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Buchner & Partner GmbH

lobbyregister / register_entry 16.03.2026 · Original ↗

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Buchner & Partner GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Die buchner & Partner GmbH vertritt die Interessen von Heilmittelpraxen (Physio‑, Ergo‑, Logo‑, Podologiepraxen) sowie des eigenen Unternehmens gegenüber Bundestag, Bundesregierung und nachgeordneten Behörden. Zentrale Anliegen sind die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Verordnungsausstellung, harmonisierte Zertifizierungsverfahren, fachliche Validierung durch Fachdienste sowie die Vermeidung von Mehraufwand durch praxistaugliche und durchgängig digitale Prozesse. Zu diesem Zweck nimmt das Unternehmen an Anhörungen und Verbändebeteiligungen teil, führt Informations‑ und Hintergrundgespräche mit Abgeordneten, Ministerien und nachgeordneten Behörden und bringt schriftliche Stellungnahmen und Positionspapiere zu Gesetz‑ und Verordnungsvorhaben ein. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung Regelungsvorhaben: - Gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Heilmittelverordnungen zum Zeitpunkt der Ausstellung: Gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil-/Hilfsmittel, HKP) zum Ausstellungszeitpunkt durch: (1) harmonisierte KBV-Zertifizierung in Abstimmung mit GKV-SV, (2) verbindliche Bindung aller Kassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette. Erforderlich sind Anpassungen im SGB V, in G-BA-Heilmittelrichtlinien und gematik-Spezifikationen. - Gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Heilmittelverordnungen zum Zeitpunkt der Ausstellung: Angestrebt wird die gesetzliche Verankerung der Abrechnungsfähigkeit elektronischer Verordnungen (Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege) zum Ausstellungszeitpunkt. Dies erfordert: (1) Harmonisierte KBV-Zertifizierung von Praxisverwaltungssystemen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband, (2) verbindliche Bindung aller Krankenkassen an einheitliche GKV-SV-Vorgaben, (3) zentrale fachliche Validierung durch Fachdienste, (4) Orientierung am gematik-Fachkonzept HKP, (5) durchgängig digitale Prozesskette von Verordnung bis Abrechnung. Angestrebt werden Anpassungen im SGB V, in Heilmittelrichtlinien des G-BA sowie in gematik-Spezifikationen.

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