Schriftliche Frage 27 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um Abschiebehindern…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um Abschiebehindern…
Frage 27 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Welche konkreten Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um Abschiebehindernisse abzubauen, und welche messbaren Auswirkungen hatten diese Maßnahmen bislang auf die Zahl tatsächlich vollzogener Abschiebungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2026:
Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder dennoch auf vielfältige Weise an unterschiedlichen Stellen des Rückführungsprozesses, beispielsweise im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung oder bei der Sicherheitsbegleitung von Rückzuführenden auf dem Luftweg. Zudem vollzieht die Bundespolizei in originärer Zuständigkeit Abschiebungsmaßnahmen in die EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten, gegebenenfalls unter Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Sicherung der Abschiebung. Im Zuge der Novellierung des Bundespolizeigesetzes ist eine Ausweitung der Haftantragsbefugnis vorgesehen. Die Bundesregierung unterstützt die effektive Durchführung von Rückführungen auch durch gesetzgeberische Maßnahmen, beispielsweise die Abschaffung des Pflichtbeistands bei der Anordnung der Abschiebungshaft oder neue Möglichkeiten der Aufenthaltsbeschränkung für die Sicherung der Überstellung in Sekundärmigrationszentren. Die Bundesregierung hat zudem auf europäischer Ebene ausdrücklich die Schaffung eines effektiven Rückehrsystems in der Rückkehrverordnung unterstützt und setzt sich gemeinsam mit anderen EU- Mitgliedstaaten für die Einrichtung von sog. Return Hubs in Drittstaaten ein. Nicht zuletzt hat die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages in technischen Gesprächen mit der afghanischen De-facto- Regierung eine Einigung über regelmäßige, direkte Rückführungen nach Afghanistan getroffen. In dieser Legislaturperiode wurden bereits 204 vollziehbar ausreisepflichtige, männliche afghanische Staatsangehörige, die größtenteils in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, nach Afghanistan abgeschoben.
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