Praxis präventiver Ausschreibungen durch Bundesbehörden im Rahmen des Schengener Informationssystems
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Praxis präventiver Ausschreibungen durch Bundesbehörden im Rahmen des Schengener Informationssystems
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/849
21. Wahlperiode 10.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörg Zirwes, Hannes Gnauck, Lars Haise, Sascha Lensing und
der Fraktion der AfD
Praxis präventiver Ausschreibungen durch Bundesbehörden im Rahmen des
Schengener Informationssystems
Das Schengener Informationssystem (SIS) ist das zentrale Informationssystem
für den polizeilichen und justiziellen Austausch zwischen den Staaten des
Schengenraums. Es ermöglicht unter anderem Ausschreibungen zur Festnahme,
Aufenthaltsermittlung sowie zur verdeckten Kontrolle von Personen. In
Deutschland ist die Nationale Zentralstelle SIRENE beim Bundeskriminalamt
(BKA) für die Koordination der SIS-Daten zuständig (vgl. Bundeskriminalamt,
www.bka.de).
Besondere Aufmerksamkeit verdient nach Auffassung der Fragesteller die
sogenannte Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36 Absatz 4
der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Diese Ausschreibungsform kann vorgenommen werden, ohne dass ein
konkreter Straftatverdacht gegen die betroffene Person besteht. Ziel ist es, durch
polizeiliche Kontrollen Informationen über Reisebewegungen, Begleitpersonen
oder das Verhalten von Personen zu gewinnen, die als mögliche Gefährder
eingestuft werden (vgl. eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELE
X:02018R1862-20220801).
Die nationale Abbildung für diese Praxis findet sich in den §§ 47, 33b Absatz 2
des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG), in § 17 Absatz 3 Satz 1 und 2 des
Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) sowie in § 30a des
Bundespolizeigesetzes (BPolG). Demnach sind die benannten Behörden befugt,
Ausschreibungen zur polizeilichen Beobachtung oder Kontrolle vorzunehmen,
wenn dies zur Abwehr einer von dem Betroffenen ausgehenden erheblichen
Gefährdung oder anderer erheblicher Gefahren für die innere oder äußere
Sicherheit des Staates erforderlich ist (Artikel 37 Absatz 4 der Verordnung
2018/1862), etwa im Bereich der Nachrichtendienste.
Da die Ausschreibungen in der Regel ohne Wissen der betroffenen Personen
erfolgen, können sie bei grenzüberschreitenden Reisen zu wiederholten
Befragungen und Kontrollmaßnahmen führen. Eine systematische Auswertung zu
Zahl, Art und Kriterien dieser Ausschreibungen ist bislang nicht öffentlich
verfügbar. Auch bleibt für die Fragesteller unklar, in welchem Umfang politische
Einschätzungen – etwa im Zusammenhang mit der Einordnung als sogenannte
extremistische Personen – für eine solche Maßnahme ausschlaggebend sind.
Vor dem Hintergrund der potenziellen Grundrechtseingriffe und der
Intransparenz der zugrundeliegenden Praxis erscheint es den Fragestellern geboten, die
Kriterien, den Umfang und die rechtliche Kontrolle dieser Ausschreibungen
parlamentarisch aufzuarbeiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36
Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 haben Bundesbehörden in den
Jahren 2020 bis 2025 jeweils vorgenommen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
2. Wie viele dieser Ausschreibungen (vgl. Frage 1) betrafen deutsche
Staatsangehörige (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele der in Frage 1 erfragten Ausschreibungen erfolgten ohne
Vorliegen eines konkreten strafrechtlichen Tatverdachts?
4. Welche gesetzlichen, untergesetzlichen oder internen Vorgaben wenden
Bundesbehörden bei der Entscheidung über eine Ausschreibung zur
verdeckten Kontrolle im Schengener Informationssystem an (bitte auch
vorhandene Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen oder
Bewertungsschemata benennen)?
5. Welche Behörden können solche Ausschreibungen beim BKA anregen
(z. B. Landeskriminalämter, Bundesamt für Verfassungsschutz) oder
selbst vornehmen, und welche Prüfschritte oder formalen Anforderungen
gelten vor Eintragung einer entsprechenden Ausschreibung?
6. In welchem Umfang wird die Einordnung einer Person in bestimmte
sicherheitsrelevante Kategorien (z. B. politischer Extremismus,
terroristische Gefährdung, Ideologiebezug) bei der Entscheidung über eine
Ausschreibung berücksichtigt?
7. Welche Behörden oder Stellen innerhalb Deutschlands oder in anderen
Mitgliedstaaten des Schengenraums werden im Fall eines SIS-Treffers im
Zusammenhang mit einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle
informiert, und welche Daten werden dabei übermittelt?
8. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2020 bis 2025 aufgrund von
Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle zu folgenden Reaktionen oder
Maßnahmen durch ausländische Behörden:
a) intensive Polizeikontrollen oder Befragungen?
b) Zurückweisungen oder verweigerte Einreisen?
c) vorläufige Ingewahrsamnahmen?
d) sonstige staatliche Maßnahmen?
9. Wie viele Personen haben in den Jahren 2020 bis 2025 Auskunftsanträge
in Bezug auf ihre mögliche Erfassung im SIS gestellt, und in wie vielen
Fällen wurde das Vorliegen einer Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle
dabei bestätigt?
10. In wie vielen Fällen kam es nach Auskunftsersuchen, Widerspruchs- oder
Löschungsanträgen zu einer vollständigen oder teilweisen Löschung
solcher Ausschreibungen?
11. Für welchen Zeitraum werden Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle
grundsätzlich im Schengener Informationssystem gespeichert, und unter
welchen Voraussetzungen erfolgt eine Verlängerung oder automatische
Löschung, insbesondere wenn zwischenzeitlich keine
sicherheitsrelevanten Erkenntnisse mehr vorliegen?
12. Hat sich die Bundesregierung im Hinblick auf die grundrechtliche
Bewertung von Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle gemäß Artikel 36
Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1862 juristisch beraten lassen, und
wenn ja, was beinhaltete dieser juristische Rat?
13. Welche internen Kontrollinstanzen oder externen Aufsichtsbehörden
überprüfen die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der SIS-
Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle durch Bundesbehörden?
14. Liegen dem Bundesministerium des Innern, dem BKA oder anderen
Bundesbehörden interne Berichte, statistische Auswertungen oder sonstige
Lageanalysen zur Entwicklung dieser Ausschreibungspraxis in den Jahren
2020 bis 2025 vor, und wenn ja, in welcher Form?
15. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Transparenz und rechtsstaatlichen Kontrolle im Zusammenhang mit
Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle, und wenn ja, inwiefern?
Berlin, den 24. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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