polradar

Schriftliche Frage 58 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wonach Aufnahmeerklärungen nach § 22 des…

dip / schriftliche_frage 13.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 58 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wonach Aufnahmeerklärungen nach § 22 des… Frage 58 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wonach Aufnahmeerklärungen nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufentG) nicht ohne individuelle Begründung zurückgenommen werden dürfen, und welche Konsequenzen hat das für bestehende Aufnahmeerklärungen für politisch verfolgte russische Staatsangehörige im Exil („Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ vom 1. Februar 2026, S. 7)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. März 2026: Der Bundesregierung sind aus jüngster Vergangenheit vereinzelte Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin bekannt, in denen im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan für die Aufhebung von Aufnahmeerklärungen nach § 22 Satz 2 AufenthG eine individuelle Begründung gefordert wird. Diese auf den jeweiligen Einzelfall im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan bezogenen Entscheidungen sind nicht rechtskräftig und stehen der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Aufnahmen nach § 22 Satz 2 AufenthG entgegen. Für Aufnahmeerklärungen für russische Staatsangehörige ergeben sich daraus keine Konsequenzen.

Relationen