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Schriftliche Frage 59 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Visa nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes hat die Bundesregierung seit 2020 an Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Belarus…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 59 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Visa nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes hat die Bundesregierung seit 2020 an Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Belarus… Frage 59 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Visa nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes hat die Bundesregierung seit 2020 an Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus Belarus und Russland vergeben (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln), und aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Aufnahme politisch verfolgter Menschen aus Belarus und Russland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes vorübergehend ausgesetzt? Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/1353 verwiesen. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden. Im Hinblick auf die laufende Prüfung, wie dies für die verschiedenen Verfahren umgesetzt werden kann, waren auch Aufnahmen zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 AufenthG, die das Bundesministerium des Innern im Einzelfall erklärt, grundsätzlich ausgesetzt. Verfahren nach § 22 Satz 2 AufenthG wurden wieder aufgenommen. Sie ermöglichen grundsätzlich in besonders herausgehobenen Einzelfällen die Aufnahme von Personen, die sich in besonderem Maße für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben und hierdurch individuell besonders gefährdet sind oder an deren Aufnahme aus sonstigen Gründen ein politisches Interesse besteht.:

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