Schriftliche Frage 202 von Dr. Christina Baum (AfD): Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die letzten fünf Jahre (Jahrgänge 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025; hilfswei…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 202 von Dr. Christina Baum (AfD): Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die letzten fünf Jahre (Jahrgänge 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025; hilfswei…
Frage 202 (Dr. Christina Baum, AfD):
Welche statistischen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung für die letzten fünf Jahre (Jahrgänge 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025; hilfsweise die jeweils aktuell verfügbaren letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre) über Fälle vor, in denen im Zusammenhang mit der Zulassung zur ärztlichen Berufsausübung in Deutschland (Approbation oder Berufserlaubnis nach Bundesärzteordnung) gefälschte oder verfälschte Nachweise vorgelegt oder festgestellt wurden (insbesondere gefälschte Diplom-/Studiennachweise, Facharzturkunden, Weiterbildungsnachweise, Identitätsdokumente oder Übersetzungen, bitte mit Angabe des jeweiligen Herkunftslandes)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 9. März 2026:
Der Bundesgesetzgeber hat die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung der Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen (Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes). Die Durchführung der Bundesgesetze fällt gemäß Artikel 83 des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Die Erteilung der ärztlichen Approbation oder der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs erfolgt auf Antrag durch die jeweils zuständige Landesbehörde. Deren Aufgabe ist es, im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Approbation oder Erlaubnis die erforderlichen Voraussetzungen und die diese Voraussetzungen belegenden Unterlagen zu prüfen. Hierbei können die Landesbehörden Unterlagen auch von der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auf Echtheit prüfen lassen. Die GfG kann auf eine jahrelange Expertise in der Verifikation von Zeugnissen zurückblicken. Dabei wird regelhaft nicht nur das Dokument selbst untersucht, sondern durch Kontakte zu den ausstellenden Behörden in den Herkunftsstaaten und durch entsprechende Registereinträge auch die Plausibilität der Dokumente geprüft. Die GfG hat im Jahr 2024 insgesamt rund 3.350 Echtheitsprüfungen durchgeführt. Im Jahr 2024 hat die GfG insgesamt fünf gefälschte Zeugnisse identifiziert, hiervon jeweils ein Dokument aus dem Iran, aus Kenia und aus Syrien sowie zwei Fälschungen aus der Ukraine (siehe auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/455).
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