Schriftliche Frage 48 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Wird der in sozialen Medien dokumentierte Angriff auf einen politischen Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung als politisch motivie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 48 von Jan Wenzel Schmidt (fraktionslos): Wird der in sozialen Medien dokumentierte Angriff auf einen politischen Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung als politisch motivie…
Frage 48 (Jan Wenzel Schmidt, fraktionslos):
Wird der in sozialen Medien dokumentierte Angriff auf einen politischen Veranstalter nach Kenntnis der Bundesregierung als politisch motivierte Straftat eingeordnet, und falls ja, welchem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wird der Vorfall zugeordnet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. März 2026:
Auf Basis der zugelieferten Informationen ist es dem Bundeskriminalamt (BKA) nicht möglich, eine zielführende Recherche in der Fallzahlenanwendung für politisch motivierte Straftaten vorzunehmen. Um eine entsprechende Recherche durchführen zu können, wären zumindest Angaben zum Tatort und der Tatzeit oder einem möglichst eng umgrenzten Tatzeitraum und einer Tathandlung notwendig.
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