Schriftliche Frage 106 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Umsetzung des durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erweiterten Innovationsfonds-Förderauftrags zur Entw…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 106 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie ist der Stand der Umsetzung des durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erweiterten Innovationsfonds-Förderauftrags zur Entw…
Frage 106 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie ist der Stand der Umsetzung des durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erweiterten Innovationsfonds-Förderauftrags zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit, insbesondere im Hinblick auf den angestrebten Aufbau eines nationalen anonymen Meldesystems für Never Events (bitte ggf. die Anzahl bereits bewilligter Forschungsvorhaben separat angeben), und welche Schritte sind im Anschluss an die Projektphase zur Einrichtung einer dauerhaften Vertrauensstelle sowie zur Finanzierung und Überführung in eine regelhafte Struktur vorgesehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 25. Februar 2026:
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wurde innerhalb der Versorgungsforschung des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Mitteleinsatz zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Meldesystemen zur Förderung der Patientensicherheit ermöglicht (siehe § 92a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V). Dadurch sollte insbesondere der Aufbau eines nationalen Meldesystems zur anonymen Erfassung von Never Events und gravierenden unerwünschten Ereignissen einrichtungsübergreifender Bedeutung unterstützt werden. Am 20. Juni 2025 wurde über den G-BA Innovationsfonds eine entspreche Förderbekanntmachung zum Thema „Versorgungsforschung zur Entwicklung und Erprobung eines bundesweiten Never Event Registers als Fehlermelde- und Lernsystem“ veröffentlicht (siehe https://innovatio nsfonds.g-ba.de/downloads/media/476/2025-06-20_Foerderbekanntmac hung_VSF_themenspezifisch_2025.pdf). Zielbild der Förderbekanntmachung ist es „Modelle, Konzepte oder Komponenten eines bundesweiten, einrichtungs- und sektorenübergreifenden Never Event-Registers als Fehlermelde- und Lernsystems zur besseren Prävention [...] unerwünschter Ereignisse“ zu entwickeln und zu erproben. Bis zum 21. Oktober 2025 konnten Projektanträge auf die Förderbekanntmachung eingereicht werden. Derzeit befinden sich die Projektanträge in der Begutachtungsphase. Die Förderentscheidungen für die Versorgungsforschung sind nach derzeitiger Planung für den 22. Mai 2026 vorgesehen. Wie auch in der Förderbekanntmachung beschrieben, ist eine dauerhafte Finanzierung eines bundesweiten, einrichtungs- und sektorenübergreifenden Never Event-Registers als Fehlermelde- und Lernsystem aus dem Innovationsfonds nicht möglich. Antragstellende sollen im Rahmen der Förderung geeignete Konzepte zur weiteren Finanzierung und zum Aufbau und Betrieb eines Fehlermeldesystems entwickeln. Die Nachhaltigkeit der Konzeptideen wird auch für die Projektauswahl ein zentraler Bestandteil sein. Nach Projektdurchführung und -abschluss bewertet der Innovationsausschuss die Projekte insbesondere im Hinblick auf die Evidenz aus und spricht eine Empfehlung zum Transfer aus. Diese kann bei positiv bewerteten Versorgungskonzepten eine Prüfbitte an die verantwortlichen Akteure umfassen, diese dauerhaft in die Regelversorgung zu übernehmen. Projektverstetigungen entsprechen nicht dem Zweck der Förderung des Innovationsfonds aus den beitragsfinanzierten Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung und können deshalb nicht durch den Innovationsfonds finanziert werden.
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