Schriftliche Frage 53 von Otto Strauß (AfD): Auf welcher konkreten Grundlage (rechtliche Grundlagen, schriftliche oder mündliche Vereinbarungen) mit den De-facto-Machthabern in Afghanis…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 53 von Otto Strauß (AfD): Auf welcher konkreten Grundlage (rechtliche Grundlagen, schriftliche oder mündliche Vereinbarungen) mit den De-facto-Machthabern in Afghanis…
Frage 53 (Otto Strauß, AfD):
Auf welcher konkreten Grundlage (rechtliche Grundlagen, schriftliche oder mündliche Vereinbarungen) mit den De-facto-Machthabern in Afghanistan erfolgte die durchgeführte Abschiebung (www.deutschlandfunk.de/ bundesregierungschiebt-20-straftaeter-nach-afghanistan-ab-10 4 .html) von 20 straffällig gewordenen afghanischen Staatsangehörigen per Direktcharterflug von Leipzig nach Kabul (bitte angeben, wo ggf. ein entsprechender Vertragstext hinterlegt ist sowie die zuständigen Stellen auf deutscher Seite und auf afghanischer Seite), und welche Verpflichtungen wurden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung seitens der Bundesregierung in Aussicht gestellt (bitte ggf. Gesamtkosten bzw. Kosten pro Abschiebung angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. März 2026:
Die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger, die über kein Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen, ist eine völkergewohnheitsrechtliche Verpflichtung. Die Verpflichtung bezieht sich auf den Staat Afghanistan und bindet damit auch die De-facto-Regierung. Sie ist mithin die rechtliche Grundlage für die Rückführungsmaßnahme vom 26. Februar 2026. Im Zusammenhang mit der Rückführungsmaßnahme wurden seitens der Bundesregierung keine Verpflichtungen eingegangen. Die Bundesregierung hat in Gesprächen auf technischer Ebene, d. h. unterhalb der politischen Ebene, mit der afghanischen De-facto-Regierung Absprachen zur Wiederaufnahme und zur operativen Durchführung regelmäßiger Abschiebungen nach Afghanistan getroffen. Die Bundesregierung äußert sich darüber hinaus nicht zu den konkreten Inhalten der Gespräche, da es sich bei der Etablierung eines regelmäßigen Rückführungsmechanismus nach Afghanistan um einen laufenden Planungsvorgang handelt, der in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fällt. 3 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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