stadtsanierung 38 492
41 447
30 147
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 69 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 18 632 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 662 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................ 15 411 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 019 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 950 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 856 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 475 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 285 T€
Haushaltsvermerk:
Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 43 519 T€ gesperrt.
Haushaltsjahr 2027 ................................................................ 10 733 T€
Haushaltsjahr 2028 ................................................................ 17 896 T€
Haushaltsjahr 2029 ................................................................ 14 890 T€
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWSB bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinie (FRL) / Fördermaßnahme (FM)
1.1 KfW 432: Zuschuss für Konzepte/Sanierungsmanagement......... 23 942
1.2 KfW 201/202: zinsverbilligte Kredite............................................. 13 450
2. Projektträgerkosten....................................................................... 1 100
Zusammen............................................................................................ 38 492
Aus den Mitteln dürfen auch Ausgaben zur Förderung von Projekten,
Modellvorhaben, Fachinformationen und Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerben und sonstigen
Maßnahmen zur Erstellung und Umsetzung quartiers- bzw. stadtteilbezogener
integrierter Sanierungskonzepte mit energetischer Zielsetzung sowie
wissenschaftliche Begleitforschung und Gutachten bis zur Höhe von 3 000 T€ geleistet werden.
Aus den Ausgaben können auch Vergütungen für die treuhänderische
Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet werden.
683 01
-649
Ausgleich der Gasspeicherumlage -
3 400 000
-
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
- 75 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
683 02
-165
Energieforschung 543 112
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 576 899 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 137 565 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................. 147 590 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................. 146 053 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 86 185 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 47 730 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................ 11 776 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen aus Finanzierungsbeiträgen
von öffentlichen Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur
gemeinsamen Finanzierung von Förderprojekten fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderbekanntmachung zur angewandten Energieforschung im
Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms............................... 513 278
2. Projektträgerkosten......................................................................... 29 834
Zusammen............................................................................................ 543 112
Gefördert werden Technologien und Konzepte, die die Energiegewinnung aus
erneuerbaren Quellen, die Integration in ein resilientes Energiesystem und auf der
Verbrauchsseite deutliche Effizienzsteigerungen versprechen, sowie systemische
und systemübergreifende Aspekte. Die Projektziele sind ausgerichtet am
Energieforschungsprogramm, welches in fünf Missionen zu Energiesystem,
Wärmewende, Stromwende, Wasserstoff und Transfer die Beschleunigung der Energiewende
und die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt.
Aus dem Titel können auch Ausgaben für Projektträgerleistungen und/ oder
Maßnahmenadministration geleistet werden, ebenso Fachinformationen und
Öffentlichkeitsarbeit, sowie wissenschaftliche Begleitforschung und Gutachten.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 683 01 ............................................ 486 114 504 540
683 03
-634
Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von
emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen
3 000 000
2 850 000
2 398 122
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE bewirtschaftet.
Durch die Strompreiskompensation (SPK) werden Beihilfen zum teilweisen
Ausgleich der auf den Strompreis übergewälzten Kosten des europäischen
Emissionshandels gewährt. Die SPK können nur Unternehmen aus Sektoren in
Anspruch nehmen, die aufgrund ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im
internationalen Wettbewerb einer Verlagerungsgefahr ins außereuropäische Ausland
ausgesetzt sind. Diese Sektoren wurden von der EU-Kommission festgelegt. Die
SPK wird nachschüssig ausgezahlt.
Aus dem Titel werden - der SPK-Förderrichtlinie entsprechend - auch
Evaluationen finanziert.
- 76 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
683 04
-165
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 88 312
308 942
323 238
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 6 767 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 831 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 915 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 21 T€
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben im Rahmen der jeweiligen
Erläuterungsnummer zu.
2. Die Erläuterungen sind verbindlich. Davon ausgenommen ist die rein
informative Darstellung der Aufteilung der verbindlichen
ressortbezogenen Gesamtansätze auf die jeweiligen Förder- sowie
programmbegleitenden Maßnahmen des bewirtschaftenden Ressorts.
3. Bei den FuE-orientierten Aufträgen und Zuwendungen, die aus
diesem Titel finanziert werden, dürfen - auch in Kooperation mit
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen), mit Hochschulen und anderen
Forschungseinrichtungen - auch rechtlich unselbstständige Bundesbehörden und
-einrichtungen mit FuE-Aufgaben einschließlich der Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) unmittelbar als Antragsteller oder Bieter
auftreten. Die Feststellung der Auftragswürdigkeit erfolgt im
Vergabeverfahren nach den geltenden vergaberechtlichen Regelungen bzw.
bei Projektanträgen im Rahmen eines ergebnisoffenen,
wettbewerblichen Begutachtungsverfahrens gemäß den jeweiligen
Förderrichtlinien. Die gewährten Haushaltsmittel werden den rechtlich
unselbstständigen Bundesbehörden und -einrichtungen mit FuE-Aufgaben im
Wege der Zuweisung bereitgestellt.
Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV und BMWE bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)................. 59 878
2. Bundesministerium für Verkehr (BMV)............................................ 28 434
Zusammen............................................................................................ 88 312
Zu 1.:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtlinien
1.1 IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-
Anwendungen und Infrastrukturen........................................................... 9 520
1.2 Förderbekanntmachung zum 7. Energieforschungsprogramm –
nur Altprojekte............................................................................... 4 376
1.3 Elektromobil II............................................................................... 39 400
1.4 Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung
von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität
(Förderprogramm Erneuerbar Mobil)............................................ 630
2. Beitrag Ständiges Sekretariat der International Zero Emission
Vehicle Alliance (IZEVA)............................................................... 34
3. Projektträgerkosten....................................................................... 5 918
Zusammen............................................................................................ 59 878
- 77 -
Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
6002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 683 04
Zu 2.:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderrichtinien
1.1 Richtlinie Elektromobilität des BMV.............................................. 23 342
2. Förderprojekte/ Sonstiges............................................................. 3 256
3. Projektträgerkosten....................................................................... 1 836
Zusammen............................................................................................ 28 434
Bezeichnung 1 000 €
2. Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 6 767
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.......................................................... 4 831
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................................... 1 915
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................................... 21
Zusammen............................................................................................ 6 767
Ziel des Regierungsprogramms Elektromobilität ist es, Deutschland zum Leitmarkt
und Leitanbieter bei der Elektromobilität zu entwickeln. Daher werden die
beteiligten Ministerien BMWE und BMV die marktorientierte Forschung und Entwicklung
in diesem Bereich forcieren, um das Gesamtthema der Elektromobilität unter
Abdeckung einer vollständigen Wertschöpfungskette voranzubringen. Als innovative
und umweltfreundliche Mobilitätstechnologie trägt die Elektromobilität signifikant
zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Kontext der nationalen und
europäischen Reduktionsziele im Verkehrssektor bei und ist somit integraler
Bestandteil der Energiewende. Zudem leisten Elektrofahrzeuge einen Beitrag zur
Luftreinhaltung in den Städten. Forschungsinvestitionen in die Elektromobilität
(einschließlich der Batterieforschung) beschleunigen die Weiterentwicklung der
Elektromobilität und die Generierung von Erkenntnissen hinsichtlich Einbindung in
Energiesysteme, zu Klima- und Umweltwirkungen, zur Integration von
Elektrofahrzeugen in Mobilitätskonzepte und in das Energiesystem sowie zur Wirksamkeit
ordnungspolitischer Maßnahmen. Dabei nimmt der internationale Aspekt auch mit
Blick auf die Unterstützung einer europäischen Batterieallianz eine zunehmend
wichtige Rolle für die Weiterentwicklung der Elektromobilität in Deutschland und
der Transformation des Automobilsektors zur Elektrifizierung ein.
Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen geleistet werden.
Aus dem Ansatz dürfen auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
begleitende Untersuchungen, Gutachten und sonstige Aufträge an Dritte geleistet
werden. Finanziert werden dürfen auch Zuweisungen an den öffentlichen Bereich
und Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen sowie der Beitrag
zur Electric Vehicle Initiative (EVI).
Für die im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan enthaltene Maßnahme
"Förderrichtlinie Elektromobilität" werden im Haushaltsjahr 2026 aus diesem Titel Mittel in
Höhe von 17 516 T€ (BMV) bereitgestellt.
Weniger durch Umsetzung nach Kap.6092 Tit. 683 12.
Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
Kap. 0903 Tit. 532 42 ............................................ 32 35
- 78 -
6002 Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
683 05
-165
Klimaneutrales Fliegen 115 981
105 721
63 259
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 95 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 23 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 24 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 18 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 12 000 T€
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titel können auch Ausgaben für Investitionen getätigt werden.
Erläuteru
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