rehaVital Gesundheitsservice GmbH
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rehaVital Gesundheitsservice GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Die rehaVital Gesundheitsservice GmbH ist eine Gemeinschaft von über 130 Sanitätshäusern und Gesundheitsfachbetrieben mit mehr als 900 Standorten und über 12.000 Beschäftigten in Deutschland und Österreich. Sie setzt sich für die politischen Interessen der Hilfsmittelleistungserbringer und eine qualitativ hochwertige, patientenorientierte Hilfsmittelversorgung in Deutschland ein. Hierzu werden Gespräche mit Mitgliedern der Bundesregierung, der Bundesministerien und deren Fachabteilungen sowie den Abgeordneten des Bundestages inklusive deren Fachreferent:innen geführt.
Ziel der rehaVital ist es dabei, auf Probleme und Herausforderungen in der Versorgung der Patient:innen und für die versorgenden Betriebe im Hilfsmittelbereich aufmerksam zu machen, über Reformbedarf zu informieren und Reformvorschläge einzubringen. Zentrale Themen sind dabei insbesondere der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, der Bürokratieabbau, die Digitalisierung und Qualitätssicherung in der Versorgung sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer.
Im Rahmen der politischen Interessenvertretung übermittelt die rehaVital Gutachten und Positionspapiere zu Themen der Hilfsmittelversorgung und des Gesundheitswesens allgemein sowie Stellungnahmen, Kommentare und Änderungsvorschläge zu geplanten gesetzlichen Regelungen im Gesundheitsbereich an die oben genannten politischen Vertreter:innen und lädt diese zu Veranstaltungen wie beispielsweise Parlamentarischen Abenden, Diskussionsveranstaltungen, Empfängen und Fachvorträgen ein.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
Regelungsvorhaben:
- Reform der Hilfsmittelversorgung (Vertragswesen): Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Reform der Hilfsmittelversorgung (Zulassung / Präqualifizierung): Das System der Zulassung / Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung soll überarbeitet und entbürokratisiert werden. Dabei soll der Grundsatz gelten: wer eine Präqualifizierung erwirbt, muss auch versorgen (dürfen). Dieses Reformvorhaben ist Teil der Forderung nach Einführung von Leitverträgen in der Hilfsmittelversorgung. Hierzu soll insb. § 126 SGB V entsprechend überarbeitet werden.
- Abschaffung der einseitigen Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht: Ziel ist es die im Zusammenhang mit dem ALBVVG im Jahre 2023 durch Einfügung des Absatzes 1b in § 126 SGB V erfolgte einseitige Befreiung der Apotheken von der Präqualifizierungspflicht für sog. "apothekenübliche" Hilfsmittel aufgrund des Verstoßes gegen die Wettbewerbsgleichheit wieder abzuschaffen und damit einheitliche Rahmenbedingungen für alle Hilfsmittelleistungserbringer sowie ein einheitliche Qualitätssicherung in der Hilfsmittelversorgung wieder herzustellen.
- Maßnahmenpaket zur Entbürokratisierung der Hilfsmittelversorgung: Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.
- Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich: Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Beschleunigte Digitalisierung im Hilfsmittelbereich: 1) Sicherung des fairen Wettbewerbes in der Hilfsmittelversorgung durch Ablehnung der Fristverschiebung der elektronischen Verordnung von Hilfsmitteln und anderen Leistungen.
2) Sicherstellung der Verwaltung von Patientendaten gemäß den gematik-Spezifikationen.
3) Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erteilung von elektronischen Berufsausweisen für Fachliche Leiter/innen aus Nichtmeisterbetrieben.
4) Integration von Hilfsmittelleistungserbringern in die elektronische Gesundheitsakte (ePA).
5) Forderung einer zentralen Datenverwaltung unter behördlicher Aufsicht der gematik.
Betroffenes Recht auf Bundesebene: Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG).
- Vereinheitlichung der Mehrwertsteuersätze für Hilfsmittel: Im Bereich der Bandagen und Orthesen (Produktgruppen 05 und 23) werden technisch vergleichbare Hilfsmittel teilweise mit unterschiedlich hohen Mehrwertsteuersätzen belegt. Dies führt regelmäßig zu
Abrechnungsproblemen mit den Kostenträgern sowie zu einem hohen bürokratischen
Aufwand. Auch die Aussagen der zuständigen Zolltarifbehörden zur Besteuerung bieten für die Betriebe keine Rechtsicherheit. Durch einheitliche Steuersätze soll dieser Aufwand beseitigt und im Falle der Verwendung des niedrigeren Steuersatzes auch eine finanzielle Entlastung für Krankenkassen sowie
Patientinnen und Patienten erfolgen.
- Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze): Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bzgl. der Hilfsmittelversorgung: Streichung des geplanten 3-Prozent-Abschlages in der Hilfsmittelversorgung. Angleichung der Inkassoregelungen bei der gesetzlichen Zuzahlung im Hilfsmittelbereich an die Regelungen für die übrigen Gesundheitsdienstleister, Begrenzung der geplanten Veröffentlichungspflichten bei Festbeträgen, Verhinderung einer unverhältnismäßigen Belastung der Hilfsmittelversorgung durch die geplanten Maßnahmen.
- Reform der GKV-Finanzierung (Hilfsmittelbereich): Berücksichtigung der Interessen der Hilfsmittelversorgung bei Reformvorhaben bzgl. der GKV-Finanzierung. Insbesondere Ablehnung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich sowie Einsatz für eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung der Versorgung mit Hilfsmitteln.
Relationen
Keine Relationen.