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Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien (Antwort zu Drs. 21/274)

dip / drucksache 25.06.2025 · WP 21 · 21/677 · Antwort · Original ↗

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Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien (Antwort zu Drs. 21/274) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/677 21. Wahlperiode 25.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/274 – Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in Syrien bereitgestellt, die gemäß dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über UN-Organisationen (UN = United Nations) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzt werden (www.welt.de/wirtschaft/plus254999698/Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-d en-Neustart-geht-Deutschland-mit-60-Millionen-Euro-ins-Risiko.html). Davon entfallen 25 Mio. Euro auf UNICEF (United Nations International Children’s Emergency Fund) für die Reparatur von Schulen und psychosoziale Betreuung von Kindern, 19 Mio. Euro auf das UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) für Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene, 3 Mio. Euro auf den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) zur Stärkung syrischer Frauenorganisationen, 6 Mio. Euro auf Arche Nova e. V. für den Betrieb von Schulen und die Unterstützung traumatisierter Kinder sowie 7 Mio. Euro auf die KfW- Initiative (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Building for Peace“ zur Förderung von Projekten syrischer NGOs für gesellschaftliche Verständigung (a. a. O.; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des Abgeordneten Rocco Kever, Bundestagsdrucksache 21/88). Ziel dieser Maßnahmen ist die Verbesserung der humanitären Lage, die Förderung von Bildung, Beschäftigung, Frauenrechten und die Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft nach dem Sturz des Assad-Regimes (www.zdf.de/nachrichten/politik/au sland/syrien-hilfsprojekte-bundesregierung-60-millionen-100.html). Ebenfalls nach dem Sturz des Assad-Regimes wurde die Plattform „Neustart für Syrien“ ins Leben gerufen, um durch Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft den Austausch zu intensivieren und die Initiierung nachhaltiger Projekte in Syrien zu unterstützen (www.bmz.de/de/neuanfa ng-syrien). Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 (Bundestagsdrucksache 21/88) verweist u. a. auf die Umsetzung „regierungsfern“ über UN-Hilfswerke und NGOs, vertragliche Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung und die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI; a. a. O.). Diese Antwort ist nach Auffassung der Fragesteller unzureichend, weil sie weder spezifische Kontrollmechanismen noch konkrete Ergebnisse oder die Auswahlkriterien für Partnerorganisationen detailliert beschreibt. Eine transparente Aufklärung ist notwendig, um Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. die zweckmäßige und effektive Verwendung deutscher Steuergelder sicherzustellen.  1. Nach welchen entwicklungspolitischen, humanitären und strategischen Kriterien hat die Bundesregierung die Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in Syrien beschlossen, und wie wurde die Höhe der Fördersumme im Rahmen der BMZ-Budgetplanung und internationaler Verpflichtungen (z. B. Agenda 2030) begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Stabilisierung Syriens ist die Voraussetzung dafür, dass syrische Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren. Die Unterstützung durch die Bundesregierung wird akut gebraucht, um den Menschen vor Ort eine Bleibeperspektive zu geben. Die Unterstützung folgt dabei klaren Prinzipien: Alle Bevölkerungsteile müssen gleichberechtigt versorgt werden. Die Haushaltsmittel für die Projektzusagen entstammen den für Syrien im Rahmen der regulären Planungsprozesse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vorgesehenen Mittel sowie Haushaltsmitteln, die wegen der geänderten politischen Lage und Bedarfe für Maßnahmen in Syrien umgesteuert wurden.  2. Welche Bedarfsanalysen, Konsultationen mit syrischen Akteuren und strategischen Abwägungen lagen der Verteilung der 60 Mio. Euro auf UNICEF, UNDP (United Nations Development Programme), WPHF, NRC (Norwegian Refugee Council) und Arche Nova zugrunde, und welche alternativen Verteilungsszenarien wurden ggf. geprüft?  3. Wie wurde die Bedarfslage für die Projekte in Syrien ermittelt, und welche Kriterien (z. B. humanitäre Indikatoren, lokale Konsultationen) lagen der Analyse zugrunde? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Das BMZ hat in Syrien bereits in den vergangenen Jahren des Bürgerkriegs Maßnahmen umgesetzt, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Durch dieses Engagement verfügt das BMZ über eine breite Struktur an Umsetzungspartnern im Land und kann auf verschiedene Quellen zur Erfassung der Bedarfslage in Syrien zurückgreifen, wie z. B. auf den Humanitarian Needs Overview von UN OCHA, Bedarfserhebungen der einzelnen Organisationen und Programme der Vereinten Nationen, internationaler und syrischer Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Denkfabriken sowie Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Zivilgesellschaft. In der Entscheidung über Projektzusagen fokussierte sich das BMZ auf Bedarfe in Sektoren, in denen das BMZ bereits über eine etablierte Partnerstruktur verfügte, über die das Engagement in Syrien schnell skaliert werden konnte und die für den Übergangsprozess im Sinne der in der Antwort zu Frage 1 genannten Kriterien von herausgehobener Relevanz sind.  4. Nach welchen Kriterien wurden UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova e. V. und NRC als Partnerorganisationen ausgewählt, und welche Due- Diligence-Verfahren sichern deren Unabhängigkeit von extremistischen oder sanktionierten Gruppen? Die genannten Organisationen sind bewährte Partner der Bundesregierung (über die Durchführungsorganisation KfW) in Syrien und der Region. Teil der Projektbewilligung ist die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts auf außenpolitische Unbedenklichkeit. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.  5. Welche syrischen NGOs wurden als Fördermittelnehmer ausgewählt, und nach welchen Kriterien wurde ihre Zuverlässigkeit überprüft? Die Auswahl und die Due-Diligence-Prüfung der Umsetzungspartner in Syrien obliegt den zuvor genannten Zuwendungsempfängern, insofern sie Maßnahmen nicht eigenständig umsetzen. Als zusätzliche Kontrollinstanz existiert für Förderungen in Syrien ein außenpolitisches Kontextmonitoring, das bei der Erkennung von Projektrisiken unterstützt. Dazu gehört die Vermeidung des Risikos der Abschöpfung deutscher Hilfsgelder in Syrien durch das Assad-Regime und durch terroristische Gruppierungen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass diese von den Maßnahmen profitieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.  6. Welcher Anteil der 60 Mio. Euro entfällt auf Overhead- und Verwaltungskosten der Partnerorganisationen (UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova, NRC), wie wird dieser im Verhältnis zu den projektbezogenen Ausgaben begründet, und wie verhält sich dieser Anteil im Vergleich zu ähnlichen entwicklungspolitischen Projekten? Die UN Coordination Levy (Beitrag zur Koordinierung innerhalb des UN- Systems, dessen Kosten nicht von Kernbeiträgen abgedeckt wird) beträgt ein Prozent. Verwaltungskosten der jeweiligen Projekte sind nicht feststehend definiert. Die Kostenstrukturen werden im Rahmen der Auswertung und Auswahl der Projektvorschläge berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 140 des Abgeordneten Manfred Schiller auf Bundestagsdrucksache 20/14954 verwiesen.  7. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Einklang mit internationalen Standards (z. B. IATI [International Aid Transparency Initiative], OECD [Organisation for Economic Co-operation and Development]) eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere strafbare Handlungen zu verhindern, und welche methodischen Ansätze (z. B. Audits, Indikatoren) werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit angewendet? „Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare Leistungsprofil „Antikorruption und Integrität BMZ“ ist für das BMZ und die Durchführungsorganisationen verpflichtend und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf internationale Standards. Zuwendungsempfänger und Vertragspartner des BMZ verpflichten sich zur Beachtung der VN/EU-Sanktionsregime und des Verbots der Terrorismusfinanzierung. Die zur Gewährleistung zu treffenden Maßnahmen hängen von den projekt- und regionenspezifisch bestehenden Risiken ab. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 36 verwiesen.  8. Welche spezifischen vertraglichen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Mittelverwendung wurden mit UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova e. V. und dem NRC im Rahmen des „Building for Peace“-Programms vereinbart, und wie werden diese überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? In der KfW existiert ein umfassendes Kontrollsystem, um ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. Dies umfasst vertiefte Analysen des Projektträgers und darauf aufbauende vorhabenspezifische Maßnahmen, um Mittelfehlverwendungsrisiken zu vermeiden. Auftragsvergaben, die der Projektträger aus über die KfW bereitgestellten Mitteln tätigt, müssen stets nach verbindlichen internationalen Standards durchgeführt werden. Dieses auch bei NGOs angewandte Standardverfahren wird bei UN-Vorhaben modifiziert, umfasst jedoch z. B. Audits gemäß der UN-Auditplanung und zusätzliche vertraglich vereinbarte Verfahren, welche insbesondere die Einhaltung des Geldwäschegesetzes, als auch die Vorgaben zu Finanz- und Embargosanktionen sicherstellen. Auffälligkeiten zu Mittelfehlverwendungen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, andere strafbare Handlungen und/oder Finanz- und Finanzsanktionen müssen gemeldet werden. Die KfW hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere strafbaren Handlungen (Betrug, Korruption, Unterschlagung etc.) einschließlich der zugehörigen Know Your Customer (KYC) Prozesse sowie den Vorgaben zu Finanz- und Embargosanktionen implementiert. Die erläuterten Verfahren finden auch für die KfW-Vorhaben in Syrien Anwendung. Wie bei anderen Finanzierungsempfänger und Vertragspartnern des BMZ, ist auch der WPFH vertraglich zur Sanktionsregime-Beachtung und des Verbots der Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Die zur Gewährleistung zu treffenden Maßnahmen hängen von den projekt- und regionenspezifisch bestehenden Risiken ab. Zur Überprüfung dieser Verpflichtungen erfolgen vor und während der Projektlaufzeiten Due-Diligence-Prüfungen der Empfängerorganisationen durch den WPHF. Während der Laufzeiten werden Projekte stichprobenartig überprüft (z. B. mit Vor-Ort-Besuchen). Gleichzeitig erfolgen für die Gebiete, in denen der WPHF agiert, spezifische Risikoanalysen, u. a. zu bewaffneten Kräften und kriminellen Organisationen. Darüber hinaus überwachen VN- Kontrollorgane die Umsetzung entsprechend der VN-Vorgaben. Für Nichtregierungsorganisationen sind die Vorgaben § 8a HG 2024 Teil des Zuwendungsbescheids. Bei Arche Nova erfolgen alle Beschaffungs- und Finanzprozesse auf der Grundlage eines umfassenden internen Beschaffungsleitfadens, der klare Regeln für Ausschreibungen, die Auswahl von Dienstleistern sowie die ordnungsgemäße Dokumentation vorgibt. Auszahlungen an lokale Partnerorganisationen erfolgen erst nach einer umfangreichen Prüfung. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch regelmäßige interne Prüfungen, externe Audits und Evaluationen sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.  9. Welche unabhängigen Prüfmechanismen (z. B. externe Audits) wurden implementiert, um die Verwendung der 60 Mio. Euro zu überwachen, und wie oft finden diese statt? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 10 verwiesen. 10. Welche Maßnahmen hat das BMZ implementiert, um die zweckgebundene Verwendung der Fördermittel sicherzustellen und potenzielle Risiken einer Weiterleitung an lokale Machtstrukturen, insbesondere bei Projekten syrischer NGOs, zu minimieren? Die Zweckmäßigkeit und Transparenz der Verwendung von Fördermitteln wird sichergestellt durch eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung anhand vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts- und Abschlussberichte zu Vorhaben können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen durchgeführt. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „regierungsferne“ Umsetzung nicht durch lokale Machtstrukturen oder HTS-kontrollierte Institutionen (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham) unterlaufen wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen der Projektauswahl und Vorbereitung werden sowohl Partner als auch die potentiellen Projektstandorte geprüft. Unter anderem wird dafür die Botschaft vor Ort einbezogen. Außerdem findet ein engmaschiger Austausch mit den umsetzenden Organisationen statt, die verpflichtet sind Unregelmäßigkeiten zu melden. Das in der Antwort zu Frage 5 erwähnte außenpolitische Kontextmonitoring kommt auch in diesem Zusammenhang zum Einsatz. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 7, 8 und 10 verwiesen. 12. Wie wird die Transparenz der Mittelaufteilung (z. B. zwischen Schulen und psychosozialer Betreuung bei UNICEF) gegenüber der Öffentlichkeit gewährleistet, und welche detaillierten Kostenaufstellungen sind öffentlich einsehbar (z. B. über IATI)? Das BMZ veröffentlicht aktuelle Daten und Dokumente zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem IATI- Standard auf dem Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de/de). 13. Welche Mechanismen gibt es, um bei unzureichender Mittelverwendung (z. B. bei UNICEF oder UNDP) die vergebenen Summen anzupassen oder zurückzufordern? Es gibt vertragliche Regelungen mit UNICEF, UNDP und NRC, die der KfW bei Mittelfehlverwendung ermöglichen, die weitere Verwendung unverbrauchter Mittel sowie weitere zu stoppen und fehlverwendete Mittel zurückzufordern. Zudem kann die KfW die nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Projektumsetzungsfrist unverbrauchten Mittel zurückfordern. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 14. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) bei der Umsetzung der Projekte konsequent eingehalten wird, und welche Kontrollen gibt es bei Verstößen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zuwendungsempfänger werden durch den Zuwendungsentscheid verpflichtet, die Regelungen der Förderrichtlinie sowie der Besonderen Nebenbestimmungen für KWI und zusätzlich die generell geltenden Vorgaben des Haushalts- und Zuwendungsrechts inklusive Sanktionsregime und Vorgaben des § 8a HG 2024 einzuhalten. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, Verstöße gegen diese Regelungen gegenüber dem BMZ unverzüglich anzuzeigen. Das BMZ als Zuwendungsgeber erhält von den Zuwendungsempfängern regelmäßig Berichte zur Umsetzung der Maßnahmen. Dazu gehört auch ein Verwendungsnachweis, mit dem nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen ist, dass die Förderrichtlinie eingehalten wurde. Das Zuwendungsrecht schreibt bei Mittelfehlverwendung verschiedene Reaktionen vor bis hin zum Abbruch der Maßnahmen und der Rückforderung der fehlverwendeten Zuwendungsmittel. 15. Welche Berichterstattungsmechanismen wurden eingeführt, um die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Projekte zu informieren, und wo sind diese Berichte ggf. einsehbar? Das BMZ teilt Informationen über sein Engagement auf der Länderseite des BMZ (www.bmz.de/de/laender/syrien) und veröffentlicht aktuelle Daten und Dokumente zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem IATI-Standard auf dem Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de/de). 16. Welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl instandgesetzter Schulen, geschaffener Kurzzeitjobs, betreuter Personen) wurden mit den bisher ausgezahlten Mitteln bis Mai 2025 erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte pro Partnerorganisation spezifizieren)? 23. Wie viele Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene wurden durch UNDP- Projekte bis Mai 2025 geschaffen, und in welchen wirtschaftlichen Sektoren wurden diese gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 25. Welche Maßnahmen zur Frauenförderung wurden durch den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund umgesetzt, und welche quantitativen Ergebnisse (z. B. Anzahl geförderter Frauen, neue Arbeitsplätze) wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 16, 23 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22591 verwiesen. 17. Welche Evaluationsmethoden wendet das BMZ an, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der geförderten Projekte systematisch zu bewerten, und welche Ergebnisse liegen vor? Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten werden gemäß der Leitlinien Evaluierung des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen implementiert. 18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu früheren Hilfsprojekten in Syrien oder anderen Konfliktregionen, und welche Kennzahlen liegen dieser Bewertung zugrunde? Zu diesem frühen Zeitpunkt der Umsetzung ist eine Bewertung noch nicht möglich. 19. Auf welchen Daten, Bedarfsanalysen oder Berechnungsmodellen basiert die Zuteilung von 25 Mio. Euro an UNICEF, und wie werden diese Mittel konkret zwischen Schulreparaturen und psychosozialer Unterstützung für Kinder aufgeteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Ende 2024 beauftragte UNICEF-Vorhaben ist Teil der Initiative „No Lost Generation“, welche einen Fokus auf ein integriertes Programm aus Bildungsförderung und Unterstützung psychosozialer Bedürfnisse von Kindern legt. Den Vorschlägen liegen Bedarfsbewertungen durch UNICEF zugrunde, die bspw. auf dem Humanitarian Needs Overview 2024 in Zusammenarbeit mit OCHA, regelmäßigen Berichten durch UNICEF-Durchführungspartner sowie Daten durch Monitoring- und Evaluierungstools und Third-Party-Monitoring basieren. Die vorhandenen Bedarfe liegen dabei deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln. 20. Wie viele Bildungseinrichtungen wurden bis Mai 2025 durch UNICEF- Projekte instandgesetzt, und welche Bildungsangebote (z. B. Schulklassen, Berufsausbildung) wurden geschaffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Rehabilitierung von Bildungseinrichtungen sowie die Umsetzung von nonformalen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten im Rahmen des Ende 2024 beauftragten UNICEF-Vorhabens hat zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht begonnen. 21. Welche konkreten Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung wurden durch UNICEF-Projekte umgesetzt, und wie viele Personen wurden erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zu den Maßnahmen gehören psychologische Erste Hilfe bspw. bei der Bewältigung von Traumata durch ausgebildete Mitarbeitende für Kinder und Eltern. Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 22. Welche Kriterien und Analysen rechtfertigen die Vergabe von 19 Mio. Euro an UNDP für Kurzzeitjobs, insbesondere für Aufgaben wie Müll- und Trümmerbeseitigung, und wie wurde dieser Fokus gegenüber anderen humanitären Prioritäten gewählt (www.welt.de/wirtschaft/plus25499 9698/Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-den-Neustart-geht-Deutschland-mit- 60-Millionen-Euro-ins-Risiko.html)? Kurzzeitjobs ermöglichen der besonders vulnerablen Bevölkerung zügig Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Die Aktivitäten unterstützen zugleich den Wiederaufbau von sozialer und Basisinfrastruktur und schaffen somit Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und eine verbesserte Versorgungslage. 24. Auf welcher Grundlage wurde die Zuwendung von 3 Mio. Euro für den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund zur Unterstützung syrischer Frauenorganisationen festgelegt, und wie setzen sich die Kosten für die einzelnen Maßnahmen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 16 verwiesen. 26. Wie wurde die Summe von 7 Mio. Euro für syrische Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des „Building for Peace“-Programms der KfW-Initiative ermittelt, und wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Projekte zur Förderung von Aussöhnung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 27. Welche Maßnahmen und Projekte syrischer Nichtregierungsorganisationen werden mit den 7 Mio. Euro der KfW-Initiative „Building for Peace“ gefördert, insbesondere zur Versöhnung verschiedener Bevölkerungsgruppen, wie wurde der Finanzbedarf dieser Projekte berechnet, und wie wird ihre zweckgebundene Verwendung gemäß der Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ gewährleistet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 28. Welche Projekte syrischer NGOs wurden im Rahmen des „Building for Peace“-Programms des NRC gefördert, und wie unterstützen sie verschiedene Bevölkerungsgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 26 bis 28 werden zusammen beantwortet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Auswahlprozess zu Partner-NROs noch nicht abgeschlossen. Daher stehen aktuell keine Maßnahmen oder Projekte fest. 29. Wie trägt das Programm „Building for Peace“ des NRC zur Stärkung der syrischen Zivilgesellschaft bei, und welche messbaren Fortschritte wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Ziel des Vorhabens ist es, mittels NROs und zivilgesellschaftlichen Organisationen friedensfördernd zum Wiederaufbauprozess beizutragen. Dies soll durch eine breite Beteiligung der syrischen Zivilgesellschaft erfolgen, um Maßnahmen bspw. für einen verbesserten Zugang zu wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen, umzusetzen. Syrische NROs erhalten Kapazitätsstärkung mittels beispielsweise technischer Expertise. Bezüglich Fortschritte wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 30. Wie stellt das BMZ sicher, dass die vergebenen Summen (z. B. 25 Mio. Euro für UNICEF) den tatsächlichen Bedarfen vor Ort entsprechen, und welche Überprüfungen finden statt? Laut dem Internationalen Roten Kreuz sind mehr als 15 Millionen Menschen in Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen, um zu überleben. 90 Prozent der Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Folglich bestehen immense Bedarfe in allen Bereichen der Grundsicherung (Ernährungssicherung, Bildung, Beschäftigung, Trinkwasserversorgung). Die Bedarfe vor Ort werden u. a. von internationalen Organisationen erhoben. 31. Wie stellt das BMZ sicher, dass die geförderten Projekte die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen (z. B. Binnenvertriebene, Kinder, Frauen) prioritär adressieren? Das BMZ und die deutschen Durchführungsorganisationen verfügen über umfangreiche Expertise, Prüfungskriterien und Experten und Expertinnen für wichtige Querschnittsthemen, die bei allen Vorhaben untersucht werden müssen. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen ist zentraler Bestandteil der Konzeption der genannten KfW-Vorhaben und die in der Frage genannten Gruppen werden explizit adressiert. 32. Inwieweit priorisiert das BMZ ggf. den Aufbau lokaler Selbsthilfekapazitäten in den geförderten Projekten, um die Abhängigkeit von externer Finanzierung zu reduzieren, und welche langfristigen Strategien (z. B. Kapazitätsaufbau, lokale Ressourcenmobilisierung) werden zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit implementiert? Der Aufbau von Kapazitäten innerhalb der Umsetzungspartner der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ist ein integrierter Bestandteil in allen Projekten. Der Aufbau lokaler Strukturen kann dabei ein wichtiger Garant für den nachhaltigen Erfolg die Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein. Aus diesem Grund werden im Vorfeld aller Projekte die Partnerstrukturen sorgsam geprüft und etwaige Defizite identifiziert, die dann gezielt mit unterstützt werden. 33. Wie wird die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte (z. B. Schulen, Beschäftigungsprogramme) nach Förderende sichergestellt, und wer trägt die Folgekosten? Nachhaltigkeit ist eine der zentralen Dimensionen zur Beurteilung von Entwicklungsmaßnahmen. Von besonderer Relevanz sind dabei die Kapazitäten der beteiligten und betroffenen Individuen, Gruppen und Organisationen, Partner und Träger, die positiven Wirkungen einer Maßnahme institutionell, personell und finanziell über die Zeit und nach Beendigung der Förderung zu erhalten. Deshalb werden diese Kapazitäten und deren Stärkung bereits in der Projektkonzeption einer Entwicklungsmaßnahme berücksichtigt. 34. In welchem Umfang wurden ggf. deutsche Expertise oder Unternehmen in die Projekte eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ? Die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ sowie der Durchführungsorganisationen ist die Grundlage für die Gestaltung der entwicklungspolitischen Projekte. Alle größeren Lieferungen und Leistungen in KfW- Projekten werden international ausgeschrieben und deutsche Unternehmen können sich hierauf bewerben. 35. Welche Risiken identifiziert die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Zweckentfremdung der Mittel angesichts der politischen Instabilität in Syrien, und welche präventiven Maßnahmen wurden ggf. ergriffen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 13 verwiesen. 36. Welche Rolle spielen internationale oder multilaterale Organisationen außer UNICEF, UNDP und WPHF ggf. in der Umsetzung, und wie wird ggf. die Transparenz ihrer Mittelverwendung überprüft? Die genannten Organisationen sind die zentralen Akteure. Zur Frage der Transparenz wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 13 verwiesen. 37. Welche konkreten Netzwerkaktivitäten oder Veranstaltungen hat die Plattform „Neuanfang für Syrien“ seit ihrer Einrichtung organisiert, um den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft und Wirtschaft zu fördern, und wie haben diese Aktivitäten zur Initiierung von Projekten in Syrien beigetragen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für Informationen zu konkreten Netzwerkaktivitäten wird auf die Veranstaltungsberichte auf der Website www.neuanfang-syrien.de verwiesen. Über die Vergabe von Projektmitteln wird unabhängig von der Plattform im Rahmen bestehender Förderstrukturen entschieden. 38. Wie misst das BMZ den Erfolg der Plattform „Neuanfang für Syrien“ hinsichtlich der Vernetzung und Informationsvermittlung, und welche quantitativen oder qualitativen Indikatoren werden dabei verwendet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für den Erfolg der Plattformaktivitäten ist die Anzahl der Teilnehmenden, deren aktive Teilnahme und das Einbringen eigener Beiträge zur Gestaltung des Netzwerks maßgeblich. 39. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Informationen, die über die Plattform „Neuanfang für Syrien“ verbreitet werden, die Bedürfnisse und Perspektiven der syrischen Bevölkerung widerspiegeln, insbesondere im Hinblick auf infrastrukturelle Rekonstruktion und wirtschaftliche Selbstständigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ richtet sich an in Deutschland ansässige nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien engagieren möchten. Das BMZ bezieht die Bedürfnisse und Perspektiven dieser Zielgruppe durch regelmäßige Netzwerkaktivitäten ein (vgl. Antwort zu den Fragen 37 und 38). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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