Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien
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Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/274
21. Wahlperiode 26.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion
der AfD
Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien
Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in
Syrien bereitgestellt, die gemäß dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über UN-Organisationen (UN =
United Nations) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzt werden
(www.welt.de/wirtschaft/plus254999698/Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-den-Ne
ustart-geht-Deutschland-mit-60-Millionen-Euro-ins-Risiko.html). Davon
entfallen 25 Mio. Euro auf UNICEF (United Nations International Children’s
Emergency Fund) für die Reparatur von Schulen und psychosoziale Betreuung
von Kindern, 19 Mio. Euro auf das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) für
Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene, 3 Mio. Euro auf den UN Women’s Peace
and Humanitarian Fund (WPHF) zur Stärkung syrischer Frauenorganisationen,
6 Mio. Euro auf Arche Nova e. V. für den Betrieb von Schulen und die
Unterstützung traumatisierter Kinder sowie 7 Mio. Euro auf die KfW-Initiative (KfW
= Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Building for Peace“ zur Förderung von
Projekten syrischer NGOs für gesellschaftliche Verständigung (a. a. O.; Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Rocco
Kever, Bundestagsdrucksache 21/88). Ziel dieser Maßnahmen ist die
Verbesserung der humanitären Lage, die Förderung von Bildung, Beschäftigung,
Frauenrechten und die Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft nach dem Sturz des
Assad-Regimes (www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/syrien-hilfsprojekte-b
undesregierung-60-millionen-100.html). Ebenfalls nach dem Sturz des Assad-
Regimes wurde die Plattform „Neustart für Syrien“ ins Leben gerufen, um
durch Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und
Wirtschaft den Austausch zu intensivieren und die Initiierung nachhaltiger Projekte
in Syrien zu unterstützen (www.bmz.de/de/neuanfang-syrien).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71
(Bundestagsdrucksache 21/88) verweist u. a. auf die Umsetzung „regierungsfern“ über UN-
Hilfswerke und NGOs, vertragliche Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen
Mittelverwendung und die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und
Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI; a. a. O.). Diese Antwort ist nach Auffassung der
Fragesteller unzureichend, weil sie weder spezifische Kontrollmechanismen noch
konkrete Ergebnisse oder die Auswahlkriterien für Partnerorganisationen
detailliert beschreibt. Eine transparente Aufklärung ist notwendig, um die
zweckmäßige und effektive Verwendung deutscher Steuergelder sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen entwicklungspolitischen, humanitären und strategischen
Kriterien hat die Bundesregierung die Bereitstellung von 60 Mio. Euro für
Hilfsprojekte in Syrien beschlossen, und wie wurde die Höhe der
Fördersumme im Rahmen der BMZ-Budgetplanung und internationaler
Verpflichtungen (z. B. Agenda 2030) begründet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Welche Bedarfsanalysen, Konsultationen mit syrischen Akteuren und
strategischen Abwägungen lagen der Verteilung der 60 Mio. Euro auf
UNICEF, UNDP (United Nations Development Programme), WPHF,
NRC (Norwegian Refugee Council) und Arche Nova zugrunde, und
welche alternativen Verteilungsszenarien wurden ggf. geprüft?
3. Wie wurde die Bedarfslage für die Projekte in Syrien ermittelt, und
welche Kriterien (z. B. humanitäre Indikatoren, lokale Konsultationen)
lagen der Analyse zugrunde?
4. Nach welchen Kriterien wurden UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova
e. V. und NRC als Partnerorganisationen ausgewählt, und welche Due-
Diligence-Verfahren sichern deren Unabhängigkeit von extremistischen
oder sanktionierten Gruppen?
5. Welche syrischen NGOs wurden als Fördermittelnehmer ausgewählt, und
nach welchen Kriterien wurde ihre Zuverlässigkeit überprüft?
6. Welcher Anteil der 60 Mio. Euro entfällt auf Overhead- und
Verwaltungskosten der Partnerorganisationen (UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova,
NRC), wie wird dieser im Verhältnis zu den projektbezogenen Ausgaben
begründet, und wie verhält sich dieser Anteil im Vergleich zu ähnlichen
entwicklungspolitischen Projekten?
7. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa
Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Einklang
mit internationalen Standards (z. B. IATI [International Aid Transparency
Initiative], OECD [Organisation for Economic Co-operation and
Development]) eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere
strafbare Handlungen zu verhindern, und welche methodischen Ansätze
(z. B. Audits, Indikatoren) werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit
angewendet?
8. Welche spezifischen vertraglichen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen
Mittelverwendung wurden mit UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova e. V.
und dem NRC im Rahmen des „Building for Peace“-Programms
vereinbart, und wie werden diese überprüft (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
9. Welche unabhängigen Prüfmechanismen (z. B. externe Audits) wurden
implementiert, um die Verwendung der 60 Mio. Euro zu überwachen, und
wie oft finden diese statt?
10. Welche Maßnahmen hat das BMZ implementiert, um die
zweckgebundene Verwendung der Fördermittel sicherzustellen und potenzielle Risiken
einer Weiterleitung an lokale Machtstrukturen, insbesondere bei Projekten
syrischer NGOs, zu minimieren?
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „regierungsferne“
Umsetzung nicht durch lokale Machtstrukturen oder HTS-kontrollierte
Institutionen (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham) unterlaufen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Wie wird die Transparenz der Mittelaufteilung (z. B. zwischen Schulen
und psychosozialer Betreuung bei UNICEF) gegenüber der Öffentlichkeit
gewährleistet, und welche detaillierten Kostenaufstellungen sind
öffentlich einsehbar (z. B. über IATI)?
13. Welche Mechanismen gibt es, um bei unzureichender Mittelverwendung
(z. B. bei UNICEF oder UNDP) die vergebenen Summen anzupassen oder
zurückzufordern?
14. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung
und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) bei der Umsetzung der Projekte
konsequent eingehalten wird, und welche Kontrollen gibt es bei Verstößen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Welche Berichterstattungsmechanismen wurden eingeführt, um die
Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Projekte zu informieren,
und wo sind diese Berichte ggf. einsehbar?
16. Welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl instandgesetzter
Schulen, geschaffener Kurzzeitjobs, betreuter Personen) wurden mit den bisher
ausgezahlten Mitteln bis Mai 2025 erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte pro Partnerorganisation spezifizieren)?
17. Welche Evaluationsmethoden wendet das BMZ an, um die Wirksamkeit
und Nachhaltigkeit der geförderten Projekte systematisch zu bewerten,
und welche Ergebnisse liegen vor?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Vergleich zu früheren Hilfsprojekten in Syrien oder anderen
Konfliktregionen, und welche Kennzahlen liegen dieser Bewertung zugrunde?
19. Auf welchen Daten, Bedarfsanalysen oder Berechnungsmodellen basiert
die Zuteilung von 25 Mio. Euro an UNICEF, und wie werden diese Mittel
konkret zwischen Schulreparaturen und psychosozialer Unterstützung für
Kinder aufgeteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Wie viele Bildungseinrichtungen wurden bis Mai 2025 durch UNICEF-
Projekte instandgesetzt, und welche Bildungsangebote (z. B.
Schulklassen, Berufsausbildung) wurden geschaffen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
21. Welche konkreten Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung wurden
durch UNICEF-Projekte umgesetzt, und wie viele Personen wurden
erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Welche Kriterien und Analysen rechtfertigen die Vergabe von 19 Mio.
Euro an UNDP für Kurzzeitjobs, insbesondere für Aufgaben wie Müll-
und Trümmerbeseitigung, und wie wurde dieser Fokus gegenüber anderen
humanitären Prioritäten gewählt (www.welt.de/wirtschaft/plus254999698/
Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-den-Neustart-geht-Deutschland-mit-60-Mil
lionen-Euro-ins-Risiko.html)?
23. Wie viele Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene wurden durch UNDP-
Projekte bis Mai 2025 geschaffen, und in welchen wirtschaftlichen
Sektoren wurden diese gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Auf welcher Grundlage wurde die Zuwendung von 3 Mio. Euro für den
UN Women’s Peace and Humanitarian Fund zur Unterstützung syrischer
Frauenorganisationen festgelegt, und wie setzen sich die Kosten für die
einzelnen Maßnahmen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Welche Maßnahmen zur Frauenförderung wurden durch den UN Women’s
Peace and Humanitarian Fund umgesetzt, und welche quantitativen
Ergebnisse (z. B. Anzahl geförderter Frauen, neue Arbeitsplätze) wurden erzielt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
26. Wie wurde die Summe von 7 Mio. Euro für syrische
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des „Building for Peace“-Programms der KfW-
Initiative ermittelt, und wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen
Projekte zur Förderung von Aussöhnung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
27. Welche Maßnahmen und Projekte syrischer
Nichtregierungsorganisationen werden mit den 7 Mio. Euro der KfW-Initiative „Building for
Peace“ gefördert, insbesondere zur Versöhnung verschiedener
Bevölkerungsgruppen, wie wurde der Finanzbedarf dieser Projekte berechnet, und
wie wird ihre zweckgebundene Verwendung gemäß der Förderrichtlinie
„Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ gewährleistet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Welche Projekte syrischer NGOs wurden im Rahmen des „Building for
Peace“-Programms des NRC gefördert, und wie unterstützen sie
verschiedene Bevölkerungsgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
29. Wie trägt das Programm „Building for Peace“ des NRC zur Stärkung der
syrischen Zivilgesellschaft bei, und welche messbaren Fortschritte wurden
erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
30. Wie stellt das BMZ sicher, dass die vergebenen Summen (z. B. 25 Mio.
Euro für UNICEF) den tatsächlichen Bedarfen vor Ort entsprechen, und
welche Überprüfungen finden statt?
31. Wie stellt das BMZ sicher, dass die geförderten Projekte die Bedürfnisse
vulnerabler Gruppen (z. B. Binnenvertriebene, Kinder, Frauen) prioritär
adressieren?
32. Inwieweit priorisiert das BMZ ggf. den Aufbau lokaler
Selbsthilfekapazitäten in den geförderten Projekten, um die Abhängigkeit von externer
Finanzierung zu reduzieren, und welche langfristigen Strategien (z. B.
Kapazitätsaufbau, lokale Ressourcenmobilisierung) werden zur
Sicherstellung der Nachhaltigkeit implementiert?
33. Wie wird die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte (z. B. Schulen,
Beschäftigungsprogramme) nach Förderende sichergestellt, und wer trägt die
Folgekosten?
34. In welchem Umfang wurden ggf. deutsche Expertise oder Unternehmen in
die Projekte eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ?
35. Welche Risiken identifiziert die Bundesregierung hinsichtlich einer
möglichen Zweckentfremdung der Mittel angesichts der politischen Instabilität
in Syrien, und welche präventiven Maßnahmen wurden ggf. ergriffen?
36. Welche Rolle spielen internationale oder multilaterale Organisationen
außer UNICEF, UNDP und WPHF ggf. in der Umsetzung, und wie wird ggf.
die Transparenz ihrer Mittelverwendung überprüft?
37. Welche konkreten Netzwerkaktivitäten oder Veranstaltungen hat die
Plattform „Neuanfang für Syrien“ seit ihrer Einrichtung organisiert, um den
Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und
Wirtschaft zu fördern, und wie haben diese Aktivitäten zur Initiierung von
Projekten in Syrien beigetragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
38. Wie misst das BMZ den Erfolg der Plattform „Neuanfang für Syrien“
hinsichtlich der Vernetzung und Informationsvermittlung, und welche
quantitativen oder qualitativen Indikatoren werden dabei verwendet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
39. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Informationen, die über die Plattform
„Neuanfang für Syrien“ verbreitet werden, die Bedürfnisse und
Perspektiven der syrischen Bevölkerung widerspiegeln, insbesondere im Hinblick
auf infrastrukturelle Rekonstruktion und wirtschaftliche Selbstständigkeit
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 20. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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