Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mi…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 21 von Dr. Irene Mihalic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mi…
Frage 21 (Dr. Irene Mihalic, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 personelle Überschneidungen zwischen Schießsportvereinen bzw. deren Mitgliedern und rechtsextremistischen Parteien oder Zusammenschlüssen bekannt geworden (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. August 2025:
Aktuell ist der Bundesregierung eine einstellige Zahl von Schießsportund Schützenvereinen bekannt, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese zurzeit durch Mitglieder rechtsextremistischer Gruppierungen beeinflusst oder sogar geprägt werden. Entsprechenden Hinweisen geht das Bundesamt für Verfassungsschutz nach. Es prüft laufend, ob sich die Erkenntnislage so verdichtet, dass durch Erkenntnismitteilungen zu einzelnen Mitgliedern über die Landesämter für Verfassungsschutz Maßnahmen der Waffenbehörden initiiert werden können oder dass bei den Innenministerien des Bundes und der Länder ein Verbot des Vereins anzuregen ist. Die Bundesregierung kann eine Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern aus Gründen des Staatswohls nicht vornehmen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu Aufklärungsaktivitäten ließen Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Dies insbesondere, da es sich zahlenmäßig um eine kleine Anzahl von Personen handelt. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der erfragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung aufgrund der im Grundgesetz festgeschriebenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder zu Angelegenheiten die Länder betreffend keine Stellung.
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