Schriftliche Frage 112 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, Bundesmittel – unmittelbar oder mittelbar über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) – zu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 112 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, Bundesmittel – unmittelbar oder mittelbar über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) – zu…
Frage 112 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Bundesmittel – unmittelbar oder mittelbar über das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) – zur Finanzierung der im Abkommen vom 3. Februar 2026 zwischen dem syrischen Gesundheitsministerium und dem UNDP vereinbarten Sanierung von fünf Krankenhäusern in Syrien bereitzustellen (vgl. https://sana.sy/en/health/2293944/), und wenn ja, über welche Finanzierungs- und Zahlungswege wird dabei sichergestellt, dass – entsprechend der Zusage der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali-Radovan, wonach keine direkte finanzielle Unterstützung der syrischen Regierung erfolgen soll (vgl. www.bmz.de/de/aktuelles/ aktuelle-meldungen/situation-in-syrien-283104) – keine deutschen Mittel direkt an die syrische Regierung fließen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 26. Februar 2026:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Jahr 2025 über die KfW ein Vorhaben mit dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) zugesagt, in dem prioritäre Überweisungskrankenhäuser rehabilitiert werden sollen. Die syrische Regierung wurde bei der Auswahl der Krankenhäuser konsultiert. Aufbauend auf dieser Konsultation und verbunden mit der BMZ-Zusage hat UNDP eine Absichtserklärung zur Rehabilitierung der Krankenhäuser mit dem syrischen Gesundheitsministerium unterzeichnet. Der Finanzierungsvertrag zur Rehabilitierung der Krankenhäuser wurde von der KfW direkt mit dem UNDP geschlossen, welches die Rehabilitierung vornimmt. Die dafür notwendigen Baumaßnahmen/Lieferungen werden über direkte Unterverträge zwischen dem UNDP und Baufirmen/Lieferanten geregelt. Die syrische Regierung ist keine Vertragspartei und es fließen keine Gelder an oder über die syrische Regierung.
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