Schriftliche Frage 28 von Maximilian Kneller (AfD): Sind der Bundesregierung die gerichtlichen Entscheidung zu der Frage bekannt, ob die bloße Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 28 von Maximilian Kneller (AfD): Sind der Bundesregierung die gerichtlichen Entscheidung zu der Frage bekannt, ob die bloße Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deu…
Frage 28 (Maximilian Kneller, AfD):
Sind der Bundesregierung die gerichtlichen Entscheidung zu der Frage bekannt, ob die bloße Mitgliedschaft in der Partei „Alternative für Deutschland (AfD)“ ausreicht, um den Erwerb oder den Erhalt eines Jagdscheins oder einer Waffenbesitzkarte (WBK) zu verweigern beziehungsweise den Entzug eines bereits erteilten Jagdscheins oder einer bestehenden WBK zu begründen, und wenn ja, sieht sie aufgrund dessen gesetzlichen Änderungs- bzw. Klarstellungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. November 2025:
Der Bundesregierung sind gerichtliche Entscheidungen zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse, wie zum Beispiel der Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2024, Aktenzeichen 3 EO 453/23, bekannt. Der Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode sieht den Auftrag zur umfassenden Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung aller Experten und Betroffenen vor. Der Evaluierungsprozess ist im September 2025 gestartet. Auch Aspekte der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 des Waffengesetzes werden Gegenstand der Evaluierung sein.
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