Schriftliche Frage 197 von Enrico Komning (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Pläne der Europäischen Union, mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Regulierung bezüglich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 197 von Enrico Komning (AfD): Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Pläne der Europäischen Union, mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Regulierung bezüglich…
Frage 197 (Enrico Komning, AfD):
Hat sich die Bundesregierung im Rahmen der Pläne der Europäischen Union, mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 die Regulierung bezüglich der Bestimmungsmethodik des Treibhausgas- Fußabdrucks von Batterien bis 2028 verbindlich einzuführen, auf EU-Ebene für oder gegen bestimmte Methodiken eingesetzt, und wenn ja, für oder gegen welche und mit welchem Erfolg?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 9. März 2026:
Die Bundesregierung stand seit der Veröffentlichung des Entwurfs des Delegierten Rechtakts mit der EU-Kommission im Austausch. Der Entwurf sah u. a. vor, dass der CO2-Fußabdruck von Batterien auf Basis des nationalen Strommix berechnet werden soll. Insbesondere die sofortige Berechnung auf Basis des nationalen Strommix ohne Übergangszeit lehnt die Bundesregierung ab.
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