Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien (Antwort zu Drs. 21/274)
Text
Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien (Antwort zu Drs. 21/274)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/677
21. Wahlperiode 25.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/274 –
Transparenz und Kontrolle der 60 Millionen Euro für Hilfsprojekte in Syrien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2024 hat die Bundesregierung 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in
Syrien bereitgestellt, die gemäß dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über UN-Organisationen (UN =
United Nations) und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) umgesetzt
werden (www.welt.de/wirtschaft/plus254999698/Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-d
en-Neustart-geht-Deutschland-mit-60-Millionen-Euro-ins-Risiko.html).
Davon entfallen 25 Mio. Euro auf UNICEF (United Nations International
Children’s Emergency Fund) für die Reparatur von Schulen und psychosoziale
Betreuung von Kindern, 19 Mio. Euro auf das UN-Entwicklungsprogramm
(UNDP) für Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene, 3 Mio. Euro auf den UN
Women’s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) zur Stärkung syrischer
Frauenorganisationen, 6 Mio. Euro auf Arche Nova e. V. für den Betrieb von Schulen
und die Unterstützung traumatisierter Kinder sowie 7 Mio. Euro auf die KfW-
Initiative (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Building for Peace“ zur
Förderung von Projekten syrischer NGOs für gesellschaftliche Verständigung
(a. a. O.; Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71 des
Abgeordneten Rocco Kever, Bundestagsdrucksache 21/88). Ziel dieser
Maßnahmen ist die Verbesserung der humanitären Lage, die Förderung von Bildung,
Beschäftigung, Frauenrechten und die Stärkung der syrischen
Zivilgesellschaft nach dem Sturz des Assad-Regimes (www.zdf.de/nachrichten/politik/au
sland/syrien-hilfsprojekte-bundesregierung-60-millionen-100.html). Ebenfalls
nach dem Sturz des Assad-Regimes wurde die Plattform „Neustart für Syrien“
ins Leben gerufen, um durch Vernetzung von Zivilgesellschaft, Kommunen,
Wissenschaft und Wirtschaft den Austausch zu intensivieren und die
Initiierung nachhaltiger Projekte in Syrien zu unterstützen (www.bmz.de/de/neuanfa
ng-syrien).
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 71
(Bundestagsdrucksache 21/88) verweist u. a. auf die Umsetzung „regierungsfern“ über
UN-Hilfswerke und NGOs, vertragliche Verpflichtungen zur
ordnungsgemäßen Mittelverwendung und die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und
Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI; a. a. O.). Diese Antwort ist nach Auffassung
der Fragesteller unzureichend, weil sie weder spezifische
Kontrollmechanismen noch konkrete Ergebnisse oder die Auswahlkriterien für
Partnerorganisationen detailliert beschreibt. Eine transparente Aufklärung ist notwendig, um
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die zweckmäßige und effektive Verwendung deutscher Steuergelder
sicherzustellen.
1. Nach welchen entwicklungspolitischen, humanitären und strategischen
Kriterien hat die Bundesregierung die Bereitstellung von 60 Mio. Euro
für Hilfsprojekte in Syrien beschlossen, und wie wurde die Höhe der
Fördersumme im Rahmen der BMZ-Budgetplanung und internationaler
Verpflichtungen (z. B. Agenda 2030) begründet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Stabilisierung Syriens ist die Voraussetzung dafür, dass syrische
Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren. Die Unterstützung durch die
Bundesregierung wird akut gebraucht, um den Menschen vor Ort eine
Bleibeperspektive zu geben. Die Unterstützung folgt dabei klaren Prinzipien: Alle
Bevölkerungsteile müssen gleichberechtigt versorgt werden. Die Haushaltsmittel für die
Projektzusagen entstammen den für Syrien im Rahmen der regulären
Planungsprozesse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) vorgesehenen Mittel sowie Haushaltsmitteln, die wegen der
geänderten politischen Lage und Bedarfe für Maßnahmen in Syrien
umgesteuert wurden.
2. Welche Bedarfsanalysen, Konsultationen mit syrischen Akteuren und
strategischen Abwägungen lagen der Verteilung der 60 Mio. Euro auf
UNICEF, UNDP (United Nations Development Programme), WPHF,
NRC (Norwegian Refugee Council) und Arche Nova zugrunde, und
welche alternativen Verteilungsszenarien wurden ggf. geprüft?
3. Wie wurde die Bedarfslage für die Projekte in Syrien ermittelt, und
welche Kriterien (z. B. humanitäre Indikatoren, lokale Konsultationen)
lagen der Analyse zugrunde?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Das BMZ hat in Syrien bereits in den vergangenen Jahren des Bürgerkriegs
Maßnahmen umgesetzt, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern.
Durch dieses Engagement verfügt das BMZ über eine breite Struktur an
Umsetzungspartnern im Land und kann auf verschiedene Quellen zur Erfassung der
Bedarfslage in Syrien zurückgreifen, wie z. B. auf den Humanitarian Needs
Overview von UN OCHA, Bedarfserhebungen der einzelnen Organisationen
und Programme der Vereinten Nationen, internationaler und syrischer
Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Denkfabriken sowie
Vertreterinnen und Vertretern der syrischen Zivilgesellschaft.
In der Entscheidung über Projektzusagen fokussierte sich das BMZ auf Bedarfe
in Sektoren, in denen das BMZ bereits über eine etablierte Partnerstruktur
verfügte, über die das Engagement in Syrien schnell skaliert werden konnte und
die für den Übergangsprozess im Sinne der in der Antwort zu Frage 1
genannten Kriterien von herausgehobener Relevanz sind.
4. Nach welchen Kriterien wurden UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova
e. V. und NRC als Partnerorganisationen ausgewählt, und welche Due-
Diligence-Verfahren sichern deren Unabhängigkeit von extremistischen
oder sanktionierten Gruppen?
Die genannten Organisationen sind bewährte Partner der Bundesregierung
(über die Durchführungsorganisation KfW) in Syrien und der Region.
Teil der Projektbewilligung ist die Prüfung seitens des Auswärtigen Amts auf
außenpolitische Unbedenklichkeit.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
5. Welche syrischen NGOs wurden als Fördermittelnehmer ausgewählt, und
nach welchen Kriterien wurde ihre Zuverlässigkeit überprüft?
Die Auswahl und die Due-Diligence-Prüfung der Umsetzungspartner in Syrien
obliegt den zuvor genannten Zuwendungsempfängern, insofern sie Maßnahmen
nicht eigenständig umsetzen. Als zusätzliche Kontrollinstanz existiert für
Förderungen in Syrien ein außenpolitisches Kontextmonitoring, das bei der
Erkennung von Projektrisiken unterstützt. Dazu gehört die Vermeidung des Risikos
der Abschöpfung deutscher Hilfsgelder in Syrien durch das Assad-Regime und
durch terroristische Gruppierungen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass
diese von den Maßnahmen profitieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 7 und 8 verwiesen.
6. Welcher Anteil der 60 Mio. Euro entfällt auf Overhead- und
Verwaltungskosten der Partnerorganisationen (UNICEF, UNDP, WPHF, Arche
Nova, NRC), wie wird dieser im Verhältnis zu den projektbezogenen
Ausgaben begründet, und wie verhält sich dieser Anteil im Vergleich zu
ähnlichen entwicklungspolitischen Projekten?
Die UN Coordination Levy (Beitrag zur Koordinierung innerhalb des UN-
Systems, dessen Kosten nicht von Kernbeiträgen abgedeckt wird) beträgt ein
Prozent. Verwaltungskosten der jeweiligen Projekte sind nicht feststehend
definiert.
Die Kostenstrukturen werden im Rahmen der Auswertung und Auswahl der
Projektvorschläge berücksichtigt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 140 des Abgeordneten Manfred Schiller auf Bundestagsdrucksache
20/14954 verwiesen.
7. Welche spezifischen Mechanismen zur Korruptionsprävention, wie etwa
Transparenzberichte oder Due-Diligence-Verfahren, wurden im Einklang
mit internationalen Standards (z. B. IATI [International Aid
Transparency Initiative], OECD [Organisation for Economic Co-operation and
Development]) eingeführt, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder
andere strafbare Handlungen zu verhindern, und welche methodischen
Ansätze (z. B. Audits, Indikatoren) werden zur Evaluierung ihrer
Wirksamkeit angewendet?
„Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare
Leistungsprofil „Antikorruption und Integrität BMZ“ ist für das BMZ und die
Durchführungsorganisationen verpflichtend und beinhaltet verbindliche
Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf internationale Standards.
Zuwendungsempfänger und Vertragspartner des BMZ verpflichten sich zur
Beachtung der VN/EU-Sanktionsregime und des Verbots der
Terrorismusfinanzierung. Die zur Gewährleistung zu treffenden Maßnahmen hängen von den
projekt- und regionenspezifisch bestehenden Risiken ab.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 36 verwiesen.
8. Welche spezifischen vertraglichen Verpflichtungen zur
ordnungsgemäßen Mittelverwendung wurden mit UNICEF, UNDP, WPHF, Arche Nova
e. V. und dem NRC im Rahmen des „Building for Peace“-Programms
vereinbart, und wie werden diese überprüft (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
In der KfW existiert ein umfassendes Kontrollsystem, um ordnungsgemäße
Mittelverwendung sicherzustellen. Dies umfasst vertiefte Analysen des
Projektträgers und darauf aufbauende vorhabenspezifische Maßnahmen, um
Mittelfehlverwendungsrisiken zu vermeiden. Auftragsvergaben, die der
Projektträger aus über die KfW bereitgestellten Mitteln tätigt, müssen stets nach
verbindlichen internationalen Standards durchgeführt werden.
Dieses auch bei NGOs angewandte Standardverfahren wird bei UN-Vorhaben
modifiziert, umfasst jedoch z. B. Audits gemäß der UN-Auditplanung und
zusätzliche vertraglich vereinbarte Verfahren, welche insbesondere die Einhaltung
des Geldwäschegesetzes, als auch die Vorgaben zu Finanz- und
Embargosanktionen sicherstellen. Auffälligkeiten zu Mittelfehlverwendungen, Geldwäsche,
Terrorismusfinanzierung, andere strafbare Handlungen und/oder Finanz- und
Finanzsanktionen müssen gemeldet werden. Die KfW hat alle erforderlichen
Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und
andere strafbaren Handlungen (Betrug, Korruption, Unterschlagung etc.)
einschließlich der zugehörigen Know Your Customer (KYC) Prozesse sowie den
Vorgaben zu Finanz- und Embargosanktionen implementiert.
Die erläuterten Verfahren finden auch für die KfW-Vorhaben in Syrien
Anwendung.
Wie bei anderen Finanzierungsempfänger und Vertragspartnern des BMZ, ist
auch der WPFH vertraglich zur Sanktionsregime-Beachtung und des Verbots
der Terrorismusfinanzierung verpflichtet. Die zur Gewährleistung zu treffenden
Maßnahmen hängen von den projekt- und regionenspezifisch bestehenden
Risiken ab. Zur Überprüfung dieser Verpflichtungen erfolgen vor und während der
Projektlaufzeiten Due-Diligence-Prüfungen der Empfängerorganisationen
durch den WPHF. Während der Laufzeiten werden Projekte stichprobenartig
überprüft (z. B. mit Vor-Ort-Besuchen). Gleichzeitig erfolgen für die Gebiete,
in denen der WPHF agiert, spezifische Risikoanalysen, u. a. zu bewaffneten
Kräften und kriminellen Organisationen. Darüber hinaus überwachen VN-
Kontrollorgane die Umsetzung entsprechend der VN-Vorgaben.
Für Nichtregierungsorganisationen sind die Vorgaben § 8a HG 2024 Teil des
Zuwendungsbescheids. Bei Arche Nova erfolgen alle Beschaffungs- und
Finanzprozesse auf der Grundlage eines umfassenden internen
Beschaffungsleitfadens, der klare Regeln für Ausschreibungen, die Auswahl von Dienstleistern
sowie die ordnungsgemäße Dokumentation vorgibt. Auszahlungen an lokale
Partnerorganisationen erfolgen erst nach einer umfangreichen Prüfung. Die
Einhaltung dieser Vorgaben wird durch regelmäßige interne Prüfungen, externe
Audits und Evaluationen sichergestellt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
9. Welche unabhängigen Prüfmechanismen (z. B. externe Audits) wurden
implementiert, um die Verwendung der 60 Mio. Euro zu überwachen,
und wie oft finden diese statt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 10 verwiesen.
10. Welche Maßnahmen hat das BMZ implementiert, um die
zweckgebundene Verwendung der Fördermittel sicherzustellen und potenzielle Risiken
einer Weiterleitung an lokale Machtstrukturen, insbesondere bei
Projekten syrischer NGOs, zu minimieren?
Die Zweckmäßigkeit und Transparenz der Verwendung von Fördermitteln wird
sichergestellt durch eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung anhand
vereinbarter Ziele, Indikatoren und Wirkungsketten. Fortschritts- und
Abschlussberichte zu Vorhaben können empirisch erfassbare Ergebnisse belegen
und stellen die Zielerreichung dar. Zusätzlich werden Projektevaluierungen
durchgeführt.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen.
11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die „regierungsferne“
Umsetzung nicht durch lokale Machtstrukturen oder HTS-kontrollierte
Institutionen (HTS = Haiʾat Tahrir asch-Scham) unterlaufen wird (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der Projektauswahl und Vorbereitung werden sowohl Partner als
auch die potentiellen Projektstandorte geprüft. Unter anderem wird dafür die
Botschaft vor Ort einbezogen. Außerdem findet ein engmaschiger Austausch
mit den umsetzenden Organisationen statt, die verpflichtet sind
Unregelmäßigkeiten zu melden. Das in der Antwort zu Frage 5 erwähnte außenpolitische
Kontextmonitoring kommt auch in diesem Zusammenhang zum Einsatz.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 7, 8 und 10 verwiesen.
12. Wie wird die Transparenz der Mittelaufteilung (z. B. zwischen Schulen
und psychosozialer Betreuung bei UNICEF) gegenüber der
Öffentlichkeit gewährleistet, und welche detaillierten Kostenaufstellungen sind
öffentlich einsehbar (z. B. über IATI)?
Das BMZ veröffentlicht aktuelle Daten und Dokumente zur bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem IATI- Standard auf dem
Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de/de).
13. Welche Mechanismen gibt es, um bei unzureichender Mittelverwendung
(z. B. bei UNICEF oder UNDP) die vergebenen Summen anzupassen
oder zurückzufordern?
Es gibt vertragliche Regelungen mit UNICEF, UNDP und NRC, die der KfW
bei Mittelfehlverwendung ermöglichen, die weitere Verwendung
unverbrauchter Mittel sowie weitere zu stoppen und fehlverwendete Mittel
zurückzufordern. Zudem kann die KfW die nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten
Projektumsetzungsfrist unverbrauchten Mittel zurückfordern.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
14. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Förderrichtlinie „Krisenbewältigung
und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) bei der Umsetzung der Projekte
konsequent eingehalten wird, und welche Kontrollen gibt es bei
Verstößen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zuwendungsempfänger werden durch den Zuwendungsentscheid
verpflichtet, die Regelungen der Förderrichtlinie sowie der Besonderen
Nebenbestimmungen für KWI und zusätzlich die generell geltenden Vorgaben des
Haushalts- und Zuwendungsrechts inklusive Sanktionsregime und Vorgaben des § 8a
HG 2024 einzuhalten.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, Verstöße gegen diese Regelungen
gegenüber dem BMZ unverzüglich anzuzeigen. Das BMZ als
Zuwendungsgeber erhält von den Zuwendungsempfängern regelmäßig Berichte zur
Umsetzung der Maßnahmen. Dazu gehört auch ein Verwendungsnachweis, mit dem
nach Abschluss der Maßnahme nachzuweisen ist, dass die Förderrichtlinie
eingehalten wurde.
Das Zuwendungsrecht schreibt bei Mittelfehlverwendung verschiedene
Reaktionen vor bis hin zum Abbruch der Maßnahmen und der Rückforderung der
fehlverwendeten Zuwendungsmittel.
15. Welche Berichterstattungsmechanismen wurden eingeführt, um die
Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Projekte zu informieren,
und wo sind diese Berichte ggf. einsehbar?
Das BMZ teilt Informationen über sein Engagement auf der Länderseite des
BMZ (www.bmz.de/de/laender/syrien) und veröffentlicht aktuelle Daten und
Dokumente zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit entsprechend dem
IATI-Standard auf dem Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de/de).
16. Welche quantifizierbaren Ergebnisse (z. B. Anzahl instandgesetzter
Schulen, geschaffener Kurzzeitjobs, betreuter Personen) wurden mit den
bisher ausgezahlten Mitteln bis Mai 2025 erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte pro Partnerorganisation spezifizieren)?
23. Wie viele Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene wurden durch UNDP-
Projekte bis Mai 2025 geschaffen, und in welchen wirtschaftlichen Sektoren
wurden diese gefördert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Welche Maßnahmen zur Frauenförderung wurden durch den UN
Women’s Peace and Humanitarian Fund umgesetzt, und welche
quantitativen Ergebnisse (z. B. Anzahl geförderter Frauen, neue Arbeitsplätze)
wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 16, 23 und 25 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/22591 verwiesen.
17. Welche Evaluationsmethoden wendet das BMZ an, um die Wirksamkeit
und Nachhaltigkeit der geförderten Projekte systematisch zu bewerten,
und welche Ergebnisse liegen vor?
Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten werden gemäß der Leitlinien
Evaluierung des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die
Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen
implementiert.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu früheren Hilfsprojekten in Syrien oder anderen
Konfliktregionen, und welche Kennzahlen liegen dieser Bewertung zugrunde?
Zu diesem frühen Zeitpunkt der Umsetzung ist eine Bewertung noch nicht
möglich.
19. Auf welchen Daten, Bedarfsanalysen oder Berechnungsmodellen basiert
die Zuteilung von 25 Mio. Euro an UNICEF, und wie werden diese
Mittel konkret zwischen Schulreparaturen und psychosozialer Unterstützung
für Kinder aufgeteilt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Ende 2024 beauftragte UNICEF-Vorhaben ist Teil der Initiative „No Lost
Generation“, welche einen Fokus auf ein integriertes Programm aus
Bildungsförderung und Unterstützung psychosozialer Bedürfnisse von Kindern legt.
Den Vorschlägen liegen Bedarfsbewertungen durch UNICEF zugrunde, die
bspw. auf dem Humanitarian Needs Overview 2024 in Zusammenarbeit mit
OCHA, regelmäßigen Berichten durch UNICEF-Durchführungspartner sowie
Daten durch Monitoring- und Evaluierungstools und Third-Party-Monitoring
basieren. Die vorhandenen Bedarfe liegen dabei deutlich über den zur
Verfügung stehenden Mitteln.
20. Wie viele Bildungseinrichtungen wurden bis Mai 2025 durch UNICEF-
Projekte instandgesetzt, und welche Bildungsangebote (z. B.
Schulklassen, Berufsausbildung) wurden geschaffen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Rehabilitierung von Bildungseinrichtungen sowie die Umsetzung von
nonformalen Bildungs- und Weiterbildungsangeboten im Rahmen des Ende 2024
beauftragten UNICEF-Vorhabens hat zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
begonnen.
21. Welche konkreten Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung wurden
durch UNICEF-Projekte umgesetzt, und wie viele Personen wurden
erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zu den Maßnahmen gehören psychologische Erste Hilfe bspw. bei der
Bewältigung von Traumata durch ausgebildete Mitarbeitende für Kinder und Eltern. Es
wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
22. Welche Kriterien und Analysen rechtfertigen die Vergabe von 19 Mio.
Euro an UNDP für Kurzzeitjobs, insbesondere für Aufgaben wie Müll-
und Trümmerbeseitigung, und wie wurde dieser Fokus gegenüber
anderen humanitären Prioritäten gewählt (www.welt.de/wirtschaft/plus25499
9698/Machtwechsel-in-Syrien-Fuer-den-Neustart-geht-Deutschland-mit-
60-Millionen-Euro-ins-Risiko.html)?
Kurzzeitjobs ermöglichen der besonders vulnerablen Bevölkerung zügig
Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Die Aktivitäten unterstützen
zugleich den Wiederaufbau von sozialer und Basisinfrastruktur und schaffen
somit Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und eine verbesserte
Versorgungslage.
24. Auf welcher Grundlage wurde die Zuwendung von 3 Mio. Euro für den
UN Women’s Peace and Humanitarian Fund zur Unterstützung syrischer
Frauenorganisationen festgelegt, und wie setzen sich die Kosten für die
einzelnen Maßnahmen zusammen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 16 verwiesen.
26. Wie wurde die Summe von 7 Mio. Euro für syrische
Nichtregierungsorganisationen im Rahmen des „Building for Peace“-Programms der
KfW-Initiative ermittelt, und wie verteilen sich diese Mittel auf die
einzelnen Projekte zur Förderung von Aussöhnung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
27. Welche Maßnahmen und Projekte syrischer
Nichtregierungsorganisationen werden mit den 7 Mio. Euro der KfW-Initiative „Building for
Peace“ gefördert, insbesondere zur Versöhnung verschiedener
Bevölkerungsgruppen, wie wurde der Finanzbedarf dieser Projekte berechnet,
und wie wird ihre zweckgebundene Verwendung gemäß der
Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ gewährleistet
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Welche Projekte syrischer NGOs wurden im Rahmen des „Building for
Peace“-Programms des NRC gefördert, und wie unterstützen sie
verschiedene Bevölkerungsgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 26 bis 28 werden zusammen beantwortet.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Auswahlprozess zu Partner-NROs noch nicht
abgeschlossen. Daher stehen aktuell keine Maßnahmen oder Projekte fest.
29. Wie trägt das Programm „Building for Peace“ des NRC zur Stärkung der
syrischen Zivilgesellschaft bei, und welche messbaren Fortschritte
wurden erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ziel des Vorhabens ist es, mittels NROs und zivilgesellschaftlichen
Organisationen friedensfördernd zum Wiederaufbauprozess beizutragen. Dies soll durch
eine breite Beteiligung der syrischen Zivilgesellschaft erfolgen, um
Maßnahmen bspw. für einen verbesserten Zugang zu wirtschaftlicher und sozialer
Infrastruktur und Dienstleistungen, umzusetzen. Syrische NROs erhalten
Kapazitätsstärkung mittels beispielsweise technischer Expertise. Bezüglich
Fortschritte wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
30. Wie stellt das BMZ sicher, dass die vergebenen Summen (z. B. 25 Mio.
Euro für UNICEF) den tatsächlichen Bedarfen vor Ort entsprechen, und
welche Überprüfungen finden statt?
Laut dem Internationalen Roten Kreuz sind mehr als 15 Millionen Menschen in
Syrien auf humanitäre Hilfe angewiesen, um zu überleben. 90 Prozent der
Bevölkerung leben unter der Armutsgrenze. Folglich bestehen immense Bedarfe
in allen Bereichen der Grundsicherung (Ernährungssicherung, Bildung,
Beschäftigung, Trinkwasserversorgung). Die Bedarfe vor Ort werden u. a. von
internationalen Organisationen erhoben.
31. Wie stellt das BMZ sicher, dass die geförderten Projekte die Bedürfnisse
vulnerabler Gruppen (z. B. Binnenvertriebene, Kinder, Frauen) prioritär
adressieren?
Das BMZ und die deutschen Durchführungsorganisationen verfügen über
umfangreiche Expertise, Prüfungskriterien und Experten und Expertinnen für
wichtige Querschnittsthemen, die bei allen Vorhaben untersucht werden
müssen. Die Ausrichtung auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen ist zentraler
Bestandteil der Konzeption der genannten KfW-Vorhaben und die in der Frage
genannten Gruppen werden explizit adressiert.
32. Inwieweit priorisiert das BMZ ggf. den Aufbau lokaler
Selbsthilfekapazitäten in den geförderten Projekten, um die Abhängigkeit von externer
Finanzierung zu reduzieren, und welche langfristigen Strategien (z. B.
Kapazitätsaufbau, lokale Ressourcenmobilisierung) werden zur
Sicherstellung der Nachhaltigkeit implementiert?
Der Aufbau von Kapazitäten innerhalb der Umsetzungspartner der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit ist ein integrierter Bestandteil in allen Projekten.
Der Aufbau lokaler Strukturen kann dabei ein wichtiger Garant für den
nachhaltigen Erfolg die Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sein.
Aus diesem Grund werden im Vorfeld aller Projekte die Partnerstrukturen
sorgsam geprüft und etwaige Defizite identifiziert, die dann gezielt mit unterstützt
werden.
33. Wie wird die Nachhaltigkeit der geförderten Projekte (z. B. Schulen,
Beschäftigungsprogramme) nach Förderende sichergestellt, und wer trägt
die Folgekosten?
Nachhaltigkeit ist eine der zentralen Dimensionen zur Beurteilung von
Entwicklungsmaßnahmen. Von besonderer Relevanz sind dabei die Kapazitäten
der beteiligten und betroffenen Individuen, Gruppen und Organisationen,
Partner und Träger, die positiven Wirkungen einer Maßnahme institutionell,
personell und finanziell über die Zeit und nach Beendigung der Förderung zu
erhalten. Deshalb werden diese Kapazitäten und deren Stärkung bereits in der
Projektkonzeption einer Entwicklungsmaßnahme berücksichtigt.
34. In welchem Umfang wurden ggf. deutsche Expertise oder Unternehmen
in die Projekte eingebunden, und war dies eine Zielvorgabe des BMZ?
Die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMZ sowie der
Durchführungsorganisationen ist die Grundlage für die Gestaltung der
entwicklungspolitischen Projekte. Alle größeren Lieferungen und Leistungen in KfW-
Projekten werden international ausgeschrieben und deutsche Unternehmen können
sich hierauf bewerben.
35. Welche Risiken identifiziert die Bundesregierung hinsichtlich einer
möglichen Zweckentfremdung der Mittel angesichts der politischen
Instabilität in Syrien, und welche präventiven Maßnahmen wurden ggf. ergriffen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 13 verwiesen.
36. Welche Rolle spielen internationale oder multilaterale Organisationen
außer UNICEF, UNDP und WPHF ggf. in der Umsetzung, und wie wird
ggf. die Transparenz ihrer Mittelverwendung überprüft?
Die genannten Organisationen sind die zentralen Akteure.
Zur Frage der Transparenz wird auf die Antwort zu den Fragen 7, 8 und 13
verwiesen.
37. Welche konkreten Netzwerkaktivitäten oder Veranstaltungen hat die
Plattform „Neuanfang für Syrien“ seit ihrer Einrichtung organisiert, um
den Austausch zwischen Zivilgesellschaft, Kommunen, Wissenschaft
und Wirtschaft zu fördern, und wie haben diese Aktivitäten zur
Initiierung von Projekten in Syrien beigetragen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Für Informationen zu konkreten Netzwerkaktivitäten wird auf die
Veranstaltungsberichte auf der Website www.neuanfang-syrien.de verwiesen. Über die
Vergabe von Projektmitteln wird unabhängig von der Plattform im Rahmen
bestehender Förderstrukturen entschieden.
38. Wie misst das BMZ den Erfolg der Plattform „Neuanfang für Syrien“
hinsichtlich der Vernetzung und Informationsvermittlung, und welche
quantitativen oder qualitativen Indikatoren werden dabei verwendet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für den Erfolg der Plattformaktivitäten ist die Anzahl der Teilnehmenden,
deren aktive Teilnahme und das Einbringen eigener Beiträge zur Gestaltung des
Netzwerks maßgeblich.
39. Wie stellt das BMZ sicher, dass die Informationen, die über die Plattform
„Neuanfang für Syrien“ verbreitet werden, die Bedürfnisse und
Perspektiven der syrischen Bevölkerung widerspiegeln, insbesondere im
Hinblick auf infrastrukturelle Rekonstruktion und wirtschaftliche
Selbstständigkeit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Plattform „Neuanfang für Syrien“ richtet sich an in Deutschland ansässige
nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure, die sich für den Neuanfang in Syrien
engagieren möchten. Das BMZ bezieht die Bedürfnisse und Perspektiven
dieser Zielgruppe durch regelmäßige Netzwerkaktivitäten ein (vgl. Antwort zu den
Fragen 37 und 38).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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