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Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Antwort zu Drs. 21/2686)

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3288 · Antwort · Original ↗

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Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Antwort zu Drs. 21/2686) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3288 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2686 – Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Schreiben vom 13. August 2025 hat die Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e. V. (IGOKD) die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag sowie internationale Institutionen über mutmaßliche schwere Menschenrechtsverletzungen im Gesundheitswesen der ehemaligen DDR informiert (www.initiative-fuer-gerechtigkeit-von-sed-opfern.de/aktuelle s/medikamentenopfer/). Nach Darstellung der IGOKD kam es in den 1970er- und 1980er-Jahren zu geheimen und teils illegalen Medikamentenversuchen an ahnungslosen Patienten, darunter auch an schwangeren Frauen, Minderjährigen und politischen Häftlingen. Diese Versuche sollen insbesondere in der Berliner Charité sowie weiteren Kliniken der DDR im Auftrag oder mit Wissen westlicher Pharmaunternehmen durchgeführt worden sein. Die IGOKD weist darauf hin, dass insbesondere schwangere Frauen – teils mit Vorerkrankungen oder Suchtproblemen – zu Testzwecken westdeutscher Präparate herangezogen worden seien, was in einzelnen Fällen zu schweren gesundheitlichen Schäden bei Müttern und Kindern geführt habe. Trotz wiederholter Hinweise und Zeugenaussagen sei bis heute keine umfassende strafrechtliche oder wissenschaftliche Aufarbeitung erfolgt (ebd.). Medienberichte, u. a. von „Der Spiegel“, „Die Zeit“, „Die Welt“, „MDR“, „SWR“ und „Deutschlandfunk“, bestätigen, dass zwischen 1983 und 1989 mehr als 600 Medikamentenstudien mit etwa 50 000 Probanden in rund 50 DDR-Kliniken durchgeführt wurden. Diese Forschungen sollen dem Devisenerwerb des SED-Staates gedient haben und wurden häufig ohne ausreichende Aufklärung der Beteiligten durchgeführt. Besonders erschütternd sind Berichte über Medikamentenversuche an Schwangeren und Neugeborenen, etwa mit Präparaten zur Blutbildung oder Hormonregulation (vgl. www.swr.de/swr kultur/doku-und-feature/ich-bin-doch-keine-traechtige-ratte-medikamentenver suche-an-schwangeren-in-der-charite-swr2-feature-2022-12-16-100.html; www.deutschlandfunk.de/charite-studie-keine-menschenversuche-in-der-ddr-1 00.html; www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/probande n-geheime-medikamententests-100.html; www.zeit.de/wissen/gesundheit/201 3-05/DDR-Medikamentenstudien-Menschenversuche; www.spiegel.de/wissen schaft/medizin/west-pharmakonzerne-betrieben-menschenversuche-in-der-dd Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. r-a-899306.html; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/ddr-impfskand al-hepatitis-schwangere-sed-unrecht-100.html; www.welt.de/geschichte/article 153314774/Fuer-Devisen-liess-die-DDR-Medikamente-an-Patienten-teste n.html, letzter Zugriff am 21. Oktober 2025). Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob und ggf. inwieweit die Bundesregierung Erkenntnisse über Umfang, Verantwortlichkeiten und Folgen dieser Versuche besitzt, welche Maßnahmen sie ggf. zur weiteren Aufklärung unterstützt und ob eine Entschädigung der betroffenen Personen bzw. ihrer Nachkommen beabsichtigt ist. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Aufgrund des öffentlichen Interesses – in den Jahren von 2010 bis 2013 gab es vermehrte Presseberichterstattung über klinische Prüfungen in der ehemaligen DDR – wurde am Institut für Geschichte der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin unter Leitung von Prof. Volker Hess ab Mitte des Jahres 2013 das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im März des Jahres 2016 von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Abschlussbericht ist öffentlich verfügbar (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016). Es handelte sich nicht um ein Forschungsprojekt der Bundesregierung. Das seinerzeit für die Themen der neuen Bundesländer zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) hat im Wege einer Zuwendung etwa 80 Prozent der Finanzierung des Forschungsprojekts übernommen. Die weitere Unterstützung erfolgte durch den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), die Bundesärztekammer, einige Landesärztekammern und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Das von den Fragestellern in Bezug genommene Schreiben der Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e. V. (IGOKD) vom 13. August 2025 ist der Bundesregierung bislang nicht zugegangen. Neuere Erkenntnisse zu klinischen Studien in der ehemaligen DDR, die über die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Studie aus dem Jahr 2016 hinausgingen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Auch zu anderweitigen Sachverhalten, die ausweislich der online verfügbaren Fassung des genannten Schreibens durch die IGOKD thematisiert werden, bei denen es sich jedoch nicht um klinische Prüfungen im Sinne der Definition dieses Begriffs nach § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes handelt, liegen der Bundesregierung keine neuen Erkenntnisse vor.  1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Umfang und die Art von Medikamentenversuchen in der DDR ggf. vor, insbesondere im Zeitraum zwischen 1970 und 1989?  2. An welchen medizinischen Einrichtungen der DDR, insbesondere an der Charité in Berlin, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung klinische Studien mit westdeutschen oder internationalen Pharmaunternehmen durchgeführt (bitte ggf. nach Einrichtung, Pharmaunternehmen und Art der Medikamentenversuche differenziert auflisten), und welche finanziellen Vereinbarungen wurden getroffen? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Dem Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989“ des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin können verschiedene Übersichten zu den in der Fragestellung thematisierten Sachverhalten entnommen werden. Die Ergebnisse dieser Studie wurden Mitte März 2016 von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt und der Abschlussbericht ist öffentlich verfügbar (Hess/ Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016). Darüber hinaus befinden sich die vorhandenen Akten des Ministeriums für Gesundheit der ehemaligen DDR und seiner nachgeordneten Stellen und Behörden im Bundesarchiv und können dort eingesehen werden. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.  3. Welche dieser medizinischen DDR-Einrichtungen bzw. ihrer Rechtsnachfolger haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach der politischen Wende bis zum heutigen Tage eigene Anstrengungen unternommen, um das von ihnen begangene Unrecht aufzuklären (bitte mit kurzer Beschreibung der Art der Anstrengung auflisten)? Ab Mitte 2013 bis 2016 wurde am Institut für Geschichte der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR, 1961–1989“ durchgeführt. Die bzw. der Beauftragte der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Neuen Länder hat das Projekt aufgrund des hohen öffentlichen Interesses mit einer Zuwendung in Höhe von bis zu 225 368,02 Euro unterstützt. Eine weitere finanzielle Unterstützung erfolgte durch die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Bundesärztekammer, die Landesärztekammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Saarland, Sachsen sowie den Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. und den Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. Ob darüber hinaus medizinische Einrichtungen der ehemaligen DDR bzw. ihre Rechtsnachfolger Anstrengungen im Sinne der Fragestellung unternommen haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.  4. Hat sich die Bundesregierung zu der Darstellung der Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur e. V., wonach insbesondere schwangere Frauen, Minderjährige und politische Häftlinge in der DDR ohne ausreichende Aufklärung als Probanden eingesetzt worden seien (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte Positionierung liegt hierzu nicht vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  5. Hält die Bundesregierung es nach heutigem Stand für erwiesen, dass bei Medikamentenstudien in der DDR medizinisch-ethische Grundsätze oder internationale Menschenrechtsnormen verletzt wurden (bitte Einschätzung erläutern)? Nach dem Abschlussbericht des Forschungsprojektes des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité- Universitätsmedizin Berlin haben sich keine belastbareren Hinweise ergeben, dass die klinischen Studien in der ehemaligen DDR nach einem anderen Standard durchgeführt wurden als zu der gleichen Zeit in Westdeutschland. Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Aufklärungspflichten.  6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, ob bei diesen Studien auch Todesfälle oder schwere gesundheitliche Folgeschäden auftraten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.  7. In welcher Weise wurden die Medikamentenstudien in der DDR nach Kenntnisstand der Bundesregierung von staatlichen Stellen (z. B. dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Gesundheitsministerium oder den Außenhandelsgesellschaften der DDR) kontrolliert oder begleitet? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.  8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, ob westdeutsche Behörden, insbesondere das damalige Bundesgesundheitsamt, über diese Studien informiert oder an deren Genehmigung beteiligt waren? Klinische Prüfungen (west)deutscher Unternehmen in der ehemaligen DDR waren in der Bundesrepublik Deutschland weder anzeige- noch genehmigungspflichtig, noch unterlagen sie der Überwachung durch die Arzneimittelbehörden der Bundesrepublik Deutschland. Eine vor März 2016 durchgeführte Suche nach etwaigen verfügbaren Akten des Bundesministeriums für Gesundheit zu klinischen Arzneimittelprüfungen (Az. 5163) sowie zu Angelegenheiten im Verhältnis zur ehemaligen DDR (Az. 5903) im Bundesarchiv war erfolglos. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen.  9. Hält die Bundesregierung es nach ihrer Bewertung für notwendig, die Rolle westdeutscher oder internationaler Unternehmen im Rahmen dieser Studien weiter aufzuklären oder deren mögliche Mitverantwortung zu prüfen, und wenn nein, warum nicht? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht die Stärkung der Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Erinnerungskultur vor. Prüfungen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht vorgesehen. 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über den Anteil schwangerer Frauen, Minderjähriger und politischer Häftlinge unter den damaligen Probanden in der DDR? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 11 verwiesen. 11. Existieren in Bundesarchiven oder nach Kenntnis der Bundesregierung in Landesarchiven noch Unterlagen über Medikamentenversuche an Schwangeren, insbesondere an der Charité in Berlin? In der Abteilung DDR (einschließlich SAPMO) des Bundesarchivs liegen in folgenden Beständen Unterlagen zu den im Auftrag westdeutscher und ausländischer Firmen in der DDR durchgeführten Medikamententests vor (die Verknüpfungen zur Rechercheplattform „invenio“ des Bundesarchivs sind öffentlich nutzbar): 1. Ministerium für Gesundheitswesen (Bestand DQ 1) Im Bereich Pharmazie, Apothekenwesen und Medizintechnik sind u. a. Sitzungen des Zentralen Gutachterausschusses für den Arzneimittelverkehr (ZGA) nachgewiesen, in denen mitunter auch Probleme der Auftrags-Tests besprochen wurden; https://invenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/1b054e78-3e06-4aa e-930c-d467b4d3a894/. 2. Versorgungszentrum für Pharmazie und Medizintechnik (Bestand DQ 105) Der Bestand enthält Unterlagen über die Organisation und vertragliche Regelung klinischer Auftragsuntersuchungen durch das dem Ministerium für Gesundheitswesen unterstellte Beratungsbüro für den Arzneimittel-Import (BBA) zu einer größeren Zahl von Firmen und Medikamenten; https://invenio.bundesa rchiv.de/invenio/direktlink/e23961e1-ae53-4f43-91b7-0bbc154e9b34/. 3. Zentrales Exportbüro (ZEB) beim Ministerium für Gesundheitswesen (Bestand DQ 108) Auch in diesem Bestand konnte eine Aktengruppe ermittelt werden, die ebenfalls Vertragsunterlagen zu getesteten Arzneimitteln sowie einige Angaben zu deren Vergütung enthält, die im Zusammenwirken mit der Berliner Import- Export-Gesellschaft (BIEG) erfolgte (siehe: Klinische Auftragsuntersuchungen (Test von Medikamenten), 1980–1991); https://invenio.bundesarchiv.de/inveni o/direktlink/1f362430-2572-4a51-8d03-36973b976d5a/. 4. Institut für Arzneimittelwesen (Bestand DQ 116) Die Bearbeitung des Bestands DQ 116 wurde in den Jahren 2016/2017 v. a. auf Grund zahlreicher Anfragen u. a. eines vom Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED- Diktatur, der Bundesärztekammer, der Landesärztekammern, des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (VfA) und des Bundesverbandes Pharmazeutischer Industrie (BPI) gefördertem Forschungsprojektes „Testen im Osten“ der Charité (Institut für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin) abschließend inhaltlich bearbeitet. Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen bezüglich Zulassung und Prüfung von Arzneimitteln, Gesundheitspflegemitteln, Labordiagnostika und pharmazeutischen Hilfsstoffen in der ehemaligen DDR bis zum Jahr 1990. Im Zuge vorangegangener Recherchen konnten hier auch Unterlagen zu Medikamententests an Schwangeren (z. B. im Rahmen des Einsatzes von Meclofenoxat/ Cerutil bei intrauteriner Mangelentwicklung – pathologische Verzögerung des Wachstums eines Fetus in der Gebärmutter (Uterus) ermittelt werden; u. a. Bundesarchiv-Signaturen: DQ 116/ 1211 und 1213); https://invenio.bundesarch iv.de/invenio/direktlink/679d0b9d-f7cf-41d5-bc73-b4b3011c4f02/ und https://i nvenio.bundesarchiv.de/invenio/direktlink/55f3b2c6-50c1-4145-82e5-61aeb48 d9672/. 5. Betriebe des Bereiches Kommerzielle Koordinierung (Bestand DL 210) und 6. Bereich Kommerzielle Koordinierung (DL 226) Insbesondere im Bereich der Berliner Import-Export-Gesellschaft mbH (BIEG) sind Lieferpapiere und Vertragsunterlagen zu klinischen Studien enthalten. Prüfungen explizit an Schwangeren konnten anhand von Stichproben nicht ermittelt werden. Auch eine Recherche im Bestand DL 226 Bereich Kommerzielle Koordinierung ergab keine Hinweise auf relevante Unterlagen; https://invenio.b undesarchiv.de/invenio/direktlink/16e41abc-a7af-44f8-a816-9afa99222075/. 12. Hat sich die Bundesregierung zur Forderung der IGOKD nach einer umfassenden unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufarbeitung dieser Medikamentenversuche eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 13. Welche Maßnahmen wurden seit 1990 von der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden ggf. ergriffen, um diese Versuche wissenschaftlich oder juristisch aufzuarbeiten? Aufgrund des öffentlichen Interesses wurde am Institut für Geschichte der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin unter Leitung von Prof. Volker Hess ab Mitte 2013 das Forschungsprojekt „Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im März 2016 von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Abschlussbericht ist öffentlich verfügbar (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten, DDR Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin 2016). Es handelte sich nicht um ein Forschungsprojekt der Bundesregierung. Das seinerzeit für die Themen der neuen Bundesländer zuständige Bundesministerium des Innern (BMI) hat im Wege einer Zuwendung etwa 80 Prozent der Finanzierung des Forschungsprojekts übernommen. Die weitere Unterstützung erfolgte durch den Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa), den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI), die Bundesärztekammer, einige Landesärztekammern und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. 14. Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine mögliche erneute Überprüfung der bisherigen Aufarbeitung zu mehr Transparenz und einer besseren Anerkennung der Opfer beitragen? In seiner Stellungnahme vom März 2016 weist der wissenschaftliche Beirat zu dem Forschungsprojekt bezüglich des Abschlussberichtes darauf hin, dass der Rahmen der Untersuchung finanziell, zeitlich und personell begrenzt gewesen sei. Zur Aufklärung offener Fragen seien weitere Forschungsprojekte nötig. Als Problemfelder wurden dabei Vorgänge genannt, die nicht im Fokus des durchgeführten Projekts lagen, etwa klinische Studien von Präparaten, die in der ehemaligen DDR oder in den „Bruderländern“ entwickelt worden waren, den Einsatz von Psychopharmaka bei Menschen, die in Heimen und Anstalten untergebracht waren, oder den „materiellen Export“ von Körperteilen Verstorbener. Für die weitere historische Aufarbeitung von klinischen Studien in der ehemaligen DDR und die Überprüfbarkeit der von der Projektgruppe vorgelegten Forschungsergebnisse sei die vorliegende Datenbasis zu sichern. 15. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen durch die Bundesregierung als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen? Die Bundesrepublik Deutschland hat Anfang der 1990er Jahre für Opfer politischer Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) mit dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (Rehabilitierungsgesetze) einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der den Betroffenen eine Rehabilitierung und die Geltendmachung bestimmter Folgeansprüche, etwa bei verfolgungsbedingten gesundheitlichen Schädigungen, ermöglicht. Diese Gesetze erfassen im Wesentlichen rechtsstaatswidrige Entscheidungen auf dem Gebiet des Strafrechts und rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidungen. Ob die von der „Initiative für Gerechtigkeit der Opfer der kommunistischen Diktatur“ berichteten Sachverhalte unter die genannten Gesetze fallen, lässt sich ohne Kenntnis sämtlicher Umstände im jeweiligen Einzelfall nicht beurteilen. Abgesehen davon ist diese Beurteilung der jeweils zuständigen Behörde bzw. dem jeweils zuständigen Gericht vorbehalten. 16. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die beteiligten medizinischen DDR- Einrichtungen bzw. ihre Rechtsnachfolger als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen (bitte nach medizinischer Einrichtung und Zahl der Entschädigten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die beteiligten westdeutschen Unternehmen als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen (bitte nach Unternehmen und Zahl der Entschädigten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 18. Wurden die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die beteiligten ausländischen Pharmaunternehmen entschädigt, und wenn ja, wie hoch waren diese Entschädigungen (bitte nach Unternehmen und Zahl der Entschädigten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Waren an den Medikamentenversuchen nach Kenntnis der Bundesregierung auch DDR-Unternehmen beteiligt, die Rechtsvorgänger heute existierender Unternehmen sind? a) Wenn ja, um welche handelt es sich? Die Fragen 19 und 19a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.  b) Wenn ja, haben diese Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die betroffenen Personen oder ihre Nachkommen als Opfer des SED-Regimes anerkannt oder entschädigt (bitte ggf. Zahl der Entschädigten und Höhe der Entschädigung angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 20. Plant die Bundesregierung, die bestehenden Entschädigungsregelungen für Opfer der SED-Diktatur um die Gruppe der Betroffenen von Medikamentenversuchen, insbesondere schwangere Frauen und deren Kinder, zu erweitern, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, und wenn nein, warum gibt es keine Planungen? Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz so zu ergänzen, dass es auch die Fälle des systematischen Dopings in der ehemaligen DDR grundsätzlich erfasst. Darüberhinausgehende Änderungen an den Rehabilitierungsgesetzen sind derzeit nicht geplant. 21. Plant die Bundesregierung, betroffene Personen zu ermitteln, zu beraten und über mögliche Entschädigungsansprüche zu informieren, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und welche Rolle könnten die SED- Opferbeauftragte des Deutschen Bundestages und die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur nach Ansicht der Bundesregierung bei einer solchen Initiative ggf. spielen? Betroffene von DDR-Unrecht haben mit der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag und den jeweiligen Landesbeauftragten in den neuen Ländern Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, die eine umfassende Beratung anbieten. Gemäß des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist es Zweck der Stiftung, in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen auf dem Gebiet der Aufarbeitung der SED-Diktatur, Beiträge zur umfassenden Aufarbeitung von Ursachen, Geschichte und Folgen der Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und in der ehemaligen DDR zu leisten und zu unterstützen, die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Opfer wachzuhalten sowie den antitotalitären Konsens in der Gesellschaft, die Demokratie und die innere Einheit Deutschlands zu fördern und zu festigen. In diesem Sinn hat die Stiftung zu dem Thema Medikamentenstudien in der ehemaligen DDR ein wissenschaftliches Projekt gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 22. Wurden die Medikamentenversuche in der DDR nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in internationalen Gremien wie dem Europarat, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder den Vereinten Nationen behandelt, und wenn ja, wann, und wo? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 23. Hat sich die Bundesregierung zu der im Schreiben der IGOKD formulierte Forderung, die Vorgänge als schwere Menschenrechtsverletzungen einzustufen und gegebenenfalls vor internationalen Institutionen aufzuarbeiten, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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