Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung
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Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5470
21. Wahlperiode 21.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Fischer, Dr. Janosch Dahmen, Linda
Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Johannes Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der
Heilmittelverordnung
Heilmittelerbringer sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
verpflichtet, ärztliche und zahnärztliche Heilmittelverordnungen vor der
Leistungserbringung auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen. Werden
Verordnungen von den gesetzlichen Krankenkassen als fehlerhaft oder
unvollständig bewertet, kann dies zu Kürzungen der Vergütung (Retaxationen) führen. In
solchen Fällen werden bereits erbrachte Leistungen ganz oder teilweise nicht
erstattet.
Nach Angaben des Heilmittelinformationssystems der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) werden aktuell rund 39 Millionen Heilmittelverordnungen
jährlich ausgestellt (vgl. GKV-Heilmittel-Schnellinformation für Deutschland,
Januar bis Dezember 2024, abrufbar unter www.gkv-heilmittel.de/media/doku
mente/his_statistiken/2024_04/Bundesbericht-HIS-Bericht_202404.pdf). Um
die Abrechenbarkeit dieser Verordnungen sicherzustellen und formale Fehler
korrigieren zu können, haben die maßgeblichen Heilmittelverbände und der
GKV-Spitzenverband im Rahmen ihrer Bundesrahmenverträge umfangreiche
Regelungen vereinbart. Diese enthalten detaillierte Vorgaben zur
Abrechenbarkeit von Heilmittelverordnungen, zu Korrekturmöglichkeiten sowie zu Form
und Zeitpunkt entsprechender Änderungen.
Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis zeigen jedoch, dass fehlerhafte oder
unvollständige Verordnungen weiterhin in erheblichem Umfang vorkommen
und deren Korrektur für Heilmittelerbringer mit einem beträchtlichen
administrativen Aufwand verbunden ist. Dieser Aufwand betrifft nicht nur die Prüfung
und Korrektur der Verordnungen, sondern reduziert in vielen Heilmittelpraxen
auch die für die Patientinnen und Patienten verfügbare Therapiezeit und kann
zu wirtschaftlichen Nachteilen führen. Vor dem Hintergrund wachsender
Versorgungsbedarfe und eines zunehmenden Fachkräftemangels im
Gesundheitswesen kommt der wirksamen Reduzierung vermeidbarer bürokratischer
Belastungen daher besondere Bedeutung zu.
Dem Gesetzgeber ist diese Problematik seit längerem bekannt. Mit dem GKV-
Versorgungsstärkungsgesetz wurde daher bereits im Jahr 2015 der § 73
Absatz 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingeführt. Danach
dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für die Verordnung von Heilmitteln nur
solche elektronischen Programme nutzen, die insbesondere die Vorgaben der
Heilmittel-Richtlinie sowie weitere verordnungsrelevante Informationen
enthalten und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugelassen sind. Nach
der Gesetzesbegründung sollte hierdurch insbesondere vermieden werden, dass
formale Fehler bereits bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen
entstehen. Berichte aus der Versorgungspraxis zeigen jedoch, dass fehlerhafte oder
unvollständige Verordnungen weiterhin in nennenswertem Umfang auftreten.
Parallel dazu erarbeitet die gematik Spezifikationen für eine elektronische
Heilmittelverordnung im Rahmen der Telematikinfrastruktur. Mit der geplanten
Einführung elektronischer Verordnungen verbinden viele Heilmittelerbringer
die Erwartung, dass bürokratische Aufwände im Zusammenhang mit der
Ausstellung, Prüfung und Abrechnung von Heilmittelverordnungen reduziert
werden können. Inwieweit die elektronische Verordnung künftig tatsächlich zu
einer spürbaren Entlastung in der Versorgungspraxis beitragen wird, bleibt
derzeit abzuwarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der in § 73 Absatz 10
SGB V vorgesehenen Regelungen im Hinblick auf die Vermeidung
formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, in
welchem Umfang Warn- oder Fehlermeldungen der eingesetzten
Praxissoftware im Zusammenhang mit Heilmittelverordnungen technisch
übergangen werden können oder in der Praxis übergangen werden?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Häufigkeit
formaler oder inhaltlicher Fehler bei Heilmittelverordnungen vor, und wie
viele Heilmittelverordnungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung
jährlich aufgrund solcher Fehler korrigiert werden?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den zeitlichen Aufwand,
der in Heilmittelpraxen durchschnittlich für die Prüfung sowie
gegebenenfalls notwendige Korrektur von Heilmittelverordnungen entsteht, und
welche Auswirkungen hat dieser Prüf- und Korrekturaufwand auf die
verfügbaren Behandlungskapazitäten in Heilmittelpraxen?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche
Schaden, der Heilmittelerbringern durch Retaxationen infolge fehlerhafter oder
unvollständiger Heilmittelverordnungen entsteht?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl, Gründe
und Höhe von Retaxationen bei Heilmittelerbringern aufgrund
fehlerhafter oder unvollständiger Heilmittelverordnungen vor?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und
den organisatorischen Aufwand der Prüfung von Heilmittelverordnungen
aufseiten der gesetzlichen Krankenkassen vor, und wie hoch sind nach
Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die den gesetzlichen
Krankenkassen im Zusammenhang mit der Prüfung und Bearbeitung von
Heilmittelverordnungen entstehen?
8. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung bis zur Einführung der
elektronischen Heilmittelverordnung für geeignet, um die formalen
Anforderungen an Heilmittelverordnungen zu vereinfachen und den damit
verbundenen Prüf- und Verwaltungsaufwand zu reduzieren?
9. Welche zeitliche Planung verfolgt die Bundesregierung derzeit
hinsichtlich der verpflichtenden Einführung der elektronischen
Heilmittelverordnung?
10. Welche Schritte und Meilensteine sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit im Rahmen der Einführung einer elektronischen
Heilmittelverordnung vorgesehen?
11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Entwicklungsstand der gematik hinsichtlich der Spezifikationen für eine elektronische
Heilmittelverordnung?
12. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wann, wie
häufig und mit welchen Teilnehmern (z. B. Heilmittelerbringer, Verbände,
Krankenkassen, Softwareanbieter oder Abrechnungszentren) Workshops
oder Abstimmungen der gematik durchgeführt wurden, und welche
Ergebnisse oder Zwischenergebnisse hierbei erzielt wurden?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, in welchem
Umfang bestehende Praxissoftware der Heilmittelerbringer die
elektronische Heilmittelverordnung technisch unterstützen wird und welche
Maßnahmen vorgesehen sind, um Interoperabilität und Praxistauglichkeit
sicherzustellen?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie hoch
der Anteil der Heilmittelerbringer ist, die derzeit über einen
elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) verfügen, und wie verteilt sich dieser
Anteil nach Heilmittelbereichen (u. a. Physiotherapie, Ergotherapie,
Logopädie, Podologie)?
15. Prüft die Bundesregierung eine verpflichtende Ausstattung von
Heilmittelerbringern mit einem elektronischen Heilberufeausweis im
Zusammenhang mit Anwendungen der Telematikinfrastruktur, insbesondere der
elektronischen Heilmittelverordnung, und wenn ja, mit welchem Zeitplan?
16. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Heilmittelerbringer
und Praxispersonal auf die Nutzung der elektronischen
Heilmittelverordnung vorzubereiten und den bürokratischen Aufwand bei der Einführung
zu minimieren?
17. Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Verschiebung der verpflichtenden Anbindung von Heilmittelerbringern an
die Telematikinfrastruktur vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027
auf den Zeitplan zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung?
18. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der Einführung
der elektronischen Heilmittelverordnung im Hinblick auf die Vermeidung
formaler Fehler bei Heilmittelverordnungen?
19. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der
elektronischen Heilmittelverordnung im Hinblick auf eine Reduzierung
bürokratischer Belastungen für Heilmittelerbringer?
20. Welche weiteren gesetzlichen oder regulatorischen Maßnahmen hält die
Bundesregierung gegebenenfalls für erforderlich, um Bürokratie im
Zusammenhang mit der Ausstellung und Abrechnung von
Heilmittelverordnungen abzubauen?
Berlin, den 14. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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