Schriftliche Frage 61 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen vo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.
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Schriftliche Frage 61 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen vo…
Frage 61 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden die persönliche Zuverlässigkeit und etwaige sicherheitsgefährdende Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rüstungsunternehmen während eines Vergabeverfahrens der Bundeswehr berücksichtigt, und wenn ja, inwiefern, und gab es bei der Vergabe für die Modernisierung des Taurus-Systems an den Rüstungskonzern TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH (https:// t a z.de/Rechtsextremer-in-Ruestungskonzern/!6070 827/) Zweifel des Bundesamts für Verfassungsschutz an der persönlichen Zuverlässigkeit von einzelnen Mitarbeitenden durch bestehende oder vergangene Kontakte zu extremistischen oder staatsfeindlichen Verbindungen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Hitschler vom 7. April 2025:
Grundsätzlich wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens das Nichtvorliegen sog. Ausschlussgründe bei teilnehmenden Unternehmen nach den §§ 123 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) geprüft. Bei Vorliegen solcher Ausschlussgründe wird das Unternehmen gemäß § 126 GWB von der weiteren Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch für etwaige Unterauftragnehmer. Bei öffentlichen Vergabeverfahren, die zusätzlich besondere Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen oder den Sabotageschutz stellen, werden gemäß § 7 der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen. Bezüglich des Unterauftragnehmers TDW Gesellschaft für verteidigungstechnische Wirksysteme mbH liegen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
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