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Schriftliche Frage 32 von Rainer Galla (AfD): Haben sich die Bundesregierung oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei der Parole…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 32 von Rainer Galla (AfD): Haben sich die Bundesregierung oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei der Parole… Frage 32 (Rainer Galla, AfD): Haben sich die Bundesregierung oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof eine Auffassung dazu gebildet, ob es sich bei der Parole „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ bzw. deren Kurzform „Gemeinnutz vor Eigennutz“ aufgrund deren Verwendung im Dritten Reich – im Parteiprogramm der NSDAP vom 24. Februar 1920 (sog. „25-Punkte-Programm“) endeten die Ausführungen unter Nummer 24 mit der durch Fettdruck und Zentrierung besonders hervorgehobenen Formulierung „Gemeinnutz vor Eigennutz“ (https://nius.de/gesellschaft/news/gemeinnutz-vo r-eigennutz-bischof-nsdap-afd), die Rückseite der 1-Reichsmark-Münze wies den deutschen Wappenadler umgeben vom Schriftzug „Gemeinnutz vor Eigennutz“ auf (www.muenzkatalog-onlin e.de/katalog/muenzen/muenze_369.html) und auf der 2-Reichsmark-Münze war, „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ als Randschrift angebracht (www. muenzkatalog-online.de/katalog/muenzen/muenz e_379.html) – um ein verbotenes Kennzeichen im Sinne von § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt (bitte ausführen), und besteht nach Auffassung der Bundesregierung die von mir befürchtete Gefahr, dass eine übermäßige Anwendung der Vorschrift des § 86a StGB ungewollt dazu beitragen kann, die Gräueltaten des Nationalsozialismus zu bagatellisieren, wenn auch Äußerungen kriminalisiert werden, die ein Durchschnittsbürger kaum mit dem Dritten Reich in Verbindung bringen würde (vgl. die Parole „Alles für Deutschland“)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. März 2026: Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu abstrakten bzw. hypothetischen Fragestellungen. Die Subsumtion möglicherweise inkriminierter Äußerungen bzw. Kennzeichen unter einschlägige strafrechtliche Bestimmungen muss stets in Ansehung aller relevanten Umstände des Einzelfalls durch die jeweils zuständigen Stellen erfolgen.

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