Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/2799)
Text
Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/2799)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2973
21. Wahlperiode 27.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina
Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2799 –
Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen
Gesundheitswesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Anfang 2025 baut die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Programm für Klinikpartnerschaften
zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors auf. Dieses Programm
umfasst die Qualifizierung von medizinischem Personal ebenso wie die
Bereitstellung dringend benötigter medizinischer Geräte, Materialien und
Medikamente (https://klinikpartnerschaften.de/kp-in-syrien).
Nach Angaben des syrischen Gesundheitsministeriums der
Übergangsregierung hat die GIZ im Rahmen der Kampagne „Nabdhuna Wahid 2“ in
Zusammenarbeit mit dem syrischen Gesundheitsministerium, der Organisation
„Sgma“ und weiteren Akteuren bereits medizinische Unterstützung für das Al-
Mujtahid-Krankenhaus in Damaskus bereitgestellt, u. a. durch die Lieferung
eines Magnetresonanztomographen und eines Röntgengeräts.
Zwischenzeitlich bestand Unsicherheit, ob die GIZ aufgrund von EU-
Sanktionsrichtlinien die Anschaffungskosten für medizinische Geräte in Projekten
in Nordostsyrien weiterhin übernehmen dürfe. Am 22. August 2025 teilte die
GIZ GmbH jedoch zivilgesellschaftlichen Verbänden in Deutschland mit, dass
der Beschaffungsstopp aufgehoben sei.
Angesichts der komplexen politischen und sicherheitsrelevanten Lage in
Syrien, der heterogenen ethnischen und religiösen Zusammensetzung der
Bevölkerung sowie des Risikos einer Einflussnahme durch extremistische
Akteure ist Transparenz über eingesetzte Mittel, beteiligte Organisationen und die
Einhaltung menschenrechtlicher und gemeinnütziger Standards von
entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, um
sicherzustellen, dass deutsche Fördergelder im Gesundheitsbereich
ausschließlich zweckgebunden, diskriminierungsfrei sowie unter Wahrung
internationaler humanitärer und menschenrechtlicher Prinzipien eingesetzt werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche medizinischen Geräte wurden im Jahr 2025 bislang mit Mitteln
des BMZ oder anderer Bundesministerien bzw. der GIZ GmbH für
Syrien finanziert?
Durch Förderung der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 folgende Geräte
für Syrien beschafft: Ultraschallgerät, Elektrokardiograph (EKG), Defibrillator,
Patientenmonitore, Infusionspumpen, Stethoskope, Blutdruckmessgeräte,
digitale Thermometer, Pulsoximeter, Luftkompressionsgeräte, thermoplastische
Schienenplatten, Operationstische, medizinische Laborausrüstung, Inkubatoren
für Säuglinge, Tragen, Erwachsenengewichts- und Kinderwaagen und mobile
Röntgengeräte.
2. Welche anderen Maßnahmen in Syrien (Sachmittel oder
Dienstleistungen) wurden im Jahr 2025 bislang mit Bundesmitteln finanziert?
Der größte Teil der Sachmittel zielt darauf ab, den Klinikbetrieb aufrecht zu
erhalten. Bezüglich der einzelnen Sachmittel wird darauf verwiesen, dass
Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches
Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom parlamentarischen
Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1 [44]). Dieser Maßstab gilt
auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu einzelnen
Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz haben. Das
Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als „politische Kontrolle, nicht
administrative Überkontrolle“ (BVerfGE 67, 100 [140]). An einer Auflistung
einzelner Sachmittel wie etwa Stühlen, Computern, Druckern usw. besteht aus
Sicht der Bundesregierung kein hinreichendes Interesse von öffentlichem
Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende Fragestellung eine administrative
Überkontrolle dar.
Die geförderten Dienstleistungen umfassen beispielsweise praxisnahe Fort- und
Weiterbildungen für medizinisches Personal sowie Trainings und Workshops zu
fachärztlichen wie psychosozialen Themen.
Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) finanziert die Rehabilitation von
Gesundheitseinrichtungen (Primärversorgung und Krankenhäuser) sowie
Ausstattung für Entbindungsstationen, Medikamente und Leistungspakete im Bereich
der reproduktiven Gesundheit.
3. Wie hoch waren die bislang zur Verfügung gestellten Mittel des BMZ
und des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Sturz des Assad-Regimes, aus
welchen Projektbudgets stammen sie, und an welche Empfänger wurden
sie vergeben?
Die Bundesregierung hat nach dem Sturz folgende Projekte im
Gesundheitsbereich in Syrien gefördert.
Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit 15 Mio. EUR
UNDP Syrien, Beschäftigungsförderung durch
Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und
einkommensschaffende Maßnahmen
26,5 Mio. EUR
PEMS – Beschäftigungsförderung im
Gesundheitssektor und psychosoziale Unterstützung im
Gesundheitssektor
17,5 Mio. EUR
MHPSS – Psychische und psychosoziale
Unterstützung für Binnenvertriebene und die lokale
Bevölkerung
6,5 Mio. EUR
Beratungsleistungen für das syrische
Gesundheitsministerium
112.150 EUR
Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der
Kirchen
487.900 EUR
Stärkung und Stabilisierung der
Gesundheitsstrukturen in Nord-West-Syrien – Vorbereitung auf ein
syrienweites Gesundheitssystem
82.484 EUR
Humanitäre Hilfe 120 Mio. EUR*
Syria Recovery Trust Fund (Krisenprävention,
Stabilisierung, Friedensförderung)
10 Mio. EUR**
* Eine Aufschlüsselung der Projekte ist in dieser Form nicht möglich, da in der Regel verschiedene
Sektoren, und damit nicht ausschließlich der Gesundheitsbereich, unterstützt werden. Zudem
werden Regionalprojekte gefördert.
** Bisheriger Gesamtbeitrag Deutschlands an den SRTF seit dem Sturz des Assad-Regimes.
Gesundheit ist neben Wasser, Elektrizität, Landwirtschaft und Einkommensunterstützung einer der
Schwerpunktsektoren des Fonds. Die Finanzierung des SRTF erfolgt gebergemeinschaftlich. Über
die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) wurden rund 28 Prozent der Gesamteinzahlungen bisher
geleistet. Eine genaue Zuordnung des Beitrags auf einzelne Sektoren ist nicht möglich.
Hinsichtlich der Empfänger wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
4. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung – neben
„Sgma“ – im syrischen Kontext zusammen (bitte alle
Partnerorganisationen nennen)?
Die Bundesregierung leistet Unterstützung im Bereich humanitäre Hilfe,
Menschenrechte, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit. Sie arbeitet
dabei mit den Vereinten Nationen sowie deutschen Partnern und Partnern aus der
syrischen Zivilgesellschaft zusammen. Die Nennung der lokalen Partner ist aus
Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der
Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der
zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Syrien unter fragilen Sicherheitsbedingungen.
Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand
der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und
ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen
bedeuten.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen
des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass
zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die
flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit
zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung
bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen
Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der
lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als
Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer
entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss
erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des
Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter
Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der
funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem
parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.
5. Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung ihre Projektpartner
für Syrien aus?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass über Projektpartner aus der syrischen Diaspora keine islamistischen
Strukturen unterstützt werden?
7. Ist gewährleistet, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller die
formalen Förderkriterien, insbesondere die Gemeinnützigkeit, erfüllen?
Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Teil der Projektbewilligung ist die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts auf
außenpolitische Unbedenklichkeit. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/677 verwiesen.
8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Frauen
und Mädchen sowie religiöse oder ethnische Minderheiten
gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung haben (bitte detailliert
darstellen)?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine Stabilisierung Syriens nur dann
erfolgreich sein kann, wenn die Bedürfnisse und Rechte aller
Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden. Ein zentraler Bestandteil der Projektarbeit der
Bundesregierung im Gesundheitsbereich konzentriert sich daher auf die
Anliegen vulnerabler Gruppen und stärkt ihren Zugang zu medizinischer Versorgung.
Die GIZ und ihre Partner schulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Gesundheitswesens darin, jede Patientin und jeden Patienten mit Würde zu
behandeln, unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Alter oder Herkunft. Frauen
und Menschen mit Behinderung nehmen an Sitzungen der medizinischen
Einrichtungen teil, um sicherzustellen, dass diejenigen bei Entscheidungen über
Dienstleistungen einbezogen werden, die diese am meisten benötigen. Die GIZ
sorgt auch dafür, dass in Krankenhäusern und Entbindungsstationen
spezialisierte medizinische Fachkräfte Dienstleistungen für Frauen anbieten, die sich
auf deren Gesundheit konzentrieren. Dabei stehen die reproduktive, mütterliche
und neonatale medizinische Versorgung im Fokus. Die GIZ fördert
Gesundheitsexpertinnen und -experten darin, reproduktive Rechte sowie sexuelle und
reproduktive Gesundheit bei medizinischen Konsultationen zu berücksichtigen,
damit die Frauen besser informiert sind und präventive Maßnahmen ergreifen
können.
Nach Maßgabe der Genderstrategie für humanitäre Hilfe wird bei der Prüfung
von Projekten der Gender-Age-Disability (GAD)-Marker als Bewertungs- und
Steuerungsinstrument angewendet.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politische und
religiöse Ausrichtung der Übergangsregierung, und sind nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit in Syrien die Voraussetzungen gegeben, um
allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen einen sicheren und
ungehinderten Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in von
Deutschland geförderten Einrichtungen, zu ermöglichen (bitte näher erläutern)?
Die Bundesregierung will den Weg des syrischen Volkes in eine friedliche und
selbstbestimmte Zukunft unterstützen. Dazu werden wir die syrische Regierung
an ihren Taten messen und haben unsere entsprechenden Erwartungen – was
den Schutz von Minderheiten, die Beteiligung von Frauen, die Aufarbeitung
der Verbrechen aus der Zeit des syrischen Bürgerkriegs angeht – immer sehr
deutlich gemacht und werden das auch weiter tun. Dies gilt auch für die
Unterstützung der Bundesregierung im Gesundheitsbereich.
Die Bundesregierung nutzt neben Gesprächen mit der syrischen Regierung
sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft die regelmäßigen
Berichte der Weltgesundheitsorganisation, um sich über den Zustand des
syrischen Gesundheitssektors zu informieren (verfügbar unter: https://healthcluster.
who.int/countries-and-regions/syria-whole-of-syria).
Humanitäre Hilfe wird nach humanitären Bedarfen vergeben, die politische
oder religiöse Ausrichtung von Bevölkerungsgruppen spielen hierbei keine
Rolle.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/677
verwiesen.
10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der zeitweisen
Unsicherheit über einen Beschaffungsstopp aufgrund der EU-Sanktionsrichtlinien,
und welche rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen trifft sie, um
künftige Unterbrechungen bei der medizinischen Versorgung im Rahmen
der GIZ-Programme zu verhindern?
Die Bundesregierung führt bei der Auswahl ihrer Projektpartner für Syrien
sorgfältige Sanktionsprüfungen durch und trifft angemessene Compliance-
Vorkehrungen. Zusätzlich wirkt die Bundesregierung auf eine Aufhebung der VN-
Sanktionen und einen EU-abgestimmten Umgang mit den VN-Sanktionen hin.
11. Welche Programme der Bundesregierung (BMZ, AA, GIZ) bestehen
derzeit in Nordostsyrien (AANES – Autonome Administration von
Nordostsyrien) im Bereich der Gesundheitsversorgung, und welche waren seit
2020 geplant?
Derzeit sind mit Förderung der Bundesregierung die folgenden Programme in
Nordostsyrien (AANES) aktiv:
– Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und psychosoziale
Unterstützung;
– UNDP Syrien, Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von
Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen;
– Syria Recovery Trust Fund;
– Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit.
Zudem werden Zivilgesellschaftsvorhaben in Nordostsyrien durch das BMZ
finanziert. Auch unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der humanitären
Hilfe Internationale Organisationen sowie internationale und lokale
Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich in Nordostsyrien.
12. Wurden in Nordostsyrien (AANES) einzelne Programme, insbesondere
im Rahmen der Klinikpartnerschaften, gestoppt oder ausgesetzt, und
wenn ja,
a) aus welchen Gründen (z. B. sicherheitspolitische Lage, EU-
Sanktionsregelungen, politische Weisung),
b) welche Projekte sind konkret betroffen,
c) welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Gesundheitsversorgung in Nordostsyrien dennoch zu unterstützen?
Ein von den „Klinikpartnerschaften“ gefördertes Kooperationsprojekt im
Nordosten Syriens pausierte kurzzeitig von Mitte Juni bis Ende August 2025 wegen
sorgfältiger sanktionsrechtlicher Prüfung. Nach erfolgreicher Überprüfung
konnte es seine Tätigkeit wieder aufnehmen.
13. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob Programme
in Nordostsyrien (AANES) umgesetzt werden können, und inwiefern
unterscheiden sich diese Kriterien von Projekten in anderen Teilen Syriens?
Es wird keine Differenzierung der Förderkriterien nach Regionen
vorgenommen. Humanitäre Projekte in Syrien werden auf der Grundlage humanitärer
Bedarfe gefördert.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/677 verwiesen.
14. Mit welchen internationalen und länderübergreifenden Institutionen
(z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN-Organisationen,
Rotes Kreuz bzw. Roter Halbmond, internationale Fachgesellschaften)
sowie mit welchen Partnerländern arbeitet die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Programme zur Gesundheitsversorgung und zum
Wiederaufbau in Syrien zusammen, und welche konkreten Aufgaben übernehmen
diese jeweiligen Partner?
Bei der Unterstützung von Gesundheitsprojekten arbeitet die Bundesregierung
mit weiteren Gebern, Internationalen Organisationen, internationalen sowie
lokalen Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das syrische Gesundheitsministerium koordinieren dabei die
internationale Unterstützung für Syrien im Gesundheitsbereich.
Im Auftrag des BMZ unterstützen GIZ und Expertise France (EF) das Raqqa
Maternity Hospital, Raqqa Governorate. EF bildet Hebammen und weibliche
Angestellte im Gesundheitssektor aus und weiter. Die GIZ stellt sicher, dass für
den laufenden Betriebe ausreichend Personal zur Verfügung steht und die
Mitarbeitenden ihre Gehälter erhalten.
Im Rahmen des SRTF arbeitet das Auswärtige Amt mit zwölf weiteren Gebern
(Dänemark, Finnland, Schweden, VAE, USA, Japan, Großbritannien, Kuwait,
Frankreich, Italien, Niederlande, Kosovo) und weiteren Partnerinstitutionen
zusammen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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