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Schriftliche Frage 48 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Inneren Alexander Dobrindt (CSU) den Ei…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..

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Schriftliche Frage 48 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Inneren Alexander Dobrindt (CSU) den Ei… Frage 48 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Inneren Alexander Dobrindt (CSU) den Einsatz von Programmen des Unternehmens auf Bundesebene weiterhin – auch mit Blick auf einen entsprechenden Rahmenvertrag, der auch die Nutzung für Bundesbehörden offenhält – nicht ausschließt (vgl. „Dobrindt schließt Palantir- Nutzung nicht aus“, taz. die tageszeitung vom 9. Juni 2025, abrufbar unter https://taz.de/Gruene-kritisie ren-Ueberwachungssoftware/!6093377/), aus der jüngsten Einschätzung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, der die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Software der US-Firma Palantir in Bayern erneut infrage stellte, und nimmt die Bundesregierung auch mit Blick auf den Umstand, dass bei der jüngsten Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz, IMK) entsprechende Beschlussvorlagen keine notwendige Mehrheit bekamen, mittlerweile vom Einsatz auf Bundesebene Abstand? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. Juli 2025: Es besteht aktuell kein Anlass für Schlussfolgerumgen seitens der Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Jede Software, so auch eine Software für die Datenanalyse, wird und würde im Rahmen des geltenden Rechts eingesetzt bzw. eingesetzt werden. Der in der 223. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder diesbezüglich gefasste Beschluss steht einer Prüfung des Einsatzes der Software auf Bundesebene nicht entgegen.

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