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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250)

dip / rede 15.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 70. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Rainer Galla (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/5250) Welche Prüfungen nimmt die beim Bundeskriminalamt (BKA) eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die in ihrem Internetauftritt zu ihrer Aufgabe als Zentralstelle gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) selbst angibt, vor der „Weiterleitung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die zuständigen Landesbehörden“ eine „Prüfung auf strafrechtliche Relevanz sowie auf mögliche Gefährdungsaspekte“ vorzunehmen (bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/meldestelle_node.html), bei eingehenden Hinweisen konkret vor (bitte ausführen, welche formalen und inhaltlichen Prüfungen im Hinblick auf eine potenzielle Relevanz aufgrund welcher Qualifikation der hiermit befassten Personen vorgenommen werden), und warum wurde im konkreten Fall eines Hinweises mit Bezug auf den Artikel „Auch Sozialdemokraten riefen ,Alles für Deutschland‘„ vom 13. Mai 2024 (achgut.com/artikel/auch_sozialdemokraten_riefen_alles_fuer_deutschland) das Vorliegen eines „potenziell strafrechtlich relevanten Sachverhalts“ angenommen und der Hinweis an das Landeskriminalamt Bayern weitergeleitet, obwohl es sich bei dem Artikel um „ein Musterbeispiel für staatsbürgerliche Aufklärung“ handelt (achgut.com/artikel/staatsschutz_verfolgt_achgut_wegen_spd_zitats), sodass im Hinblick auf die Sozialadäquanzklausel in § 86a Absatz 3 in Verbindung mit § 86 Absatz 4 des Strafgesetzbuches eine Strafbarkeit – nach meiner Auffassung sogar offensichtlich – ausscheidet (bitte ausführen, aufgrund welcher konkreter Erwägungen bzw. Prüfungen das Verfahren an das Landeskriminalamt Bayern weitergeleitet wurde)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Christoph de Vries: Die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet beim Bundeskriminalamt (ZMI BKA) prüft die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine strafrechtliche Erstbewertung, welche grundsätzlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung erfolgt. Zudem steht die ZMI BKA im engen Austausch mit ihren justiziellen Kooperationspartnern, im Einzelnen mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen bei der Staatsanwaltschaft Köln (ZAC NRW) und der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT Hessen). Die endgültige Entscheidung über das Vorliegen einer Straftat und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens obliegt der Justiz bzw. der jeweils örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörde.

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