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Schriftliche Frage 71 von Rocco Kever (AfD): Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte…

dip / schriftliche_frage 02.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 71 von Rocco Kever (AfD): Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte… Frage 71 (Rocco Kever, AfD): Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in Syrien im Dezember 2024 an, um eine effektive und transparente Verwendung sicherzustellen, beispielsweise für die Instandsetzung von Schulen und psychosoziale Betreuung durch Unicef, Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene durch UNDP, Projekte syrischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) zur Unterstützung verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie Frauenförderung durch einen UN-Fonds, und wie stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch Maßnahmen wie Mittelzuweisung an diese UN-Organisationen und NGOs sicher, dass die Gelder nicht in die Hände syrischer Machthaber oder regierungsnaher Akteure gelangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 28. April 2025: Die Bereitstellung der 60 Mio. Euro im Dezember für Syrien umfasste drei Maßnahmen, die über die KfW mit UNICEF, mit UNDP und über Norwegian Refugee Council (NRC) unter dem Titel „Building for Peace“ mit Nichtregierungsorganisationen (NROs) umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen umfassen eine direkte Umsetzung über die NRO Arche Nova e. V. sowie den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund (WPHF). Die erfragten Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden in Syrien regierungsfern ausschließlich über VN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt und kommen direkt der syrischen Bevölkerung zu Gute. Das BMZ verpflichtet seine Partnerorganisationen über die vertragliche Gestaltung mit der KfW, direkte Verträge wie mit WPHF oder in der Zusammenarbeit mit der NRO Arche Nova im Rahmen der Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung und darauf, die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sicherzustellen. Berlin, den 2. Mai 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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