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Schriftliche Frage 87 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommt es neben dem Flugabwehrsystem Skyranger bei weiteren laufenden Beschaffungsprojekten der Bundeswehr von über 250 Mio. Euro seit 2017 h…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 87 von Sara Nanni (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommt es neben dem Flugabwehrsystem Skyranger bei weiteren laufenden Beschaffungsprojekten der Bundeswehr von über 250 Mio. Euro seit 2017 h… Frage 87 (Sara Nanni, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Kommt es neben dem Flugabwehrsystem Skyranger bei weiteren laufenden Beschaffungsprojekten der Bundeswehr von über 250 Mio. Euro seit 2017 hinsichtlich der Auslieferung (Beginn, Abschluss) zu einer Abweichung von mehr als drei Monaten gegenüber dem aktuellen Vertrag, und wenn ja, bei welchen, und mit welcher Abweichung in Monaten rechnet die Bundesregierung jeweils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Nils Schmid vom 7. Oktober 2025: Hinsichtlich etwaiger Verzögerungen bei laufenden Beschaffungsprojekten der Bundeswehr von über 250 Mio. Euro wird auf den 20. Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten vom März 2025 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14955 verwiesen. Eine darüberhinausgehende, umfassendere Beantwortung Ihrer Frage ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da eine automatisierte, zentrale Auswertung aller Beschaffungsprojekte von mehr als 250 Mio. Euro bezogen auf die konkrete Fragestellung technisch nicht vorgesehen ist. Die mithin erforderliche händische Auswertung der rund 140 Akten kann innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen. Für die Auswertung wären ca. 200 Stunden und damit eine Bearbeitungszeit von 10 Tagen durch die zuständige Stelle im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr erforderlich. In dieser Zeit müssten andere für die Verteidigungsbereitschaft Deutschlands dringliche Projekte zurückstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. BVerfGE 147, 50, Rdn. 249) bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Aus den oben dargelegten Gründen kann eine belastbare Beantwortung Ihrer Frage, wegen des unzumutbaren Aufwandes der mit der Recherche verbunden wäre, nicht erfolgen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 69 auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen.

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