Schriftliche Frage 54 von Lea Reisner (DIE LINKE): Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer bei der Regierung in Kiew geführten Liste, die zu Informationszwecken an Europol übermitte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 54 von Lea Reisner (DIE LINKE): Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer bei der Regierung in Kiew geführten Liste, die zu Informationszwecken an Europol übermitte…
Frage 54 (Lea Reisner, Die Linke):
Hat das Bundesinnenministerium Kenntnis von einer bei der Regierung in Kiew geführten Liste, die zu Informationszwecken an Europol übermittelt wurde und die über 3.000 Ukrainern enthält, die von Russland in besetzten Gebieten (etwa Mariupol) gefangen gehalten wurden (www.europo l.europa.eu/media-press/newsroom/news/fact-che ck-europol-support-to-ukraine-and-entries-scheng en-information-system), und inwiefern hat das Bundesinnenministerium diese Liste genutzt, um einzelne der dort aufgeführten Ex-Gefangenen in das Schengener Informationssystem (SIS II) zur Einreiseverweigerung einzutragen (bitte angeben, wie viele Menschen in das SIS II eingetragen wurden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. März 2026:
Das Bundesministerium des Innern und das Bundespolizeipräsidium haben Kenntnis über eine über EUROPOL übermittelte Erkenntnismitteilung von ukrainischen Behörden. Auf Grundlage dieser Erkenntnismitteilung hat das Bundespolizeipräsidium insgesamt 3.474 Personen zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Präventiv-polizeiliche Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung im Schengener Informationssystem (SIS) richten sich nach Artikel 24 ff. der Verordnung (EU) 2018/1861.
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