Schriftliche Frage 58 von Otto Strauß (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wohin das für die Abschiebung von 20 straffällig gewordenen afghanischen Staatsangehöri…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 58 von Otto Strauß (AfD): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wohin das für die Abschiebung von 20 straffällig gewordenen afghanischen Staatsangehöri…
Frage 58 (Otto Strauß, AfD):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wohin das für die Abschiebung von 20 straffällig gewordenen afghanischen Staatsangehörigen von Leipzig nach Kabul eingesetzte Charterflugzeug (www.deutschlandfunk.de/bundesregi erung-schiebt-20-straftaeter-nach-afghanistan-ab- 104.html) nach seiner Landung in Kabul weitergeflogen ist (bitte Datum, Uhrzeit, Zielflughafen und etwaige Zwischenstopps angeben) und welche Personen oder welche Art von Fracht bzw. sonstiger Ladung sich auf dem Weiter- oder etwaigem Rückflug an Bord befanden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. März 2026:
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Luftfahrzeug am 26. Februar 2026 von Kabul um 15.00 Uhr (Ortszeit) gestartet und mit Landung gegen 18.00 Uhr (Ortszeit) am 26. Februar 2026 in Trabzon/Türkei angekommen. Am 27. Februar 2026 ist das Luftfahrzeug gegen 14.30 Uhr (Ortszeit) von Trabzon nach Leipzig mit Ankunft am 27. Februar 2026 gegen 16.10 Uhr geflogen. An Bord des Luftfahrzeuges befanden sich die Beamten der Bundespolizei, zwei Ärzte und zwei Dolmetscher sowie die Flugzeugbesatzung, die die Rückführungsmaßnahme nach Kabul begleitet hatten. Neben dem mitgeführten persönlichen Gepäck der aufgeführten Personen befand sich keine Fracht oder sonstige Ladung an Bord.
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