Schriftliche Frage 22 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Inwieweit sieht sich die Bundesregierung angesichts der jüngsten US-Repressionen gegen die HateAid gGmbH in der Pflicht, die technische Funk…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 22 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Inwieweit sieht sich die Bundesregierung angesichts der jüngsten US-Repressionen gegen die HateAid gGmbH in der Pflicht, die technische Funk…
Frage 22 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke):
Inwieweit sieht sich die Bundesregierung angesichts der jüngsten US-Repressionen gegen die HateAid gGmbH in der Pflicht, die technische Funktionsfähigkeit von NGOs der digitalen Zivilgesellschaft zu garantieren, und verfolgt sie hierbei Pläne, etwa durch die Bereitstellung einer staatlich abgesicherten IT-Infrastruktur, gezielte Unterstützung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel, um diese Organisationen bei einer Migration von USbasierten Diensten zu unterstützen und ihre Arbeit vor Eingriffen in die digitale Infrastruktur abzusichern, und wenn ja, welche sind dies konkret?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 3. März 2026:
Non-Governmental Organizations (NGOs) sind eigenständig für ihre technische Funktionsfähigkeit zuständig. Somit liegen auch mögliche Vorhaben, um die eigene Organisation abzusichern oder IT-Migrationen weg von US-basierten Diensten durchzuführen, unmittelbar bei den Organisationen selbst. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet für alle Verbraucherinnen und Verbraucher eine Vielzahl von Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten an, um sich gegen Eingriffe in die eigene digitale Infrastruktur abzusichern; diese können auch von NGOs in Eigenverantwortung genutzt werden.
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