Schriftliche Frage 40 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister für Digitales und Staats…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 40 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister für Digitales und Staats…
Frage 40 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nimmt der Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, vor dem Hintergrund der jüngsten, durch den Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung, Dr. Karsten Wildberger, geäußerten Skepsis gegenüber dem Unternehmen (vgl. „Digitale Souveränität: Wildberger will weniger Microsoft und Palantir“ www.heise.de/ne ws/Digitale-Souveraenitaet-Wildberger-will-weni ger-Microsoft-und-Palantir-11257484.html) und der Tatsache, dass sich nach den Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes und des Bundeskriminalamts (BKA) nunmehr bereits der dritte Bundesminister kritisch öffentlich positioniert hat, mittlerweile von einer möglichen Beschaffung der Software des öffentlich in der Kritik stehenden US-Unternehmens Palantir um Peter Thiel für Sicherheitsbehörden des Bundes Abstand, und bleibt die Bundesregierung weiterhin auch angesichts des Umstands, dass die Frage öffentlich immer wieder kontrovers diskutiert wird und von zentraler Bedeutung für die zukünftige Sicherheitsarchitektur Deutschlands ist, bei ihrer bisherigen Position, dass „die jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung“ entscheiden und „eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung […] nicht erforderlich“ sei (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 52 auf Bundestagsdrucksache 21/4573)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 28. April 2026:
Die Bundesregierung hält an ihrer bisherigen Position fest. Entscheidungen über etwaige Beschaffungen werden von den jeweils zuständigen Ressorts im Rahmen der geltenden Zuständigkeitsordnung und unter Berücksichtigung der fachlichen Bedarfe getroffen. Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung ist nicht erforderlich. Bezüglich der der Fragestellung zu entnehmenden Annahme einer möglichen Beschaffung der genannten Software für den polizeilichen Bereich wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/4923 verwiesen. Der modulare Ansatz zum Aufbau der Fähigkeiten zur Auswertung und Analyse reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern und erhöht die digitale Souveränität. Die Nachrichtendienste des Bundes sind von dieser Antwort ausgenommen. Die Beantwortung Ihrer Frage in Bezug auf die Nachrichtendienste des Bundes betrifft solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage nicht erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung findet seine Grenzen in den gleichfalls Verfassungsrang genießenden schutzwürdigen Interessen des Staatswohls. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes bekannt würden. Infolgedessen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes ziehen. Dies könnte folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit zur Folge haben, womit letztlich der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes – die Sammlung und Auswertung von Informationen – nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die Gewinnung von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes jedoch unerlässlich. Sofern solche Informationen entfallen oder wesentlich zurückgehen sollten, würden empfindliche Informationslücken auch im Hinblick auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland drohen. Selbst eine Verschlusssachen-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Bedeutung für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die Arbeitsweise der Nachrichtendienste des Bundes so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Dies gilt umso mehr für die Frage der Beschaffung nachrichtendienstlich relevanter Techniken oder Fähigkeiten. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen in ihrer Detailtiefe derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort verweigert wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhalts zu werten.
Relationen
- asked ← Konstantin von Notz (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung