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Schriftliche Frage 28 von Stephan Brandner (AfD): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundestagsabgeordnete aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und falls ja, wie vie…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Stephan Brandner (AfD): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundestagsabgeordnete aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und falls ja, wie vie… Frage 28 (Stephan Brandner, AfD): Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Bundestagsabgeordnete aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet, und falls ja, wie viele Bundestagsabgeordnete werden aktuell vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2025: Eine Beantwortung Ihrer Frage muss trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, aus Gründen des Staatswohls unterbleiben. Durch die Beantwortung der Frage würden spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zu Aufklärungsinteressen und -schwerpunkten sowie zum konkreten Erkenntnisstand des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) offengelegt, wodurch die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigt würde. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Eine Beantwortung der Frage unter VS-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, würde die nachrichtendienstlichen Informationen gerade derjenigen Personengruppe offenbaren, auf die sich die Schriftliche Frage bezieht. Eine Beantwortung der Frage unter VS-Einstufung scheidet daher im Ergebnis einer Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland aus. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens nicht hingenommen werden kann.

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