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Schriftliche Frage 42 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Fall, in dem einem Sportschützen auf Grundlage eines Hinweises des Verfassungsschutzes die waffenre…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 42 von Steffen Janich (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Fall, in dem einem Sportschützen auf Grundlage eines Hinweises des Verfassungsschutzes die waffenre… Frage 42 (Steffen Janich, AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Fall, in dem einem Sportschützen auf Grundlage eines Hinweises des Verfassungsschutzes die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen wurde, nachdem der Kauf von Kaffee bei einem mutmaßlich rechtsextremen Online-Anbieter als Anhaltspunkt für eine entsprechende Nähe gewertet worden war, sich dieser Vorwurf jedoch als falsch herausstellte, und wenn ja, hat sie hierzu eine Position (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/voellig-ab surd-wie-der-kauf-von-bohnenkaffee-zum-waffen entzug-fuehrte_66287165-2712-4c5d-8ace-3e539 e3f42d2.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. März 2026: Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die öffentliche Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung nimmt zu Ländersachverhalten aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung grundsätzlich keine Stellung. Der Vollzug des Waffenrechts ist eigene Angelegenheit der Länder.

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