Schriftliche Frage 47 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welcher Methodik werden Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfälle von Auftragnehmern früherer öffentlicher Auftragsverg…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 47 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach welcher Methodik werden Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfälle von Auftragnehmern früherer öffentlicher Auftragsverg…
Frage 47 (Sara Nanni, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nach welcher Methodik werden Terminabweichungen, Kostensteigerungen und Lieferausfälle von Auftragnehmern früherer öffentlicher Auftragsvergaben bei künftigen Vergabeentscheidungen für Rüstungsbeschaffungen einbezogen, wie es in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/3736 heißt (bitte getrennt inhaltlich ausführen für solche Rüstungsbeschaffungen, bei denen es zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge führte, und solchen Rüstungsbeschaffungen, bei denen es nicht zu einer solchen vertraglichen Konsequenz kam, jedoch zu Verzögerungen von über zwölf Monaten und Kostensteigerungen von über 25 Prozent der ursprünglichen Beschaffungskosten bei Beschaffungen von über 250 Mio. Euro seit dem Jahr 2017)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 16. Februar 2026:
In jedem Vergabeverfahren wird die Eignung der teilnehmenden Unternehmen gemäß § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geprüft. Danach werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123, 124 GWB aus dem Verfahren ausgeschlossen worden sind. Darüber hinaus werden immer die §§ 125 (Selbstreinigung) und 126 GWB (Zulässiger Zeitraum für Ausschlüsse) in die Prüfung einbezogen. Bei Rüstungsbeschaffungen werden Erfahrungen aus vorhergehenden öffentlichen Aufträgen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr bei der Vorbereitung und Durchführung neuer Vergabeverfahren generell berücksichtigt, dies schließt auch Verzögerungen von über zwölf Monaten und Kostensteigerungen von über 25 Prozent der ursprünglichen Beschaffungskosten sowie die Rechtsfolgen einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder vergleichbare Rechtsfolgen mit ein. Im Übrigen ist eine Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Eine entsprechende automatisierte, statistische Auswertung nach den genannten Kriterien erfolgt nicht. Die händische Auswertung ist in der zur Beantwortung Ihrer Frage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
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