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Schriftliche Frage 78 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass aktuell bereits 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland armutsgefährdet…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 78 von Cansin Köktürk (DIE LINKE): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass aktuell bereits 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland armutsgefährdet… Frage 78 (Cansin Köktürk, Die Linke): Liegen der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass aktuell bereits 15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland armutsgefährdet sind (vgl. www.destatis.de/DE/Presse/Pres semitteilungen/2025/11/PD25_N065_63.html) und die geplanten Sanktionsmaßnahmen durch die Reform deutlich verschärft werden sollen, statistische Prognosen darüber vor, wie viele minderjährige Kinder, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch leben, im Zuge der „Neuen Grundsicherung“ zusätzlich unter die Armutsgefährdungsschwelle rutschen werden, und falls nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es nicht zu einem Anstieg von Kinderarmut kommt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 25. Februar 2026: Nach Auffassung der Bundesregierung ist kein Anstieg der Kinderarmut infolge des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (13. SGB II-Änderungsgesetz) zu erwarten. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, mit dem 13. SGB II- Änderungsgesetz die Vermittlung in Erwerbstätigkeit zu stärken. Erwerbstätigkeit von Eltern ist das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Kinderarmut. Daneben hat sie eine wichtige Vorbildfunktion für Kinder und beeinflusst auch deren spätere Erwerbsbiographie positiv. Eltern werden durch die Jobcenter mit Beratung und einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten unterstützt. Diese sollen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz weiter verbessert werden. Der Bundesregierung liegen entsprechend keine statistischen Prognosen im Sinne der Fragestellung vor.

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