Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Antwort zu Drs. 21/2686)
Text
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Antwort zu Drs. 21/2686)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3288
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin
Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2686 –
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen
Gefangenen in der DDR
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Schreiben vom 13. August 2025 hat die Initiative für Gerechtigkeit der
Opfer der kommunistischen Diktatur e. V. (IGOKD) die Bundesregierung, den
Deutschen Bundestag sowie internationale Institutionen über mutmaßliche
schwere Menschenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen der ehemaligen
DDR informiert (www.initiative-fuer-gerechtigkeit-von-sed-opfern.de/aktuelle
s/medikamentenopfer/). Nach Darstellung der IGOKD kam es in den 1970er-
und 1980er-Jahren zu geheimen und teils illegalen Medikamentenversuchen
an ahnungslosen Patienten, darunter auch an schwangeren Frauen,
Minderjährigen und politischen Häftlingen. Diese Versuche sollen insbesondere in der
Berliner Charité sowie weiteren Kliniken der DDR im Auftrag oder mit
Wissen westlicher Pharmaunternehmen durchgeführt worden sein.
Die IGOKD weist darauf hin, dass insbesondere schwangere Frauen – teils
mit Vorerkrankungen oder Suchtproblemen – zu Testzwecken westdeutscher
Präparate herangezogen worden seien, was in einzelnen Fällen zu schweren
gesundheitlichen Schäden bei Müttern und Kindern geführt habe. Trotz
wiederholter Hinweise und Zeugenaussagen sei bis heute keine umfassende
strafrechtliche oder wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt (ebd.).
Medienberichte, u. a. von „Der Spiegel“, „Die Zeit“, „Die Welt“, „MDR“,
„SWR“ und „Deutschlandfunk“, bestätigen, dass zwischen 1983 und 1989
mehr als 600 Medikamentenstudien mit etwa 50 000 Probanden in rund 50
DDR-Kliniken durchgeführt wurden. Diese Forschungen sollen dem
Devisenerwerb des SED-Staates gedient haben und wurden häufig ohne ausreichende
Aufklärung der Beteiligten durchgeführt. Besonders erschütternd sind
Berichte über Medikamentenversuche an Schwangeren und Neugeborenen, etwa
mit Präparaten zur Blutbildung oder Hormonregulation (vgl. www.swr.de/swr
kultur/doku-und-feature/ich-bin-doch-keine-traechtige-ratte-medikamentenver
suche-an-schwangeren-in-der-charite-swr2-feature-2022-12-16-100.html;
www.deutschlandfunk.de/charite-studie-keine-menschenversuche-in-der-ddr-1
00.html; www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/probande
n-geheime-medikamententests-100.html; www.zeit.de/wissen/gesundheit/201
3-05/DDR-Medikamentenstudien-Menschenversuche; www.spiegel.de/wissen
schaft/medizin/west-pharmakonzerne-betrieben-menschenversuche-in-der-dd
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 15. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
r-a-899306.html; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ddr-impfskand
al-hepatitis-schwangere-sed-unrecht-100.html; www.welt.de/geschichte/article
153314774/Fuer-Devisen-liess-die-DDR-Medikamente-an-Patienten-teste
n.html, letzter Zugriff am 21. Oktober 2025).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und ggf.
inwieweit die Bundesregierung Erkenntnisse über Umfang,
Verantwortlichkeiten und Folgen dieser Versuche besitzt, welche Maßnahmen sie ggf. zur
weiteren Aufklärung unterstützt und ob eine Entschädigung der betroffenen
Personen bzw. ihrer Nachkommen beabsichtigt ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund des öffentlichen Interesses – in den Jahren von 2010 bis 2013 gab es
vermehrte Presseberichterstattung über klinische Prüfungen in der ehemaligen
DDR – wurde am Institut für Geschichte der Medizin der Charité –
Universitätsmedizin Berlin unter Leitung von Prof. Volker Hess ab Mitte des Jahres
2013 das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von
1961 bis 1989“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im März des Jahres 2016
von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Abschlussbericht ist
öffentlich verfügbar (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR
Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016). Es
handelte sich nicht um ein Forschungsprojekt der Bundesregierung. Das seinerzeit für
die Themen der neuen Bundesländer zuständige Bundesministerium des Innern
(BMI) hat im Wege einer Zuwendung etwa 80 Prozent der Finanzierung des
Forschungsprojekts übernommen. Die weitere Unterstützung erfolgte durch
den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), den Bundesverband der
pharmazeutischen Industrie (BPI), die Bundesärztekammer, einige
Landesärztekammern und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
Das von den Fragestellern in Bezug genommene Schreiben der Initiative für
Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e. V. (IGOKD) vom
13. August 2025 ist der Bundesregierung bislang nicht zugegangen.
Neuere Erkenntnisse zu klinischen Studien in der ehemaligen DDR, die über
die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Studie aus dem Jahr 2016
hinausgingen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Auch zu anderweitigen Sachverhalten, die ausweislich der online verfügbaren
Fassung des genannten Schreibens durch die IGOKD thematisiert werden, bei
denen es sich jedoch nicht um klinische Prüfungen im Sinne der Definition
dieses Begriffs nach § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes handelt, liegen der
Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor.
1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und
die Art von Medikamentenversuchen in der DDR ggf. vor, insbesondere
im Zeitraum zwischen 1970 und 1989?
2. An welchen medizinischen Einrichtungen der DDR, insbesondere an der
Charité in Berlin, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung klinische
Studien mit westdeutschen oder internationalen Pharmaunternehmen
durchgeführt (bitte ggf. nach Einrichtung, Pharmaunternehmen und Art
der Medikamentenversuche differenziert auflisten), und welche
finanziellen Vereinbarungen wurden getroffen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dem Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Klinische
Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989“ des Instituts für Geschichte der
Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin können verschiedene Übersichten
zu den in der Fragestellung thematisierten Sachverhalten entnommen werden.
Die Ergebnisse dieser Studie wurden Mitte März 2016 von der Charité der
Öffentlichkeit vorgestellt und der Abschlussbericht ist öffentlich verfügbar (Hess/
Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR Arzneimittelstudien im Auftrag
westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016).
Darüber hinaus befinden sich die vorhandenen Akten des Ministeriums für
Gesundheit der ehemaligen DDR und seiner nachgeordneten Stellen und
Behörden im Bundesarchiv und können dort eingesehen werden.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
3. Welche dieser medizinischen DDR-Einrichtungen bzw. ihrer
Rechtsnachfolger haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach der politischen
Wende bis zum heutigen Tage eigene Anstrengungen unternommen, um
das von ihnen begangene Unrecht aufzuklären (bitte mit kurzer
Beschreibung der Art der Anstrengung auflisten)?
Ab Mitte 2013 bis 2016 wurde am Institut für Geschichte der Medizin der
Charité – Universitätsmedizin Berlin das Forschungsprojekt „Klinische
Arzneimittelforschung in der DDR, 1961–1989“ durchgeführt. Die bzw. der Beauftragte
der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Neuen Länder hat das Projekt
aufgrund des hohen öffentlichen Interesses mit einer Zuwendung in Höhe von
bis zu 225 368,02 Euro unterstützt. Eine weitere finanzielle Unterstützung
erfolgte durch die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die
Bundesärztekammer, die Landesärztekammern Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen sowie den Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie e. V. und den Verband Forschender
Arzneimittelhersteller e. V. Ob darüber hinaus medizinische Einrichtungen der ehemaligen
DDR bzw. ihre Rechtsnachfolger Anstrengungen im Sinne der Fragestellung
unternommen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
4. Hat sich die Bundesregierung zu der Darstellung der Initiative für
Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e. V., wonach
insbesondere schwangere Frauen, Minderjährige und politische Häftlinge in
der DDR ohne ausreichende Aufklärung als Probanden eingesetzt
worden seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Positionierung liegt hierzu
nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Hält die Bundesregierung es nach heutigem Stand für erwiesen, dass bei
Medikamentenstudien in der DDR medizinisch-ethische Grundsätze oder
internationale Menschenrechtsnormen verletzt wurden (bitte
Einschätzung erläutern)?
Nach dem Abschlussbericht des Forschungsprojektes des Instituts für
Geschichte der Medizin der Charité- Universitätsmedizin Berlin haben sich keine
belastbareren Hinweise ergeben, dass die klinischen Studien in der ehemaligen
DDR nach einem anderen Standard durchgeführt wurden als zu der gleichen
Zeit in Westdeutschland. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für
Verstöße gegen die Aufklärungspflichten.
6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob bei
diesen Studien auch Todesfälle oder schwere gesundheitliche
Folgeschäden auftraten?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.
7. In welcher Weise wurden die Medikamentenstudien in der DDR nach
Kenntnisstand der Bundesregierung von staatlichen Stellen (z. B. dem
Ministerium für Staatssicherheit, dem Gesundheitsministerium oder den
Außenhandelsgesellschaften der DDR) kontrolliert oder begleitet?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob
westdeutsche Behörden, insbesondere das damalige Bundesgesundheitsamt,
über diese Studien informiert oder an deren Genehmigung beteiligt
waren?
Klinische Prüfungen (west)deutscher Unternehmen in der ehemaligen DDR
waren in der Bundesrepublik Deutschland weder anzeige- noch
genehmigungspflichtig, noch unterlagen sie der Überwachung durch die
Arzneimittelbehörden der Bundesrepublik Deutschland. Eine vor März 2016 durchgeführte Suche
nach etwaigen verfügbaren Akten des Bundesministeriums für Gesundheit zu
klinischen Arzneimittelprüfungen (Az. 5163) sowie zu Angelegenheiten im
Verhältnis zur ehemaligen DDR (Az. 5903) im Bundesarchiv war erfolglos.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.
9. Hält die Bundesregierung es nach ihrer Bewertung für notwendig, die
Rolle westdeutscher oder internationaler Unternehmen im Rahmen dieser
Studien weiter aufzuklären oder deren mögliche Mitverantwortung zu
prüfen, und wenn nein, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Stärkung der
Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Erinnerungskultur vor. Prüfungen im
Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht vorgesehen.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über den Anteil
schwangerer Frauen, Minderjähriger und politischer Häftlinge unter den
damaligen Probanden in der DDR?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.
11. Existieren in Bundesarchiven oder nach Kenntnis der Bundesregierung
in Landesarchiven noch Unterlagen über Medikamentenversuche an
Schwangeren, insbesondere an der Charité in Berlin?
In der Abteilung DDR (einschließlich SAPMO) des Bundesarchivs liegen in
folgenden Beständen Unterlagen zu den im Auftrag westdeutscher und
ausländischer Firmen in der DDR durchgeführten Medikamententests vor (die
Verknüpfungen zur Rechercheplattform „invenio“ des Bundesarchivs sind
öffentlich nutzbar):
1. Ministerium für Gesundheitswesen (Bestand DQ 1)
Im Bereich Pharmazie, Apothekenwesen und Medizintechnik sind u. a.
Sitzungen des Zentralen Gutachterausschusses für den Arzneimittelverkehr (ZGA)
nachgewiesen, in denen mitunter auch Probleme der Auftrags-Tests besprochen
wurden; https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/1b054e78-3e06-4aa
e-930c-d467b4d3a894/.
2. Versorgungszentrum für Pharmazie und Medizintechnik (Bestand DQ 105)
Der Bestand enthält Unterlagen über die Organisation und vertragliche
Regelung klinischer Auftragsuntersuchungen durch das dem Ministerium für
Gesundheitswesen unterstellte Beratungsbüro für den Arzneimittel-Import (BBA)
zu einer größeren Zahl von Firmen und Medikamenten; https://invenio.bundesa
rchiv.de/invenio/direktlink/e23961e1-ae53-4f43-91b7-0bbc154e9b34/.
3. Zentrales Exportbüro (ZEB) beim Ministerium für Gesundheitswesen
(Bestand DQ 108)
Auch in diesem Bestand konnte eine Aktengruppe ermittelt werden, die
ebenfalls Vertragsunterlagen zu getesteten Arzneimitteln sowie einige Angaben zu
deren Vergütung enthält, die im Zusammenwirken mit der Berliner Import-
Export-Gesellschaft (BIEG) erfolgte (siehe: Klinische Auftragsuntersuchungen
(Test von Medikamenten), 1980–1991); https://invenio.bundesarchiv.de/inveni
o/direktlink/1f362430-2572-4a51-8d03-36973b976d5a/.
4. Institut für Arzneimittelwesen (Bestand DQ 116)
Die Bearbeitung des Bestands DQ 116 wurde in den Jahren 2016/2017 v. a. auf
Grund zahlreicher Anfragen u. a. eines vom Beauftragten der Bundesregierung
für die neuen Bundesländer, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-
Diktatur, der Bundesärztekammer, der Landesärztekammern, des Verbandes
forschender Arzneimittelhersteller (VfA) und des Bundesverbandes
Pharmazeutischer Industrie (BPI) gefördertem Forschungsprojektes „Testen im Osten“
der Charité (Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin)
abschließend inhaltlich bearbeitet.
Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen bezüglich Zulassung und
Prüfung von Arzneimitteln, Gesundheitspflegemitteln, Labordiagnostika und
pharmazeutischen Hilfsstoffen in der ehemaligen DDR bis zum Jahr 1990. Im Zuge
vorangegangener Recherchen konnten hier auch Unterlagen zu
Medikamententests an Schwangeren (z. B. im Rahmen des Einsatzes von Meclofenoxat/
Cerutil bei intrauteriner Mangelentwicklung – pathologische Verzögerung des
Wachstums eines Fetus in der Gebärmutter (Uterus) ermittelt werden; u. a.
Bundesarchiv-Signaturen: DQ 116/ 1211 und 1213); https://invenio.bundesarch
iv.de/invenio/direktlink/679d0b9d-f7cf-41d5-bc73-b4b3011c4f02/ und https://i
nvenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/55f3b2c6-50c1-4145-82e5-61aeb48
d9672/.
5. Betriebe des Bereiches Kommerzielle Koordinierung (Bestand DL 210) und
6. Bereich Kommerzielle Koordinierung (DL 226)
Insbesondere im Bereich der Berliner Import-Export-Gesellschaft mbH (BIEG)
sind Lieferpapiere und Vertragsunterlagen zu klinischen Studien enthalten.
Prüfungen explizit an Schwangeren konnten anhand von Stichproben nicht
ermittelt werden. Auch eine Recherche im Bestand DL 226 Bereich Kommerzielle
Koordinierung ergab keine Hinweise auf relevante Unterlagen; https://invenio.b
undesarchiv.de/invenio/direktlink/16e41abc-a7af-44f8-a816-9afa99222075/.
12. Hat sich die Bundesregierung zur Forderung der IGOKD nach einer
umfassenden unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufarbeitung
dieser Medikamentenversuche eine Positionierung erarbeitet, und wenn
ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
13. Welche Maßnahmen wurden seit 1990 von der Bundesregierung oder
nachgeordneten Behörden ggf. ergriffen, um diese Versuche
wissenschaftlich oder juristisch aufzuarbeiten?
Aufgrund des öffentlichen Interesses wurde am Institut für Geschichte der
Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin unter Leitung von Prof. Volker
Hess ab Mitte 2013 das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung in
der DDR von 1961 bis 1989“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im März
2016 von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Abschlussbericht ist
öffentlich verfügbar (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR
Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016). Es
handelte sich nicht um ein Forschungsprojekt der Bundesregierung. Das
seinerzeit für die Themen der neuen Bundesländer zuständige Bundesministerium des
Innern (BMI) hat im Wege einer Zuwendung etwa 80 Prozent der Finanzierung
des Forschungsprojekts übernommen. Die weitere Unterstützung erfolgte durch
den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), den Bundesverband der
pharmazeutischen Industrie (BPI), die Bundesärztekammer, einige
Landesärztekammern und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.
14. Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche
erneute Überprüfung der bisherigen Aufarbeitung zu mehr Transparenz
und einer besseren Anerkennung der Opfer beitragen?
In seiner Stellungnahme vom März 2016 weist der wissenschaftliche Beirat zu
dem Forschungsprojekt bezüglich des Abschlussberichtes darauf hin, dass der
Rahmen der Untersuchung finanziell, zeitlich und personell begrenzt gewesen
sei. Zur Aufklärung offener Fragen seien weitere Forschungsprojekte nötig. Als
Problemfelder wurden dabei Vorgänge genannt, die nicht im Fokus des
durchgeführten Projekts lagen, etwa klinische Studien von Präparaten, die in der
ehemaligen DDR oder in den „Bruderländern“ entwickelt worden waren, den
Einsatz von Psychopharmaka bei Menschen, die in Heimen und Anstalten
untergebracht waren, oder den „materiellen Export“ von Körperteilen Verstorbener.
Für die weitere historische Aufarbeitung von klinischen Studien in der
ehemaligen DDR und die Überprüfbarkeit der von der Projektgruppe vorgelegten
Forschungsergebnisse sei die vorliegende Datenbasis zu sichern.
15. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen durch die
Bundesregierung als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt,
und wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen?
Die Bundesrepublik Deutschland hat Anfang der 1990er Jahre für Opfer
politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der
Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Strafrechtlichen
Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem
Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (Rehabilitierungsgesetze) einen rechtlichen
Rahmen geschaffen, der den Betroffenen eine Rehabilitierung und die
Geltendmachung bestimmter Folgeansprüche, etwa bei verfolgungsbedingten
gesundheitlichen Schädigungen, ermöglicht. Diese Gesetze erfassen im Wesentlichen
rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafrechts und
rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Ob die von der „Initiative für
Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur“ berichteten Sachverhalte
unter die genannten Gesetze fallen, lässt sich ohne Kenntnis sämtlicher
Umstände im jeweiligen Einzelfall nicht beurteilen. Abgesehen davon ist diese
Beurteilung der jeweils zuständigen Behörde bzw. dem jeweils zuständigen
Gericht vorbehalten.
16. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die beteiligten medizinischen DDR-
Einrichtungen bzw. ihre Rechtsnachfolger als Opfer des SED-Regimes
anerkannt oder entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese
Entschädigungen (bitte nach medizinischer Einrichtung und Zahl der
Entschädigten aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die beteiligten westdeutschen Unternehmen
als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt, und wenn ja,
wie hoch waren diese Entschädigungen (bitte nach Unternehmen und
Zahl der Entschädigten aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
18. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis
der Bundesregierung durch die beteiligten ausländischen
Pharmaunternehmen entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese
Entschädigungen (bitte nach Unternehmen und Zahl der Entschädigten aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Waren an den Medikamentenversuchen nach Kenntnis der
Bundesregierung auch DDR-Unternehmen beteiligt, die Rechtsvorgänger heute
existierender Unternehmen sind?
a) Wenn ja, um welche handelt es sich?
Die Fragen 19 und 19a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
b) Wenn ja, haben diese Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen als Opfer des
SED-Regimes anerkannt oder entschädigt (bitte ggf. Zahl der
Entschädigten und Höhe der Entschädigung angeben)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Plant die Bundesregierung, die bestehenden Entschädigungsregelungen
für Opfer der SED-Diktatur um die Gruppe der Betroffenen von
Medikamentenversuchen, insbesondere schwangere Frauen und deren Kinder, zu
erweitern, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wenn nein,
warum gibt es keine Planungen?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, das
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz so zu ergänzen, dass es auch die Fälle
des systematischen Dopings in der ehemaligen DDR grundsätzlich erfasst.
Darüberhinausgehende Änderungen an den Rehabilitierungsgesetzen sind derzeit
nicht geplant.
21. Plant die Bundesregierung, betroffene Personen zu ermitteln, zu beraten
und über mögliche Entschädigungsansprüche zu informieren, wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht, und welche Rolle könnten die SED-
Opferbeauftragte des Deutschen Bundestages und die Bundesstiftung zur
Aufarbeitung der SED-Diktatur nach Ansicht der Bundesregierung bei
einer solchen Initiative ggf. spielen?
Betroffene von DDR-Unrecht haben mit der Bundesbeauftragten für die Opfer
der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag und den jeweiligen
Landesbeauftragten in den neuen Ländern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner,
die eine umfassende Beratung anbieten.
Gemäß des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur ist es Zweck der Stiftung, in Zusammenarbeit mit anderen
Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur
umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur
in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen
DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht
und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der
Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu
festigen. In diesem Sinn hat die Stiftung zu dem Thema Medikamentenstudien
in der ehemaligen DDR ein wissenschaftliches Projekt gefördert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
22. Wurden die Medikamentenversuche in der DDR nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits in internationalen Gremien wie dem Europarat, der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder den Vereinten Nationen
behandelt, und wenn ja, wann, und wo?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
23. Hat sich die Bundesregierung zu der im Schreiben der IGOKD
formulierte Forderung, die Vorgänge als schwere Menschenrechtsverletzungen
einzustufen und gegebenenfalls vor internationalen Institutionen
aufzuarbeiten, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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