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Schriftliche Frage 2 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen B…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.

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Schriftliche Frage 2 von Tina Winklmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen B… Frage 2 (Tina Winklmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag „Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR“ (Bundestagsdrucksache 21/3500) ab, z. B. hinsichtlich einer ergänzenden gesetzlichen Entschädigungsregelung mit vereinfachten Nachweis- und Kausalitätsanforderungen sowie einer dauerhaften, mehrjährigen Sicherung der Beratungsangebote, und bis wann wird sie die im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages „Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen“ (Bundestagsdrucksache 20/14702) erbetene Prüfung abschließen und dem Deutschen Bundestag das Ergebnis mitteilen beziehungsweise bei einem positiven Prüfergebnis einen Gesetzentwurf vorlegen? Antwort der Staatsministerin Dr. Christiane Schenderlein vom 6. März 2026: Die Bundesregierung berät derzeit über die Möglichkeiten einer Regelung, die geeignet ist, den Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD und dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages „Die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkennen und besser unterstützen“ gerecht zu werden. Denkbar sind verschiedene Umsetzungsoptionen, wie die Ergänzung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, das bisher nur Opfer politischer Verfolgung erfasst, eine neue eigenständige Regelung über Entschädigungsleistungen oder ein drittes Dopingopferhilfegesetz mit Zugangserleichterungen für die Betroffenen. Im Rahmen der Umsetzung ist eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, um den Betroffenen ein möglichst schnelles und unbürokratisches Hilfsangebot zu unterbreiten. Voraussichtlich wird das Ergebnis der Prüfung in Kürze vorliegen.

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