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Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/2799)

dip / drucksache 27.11.2025 · WP 21 · 21/2973 · Antwort · Original ↗

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Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen (Antwort zu Drs. 21/2799) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2973 21. Wahlperiode 27.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2799 – Transparenz in Klinikpartnerschaften und im Wiederaufbau im syrischen Gesundheitswesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Anfang 2025 baut die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ein Programm für Klinikpartnerschaften zum Wiederaufbau des syrischen Gesundheitssektors auf. Dieses Programm umfasst die Qualifizierung von medizinischem Personal ebenso wie die Bereitstellung dringend benötigter medizinischer Geräte, Materialien und Medikamente (https://klinikpartnerschaften.de/kp-in-syrien). Nach Angaben des syrischen Gesundheitsministeriums der Übergangsregierung hat die GIZ im Rahmen der Kampagne „Nabdhuna Wahid 2“ in Zusammenarbeit mit dem syrischen Gesundheitsministerium, der Organisation „Sgma“ und weiteren Akteuren bereits medizinische Unterstützung für das Al- Mujtahid-Krankenhaus in Damaskus bereitgestellt, u. a. durch die Lieferung eines Magnetresonanztomographen und eines Röntgengeräts. Zwischenzeitlich bestand Unsicherheit, ob die GIZ aufgrund von EU- Sanktionsrichtlinien die Anschaffungskosten für medizinische Geräte in Projekten in Nordostsyrien weiterhin übernehmen dürfe. Am 22. August 2025 teilte die GIZ GmbH jedoch zivilgesellschaftlichen Verbänden in Deutschland mit, dass der Beschaffungsstopp aufgehoben sei. Angesichts der komplexen politischen und sicherheitsrelevanten Lage in Syrien, der heterogenen ethnischen und religiösen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie des Risikos einer Einflussnahme durch extremistische Akteure ist Transparenz über eingesetzte Mittel, beteiligte Organisationen und die Einhaltung menschenrechtlicher und gemeinnütziger Standards von entscheidender Bedeutung. Die Bundesregierung wird daher um Auskunft gebeten, um sicherzustellen, dass deutsche Fördergelder im Gesundheitsbereich ausschließlich zweckgebunden, diskriminierungsfrei sowie unter Wahrung internationaler humanitärer und menschenrechtlicher Prinzipien eingesetzt werden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche medizinischen Geräte wurden im Jahr 2025 bislang mit Mitteln des BMZ oder anderer Bundesministerien bzw. der GIZ GmbH für Syrien finanziert? Durch Förderung der Bundesregierung wurden im Jahr 2025 folgende Geräte für Syrien beschafft: Ultraschallgerät, Elektrokardiograph (EKG), Defibrillator, Patientenmonitore, Infusionspumpen, Stethoskope, Blutdruckmessgeräte, digitale Thermometer, Pulsoximeter, Luftkompressionsgeräte, thermoplastische Schienenplatten, Operationstische, medizinische Laborausrüstung, Inkubatoren für Säuglinge, Tragen, Erwachsenengewichts- und Kinderwaagen und mobile Röntgengeräte.  2. Welche anderen Maßnahmen in Syrien (Sachmittel oder Dienstleistungen) wurden im Jahr 2025 bislang mit Bundesmitteln finanziert? Der größte Teil der Sachmittel zielt darauf ab, den Klinikbetrieb aufrecht zu erhalten. Bezüglich der einzelnen Sachmittel wird darauf verwiesen, dass Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1 [44]). Dieser Maßstab gilt auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu einzelnen Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz haben. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als „politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“ (BVerfGE 67, 100 [140]). An einer Auflistung einzelner Sachmittel wie etwa Stühlen, Computern, Druckern usw. besteht aus Sicht der Bundesregierung kein hinreichendes Interesse von öffentlichem Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende Fragestellung eine administrative Überkontrolle dar. Die geförderten Dienstleistungen umfassen beispielsweise praxisnahe Fort- und Weiterbildungen für medizinisches Personal sowie Trainings und Workshops zu fachärztlichen wie psychosozialen Themen. Der Syria Recovery Trust Fund (SRTF) finanziert die Rehabilitation von Gesundheitseinrichtungen (Primärversorgung und Krankenhäuser) sowie Ausstattung für Entbindungsstationen, Medikamente und Leistungspakete im Bereich der reproduktiven Gesundheit.  3. Wie hoch waren die bislang zur Verfügung gestellten Mittel des BMZ und des Auswärtigen Amts (AA) seit dem Sturz des Assad-Regimes, aus welchen Projektbudgets stammen sie, und an welche Empfänger wurden sie vergeben? Die Bundesregierung hat nach dem Sturz folgende Projekte im Gesundheitsbereich in Syrien gefördert. Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit 15 Mio. EUR UNDP Syrien, Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen 26,5 Mio. EUR PEMS – Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und psychosoziale Unterstützung im Gesundheitssektor 17,5 Mio. EUR MHPSS – Psychische und psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene und die lokale Bevölkerung 6,5 Mio. EUR Beratungsleistungen für das syrische Gesundheitsministerium 112.150 EUR Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen 487.900 EUR Stärkung und Stabilisierung der Gesundheitsstrukturen in Nord-West-Syrien – Vorbereitung auf ein syrienweites Gesundheitssystem 82.484 EUR Humanitäre Hilfe 120 Mio. EUR* Syria Recovery Trust Fund (Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung) 10 Mio. EUR** * Eine Aufschlüsselung der Projekte ist in dieser Form nicht möglich, da in der Regel verschiedene Sektoren, und damit nicht ausschließlich der Gesundheitsbereich, unterstützt werden. Zudem werden Regionalprojekte gefördert. ** Bisheriger Gesamtbeitrag Deutschlands an den SRTF seit dem Sturz des Assad-Regimes. Gesundheit ist neben Wasser, Elektrizität, Landwirtschaft und Einkommensunterstützung einer der Schwerpunktsektoren des Fonds. Die Finanzierung des SRTF erfolgt gebergemeinschaftlich. Über die Bundesregierung (Auswärtiges Amt) wurden rund 28 Prozent der Gesamteinzahlungen bisher geleistet. Eine genaue Zuordnung des Beitrags auf einzelne Sektoren ist nicht möglich. Hinsichtlich der Empfänger wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  4. Mit welchen Organisationen arbeitet die Bundesregierung – neben „Sgma“ – im syrischen Kontext zusammen (bitte alle Partnerorganisationen nennen)? Die Bundesregierung leistet Unterstützung im Bereich humanitäre Hilfe, Menschenrechte, Stabilisierung und Entwicklungszusammenarbeit. Sie arbeitet dabei mit den Vereinten Nationen sowie deutschen Partnern und Partnern aus der syrischen Zivilgesellschaft zusammen. Die Nennung der lokalen Partner ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Syrien unter fragilen Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.  5. Nach welchen Kriterien wählt die Bundesregierung ihre Projektpartner für Syrien aus?  6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass über Projektpartner aus der syrischen Diaspora keine islamistischen Strukturen unterstützt werden?  7. Ist gewährleistet, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller die formalen Förderkriterien, insbesondere die Gemeinnützigkeit, erfüllen? Die Fragen 5 bis 7 werden zusammen beantwortet. Teil der Projektbewilligung ist die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts auf außenpolitische Unbedenklichkeit. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/677 verwiesen.  8. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass Frauen und Mädchen sowie religiöse oder ethnische Minderheiten gleichberechtigten Zugang zu medizinischer Versorgung haben (bitte detailliert darstellen)? Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine Stabilisierung Syriens nur dann erfolgreich sein kann, wenn die Bedürfnisse und Rechte aller Bevölkerungsgruppen berücksichtigt werden. Ein zentraler Bestandteil der Projektarbeit der Bundesregierung im Gesundheitsbereich konzentriert sich daher auf die Anliegen vulnerabler Gruppen und stärkt ihren Zugang zu medizinischer Versorgung. Die GIZ und ihre Partner schulen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens darin, jede Patientin und jeden Patienten mit Würde zu behandeln, unabhängig von Geschlecht, Behinderung, Alter oder Herkunft. Frauen und Menschen mit Behinderung nehmen an Sitzungen der medizinischen Einrichtungen teil, um sicherzustellen, dass diejenigen bei Entscheidungen über Dienstleistungen einbezogen werden, die diese am meisten benötigen. Die GIZ sorgt auch dafür, dass in Krankenhäusern und Entbindungsstationen spezialisierte medizinische Fachkräfte Dienstleistungen für Frauen anbieten, die sich auf deren Gesundheit konzentrieren. Dabei stehen die reproduktive, mütterliche und neonatale medizinische Versorgung im Fokus. Die GIZ fördert Gesundheitsexpertinnen und -experten darin, reproduktive Rechte sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit bei medizinischen Konsultationen zu berücksichtigen, damit die Frauen besser informiert sind und präventive Maßnahmen ergreifen können. Nach Maßgabe der Genderstrategie für humanitäre Hilfe wird bei der Prüfung von Projekten der Gender-Age-Disability (GAD)-Marker als Bewertungs- und Steuerungsinstrument angewendet.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politische und religiöse Ausrichtung der Übergangsregierung, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Syrien die Voraussetzungen gegeben, um allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen einen sicheren und ungehinderten Zugang zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in von Deutschland geförderten Einrichtungen, zu ermöglichen (bitte näher erläutern)? Die Bundesregierung will den Weg des syrischen Volkes in eine friedliche und selbstbestimmte Zukunft unterstützen. Dazu werden wir die syrische Regierung an ihren Taten messen und haben unsere entsprechenden Erwartungen – was den Schutz von Minderheiten, die Beteiligung von Frauen, die Aufarbeitung der Verbrechen aus der Zeit des syrischen Bürgerkriegs angeht – immer sehr deutlich gemacht und werden das auch weiter tun. Dies gilt auch für die Unterstützung der Bundesregierung im Gesundheitsbereich. Die Bundesregierung nutzt neben Gesprächen mit der syrischen Regierung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft die regelmäßigen Berichte der Weltgesundheitsorganisation, um sich über den Zustand des syrischen Gesundheitssektors zu informieren (verfügbar unter: https://healthcluster. who.int/countries-and-regions/syria-whole-of-syria). Humanitäre Hilfe wird nach humanitären Bedarfen vergeben, die politische oder religiöse Ausrichtung von Bevölkerungsgruppen spielen hierbei keine Rolle. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/677 verwiesen. 10. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der zeitweisen Unsicherheit über einen Beschaffungsstopp aufgrund der EU-Sanktionsrichtlinien, und welche rechtlichen und organisatorischen Vorkehrungen trifft sie, um künftige Unterbrechungen bei der medizinischen Versorgung im Rahmen der GIZ-Programme zu verhindern? Die Bundesregierung führt bei der Auswahl ihrer Projektpartner für Syrien sorgfältige Sanktionsprüfungen durch und trifft angemessene Compliance- Vorkehrungen. Zusätzlich wirkt die Bundesregierung auf eine Aufhebung der VN- Sanktionen und einen EU-abgestimmten Umgang mit den VN-Sanktionen hin. 11. Welche Programme der Bundesregierung (BMZ, AA, GIZ) bestehen derzeit in Nordostsyrien (AANES – Autonome Administration von Nordostsyrien) im Bereich der Gesundheitsversorgung, und welche waren seit 2020 geplant? Derzeit sind mit Förderung der Bundesregierung die folgenden Programme in Nordostsyrien (AANES) aktiv: – Beschäftigungsförderung im Gesundheitssektor und psychosoziale Unterstützung; – UNDP Syrien, Beschäftigungsförderung durch Rehabilitierung von Basisinfrastruktur und einkommensschaffende Maßnahmen; – Syria Recovery Trust Fund; – Klinikpartnerschaften – Partner stärken Gesundheit. Zudem werden Zivilgesellschaftsvorhaben in Nordostsyrien durch das BMZ finanziert. Auch unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe Internationale Organisationen sowie internationale und lokale Nichtregierungsorganisationen im Gesundheitsbereich in Nordostsyrien. 12. Wurden in Nordostsyrien (AANES) einzelne Programme, insbesondere im Rahmen der Klinikpartnerschaften, gestoppt oder ausgesetzt, und wenn ja, a) aus welchen Gründen (z. B. sicherheitspolitische Lage, EU- Sanktionsregelungen, politische Weisung), b) welche Projekte sind konkret betroffen, c) welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Gesundheitsversorgung in Nordostsyrien dennoch zu unterstützen? Ein von den „Klinikpartnerschaften“ gefördertes Kooperationsprojekt im Nordosten Syriens pausierte kurzzeitig von Mitte Juni bis Ende August 2025 wegen sorgfältiger sanktionsrechtlicher Prüfung. Nach erfolgreicher Überprüfung konnte es seine Tätigkeit wieder aufnehmen. 13. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob Programme in Nordostsyrien (AANES) umgesetzt werden können, und inwiefern unterscheiden sich diese Kriterien von Projekten in anderen Teilen Syriens? Es wird keine Differenzierung der Förderkriterien nach Regionen vorgenommen. Humanitäre Projekte in Syrien werden auf der Grundlage humanitärer Bedarfe gefördert. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/677 verwiesen. 14. Mit welchen internationalen und länderübergreifenden Institutionen (z. B. die Weltgesundheitsorganisation (WHO), UN-Organisationen, Rotes Kreuz bzw. Roter Halbmond, internationale Fachgesellschaften) sowie mit welchen Partnerländern arbeitet die Bundesregierung im Rahmen ihrer Programme zur Gesundheitsversorgung und zum Wiederaufbau in Syrien zusammen, und welche konkreten Aufgaben übernehmen diese jeweiligen Partner? Bei der Unterstützung von Gesundheitsprojekten arbeitet die Bundesregierung mit weiteren Gebern, Internationalen Organisationen, internationalen sowie lokalen Nichtregierungsorganisationen zusammen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das syrische Gesundheitsministerium koordinieren dabei die internationale Unterstützung für Syrien im Gesundheitsbereich. Im Auftrag des BMZ unterstützen GIZ und Expertise France (EF) das Raqqa Maternity Hospital, Raqqa Governorate. EF bildet Hebammen und weibliche Angestellte im Gesundheitssektor aus und weiter. Die GIZ stellt sicher, dass für den laufenden Betriebe ausreichend Personal zur Verfügung steht und die Mitarbeitenden ihre Gehälter erhalten. Im Rahmen des SRTF arbeitet das Auswärtige Amt mit zwölf weiteren Gebern (Dänemark, Finnland, Schweden, VAE, USA, Japan, Großbritannien, Kuwait, Frankreich, Italien, Niederlande, Kosovo) und weiteren Partnerinstitutionen zusammen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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